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Attest vom Betriebsarzt

Z
zweibuben
Jan 2018 bearbeitet

Ein Arbeitskollege hat vom Betriebsarzt ein Attest, dass er keine Nachtschicht mehr arbeiten darf, die Geschäftsleitung möchte nicht handeln, welche Paragraphen gibts da, um das Attest umzusetzen ?

5.63507

Community-Antworten (7)

G
gironimo

30.01.2017 um 08:53 Uhr

Da fällt mir keiner ein. Vielleicht sollte der Kollege lieber zu seinem Hausarzt gehen und mit ihm über eine Behinderung nachdenken.

N
neuupk

30.01.2017 um 10:11 Uhr

Da greift der § 6 Abs 4 a ArbZG

K
kommissar

30.01.2017 um 10:12 Uhr

Hallo,

§6 Abs.4a Arbeitszeitgesetz:

"Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagarbeitsplatz umzusetzen, wenn nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet..."

Hierzu mal die Gesetzeskommentare wälzen, da könntet ihr fündig werden.

K
kratzbürste

30.01.2017 um 10:34 Uhr

Aber der Werksarzt?

W
WillsWissen

30.01.2017 um 11:10 Uhr

Grundsätzlich sollte der Werksarzt / Arbeitsmedizinischer Dienst so etwas beurteilen. Ein Hausarzt kann sich kein Bild von dem Arbeitsplatz des Kollegen machen. Der Werksarzt kennt die Arbeitsplätze. Wenn der Kollege, aufgrund von z.B. Medikamenten, keine Nachtarbeit machen soll / darf, ist der Werksarzt die richtige Ansprechperson! Daran sollte sich der AG auch halten!

G
gironimo

30.01.2017 um 11:42 Uhr

Das sehe ich sehr problematisch an. Der Werksarzt kann vielleicht was über die Auswirkungen einer Gesundheitsstörung auf die Arbeit sagen; er kennt aber nicht das Innenleben des Arbeitnehmers. Es sei denn der outet sich. Und das würde ich mir jedenfalls beim Werksarzt stark überlegen.

So wie Du argumentierst WW, könnte kein Hausarzt wirklich eine Arbeitsunfähigkeit attestieren. Stelle Dir vor - alle müssten zum Werksarzt.......

U
UliPK

30.01.2017 um 12:17 Uhr

In diesen Fall hat es doch der Betriebsarzt festgestellt und daran sollte sich der AG wohl mit Sicherheit halten.

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