Hallo leibe Kollegen,

in einem Beschwerdefall, haben sich die schriftlich in der Beschwerde geschriebenen Inhalte als nachweislich unwahr erwiesen. Dabei geht es um Aussagen die ein Arbeitskollege in Zshg. mit der Beschwerde tätigte. Wo aber anhand von Zeugen nachgewiesen worden ist, dass die Inhalte der Beschwerde falsch waren.

Der Mitarbeiter der sich beschwert hat, hat aufgrund dieser Lügen eine Abmahnung erhalten, weil er dadurch den Betreibsfrieden gestört hat.

Fragen:
Ist der Abmhanungstatbestand überhaupt richtig? Stört man wenn man lügt den Betriebsfrieden?
Das BetrVG schreibt vor, dass Arbeitnehmer die sich beschweren keinerlei Nachteile erleiden dürfen, weil Sie sich beschwert haben. Ist die Abmahung unzulässig weill sie den betreffenden Mitarbeiter in Zusammnahng mit der Beschwerde benachteiligt?
Können wir als BR etwas gegen diese Abmahnung tun?

Vielen Dank schonmal.

Lieben Gruss
Paul Breitner