Kundenwunsch bei personeller Maßnahme nach §99
Hallo BR-Kollegen,
folgender Fall sei gegeben: Eine neue Stelle ist verfügbar, sie wird intern ausgeschrieben, es bewerben sich 2 Kollegen auf diese Stelle. Nun kommt aber folgender Umstand hinzu:
Die Stelle ist Teil eines Gewerks, d.h. innerhalb eines Teams, welches im Rahmen eines Werkvertrages beim Kunden arbeitet. Wesentliches Element der Stelle ist die intensive Koordination und Kommunikation mit dem Kunden. Der Kunde (Auftraggeber) macht explizit gegenüber unserem Unternehmen deutlich, dass er sich eine der beiden Bewerber als Besetzung wünscht.
Ist der Kundenwunsch ein valides Auswahlkriterium für das Unternehmen bei der Stellenbesetzung? Oder liegt hier eine Benachteiligung des sich ebenfalls bewerbenden Kollegen vor?
Community-Antworten (2)
05.10.2017 um 19:22 Uhr
Sachen gibt es... :-)
Trotzdem in meinen Augen keine Benachteiligung. Für einen der beiden muss sich der AG halt entscheiden, und dabei darf er den Kundenwunsch mit einfließen lassen.
Oder seht ihr Gründe, die dieser Entscheidung entgegen stehen?
05.10.2017 um 19:57 Uhr
Wo soll denn da die Benachteiligung sein ? Weil der Kunde den einen AN lieber hat ?
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