Attest vom Betriebsarzt
Ein Arbeitskollege hat vom Betriebsarzt ein Attest, dass er keine Nachtschicht mehr arbeiten darf, die Geschäftsleitung möchte nicht handeln, welche Paragraphen gibts da, um das Attest umzusetzen ?
Community-Antworten (7)
30.01.2017 um 08:53 Uhr
Da fällt mir keiner ein. Vielleicht sollte der Kollege lieber zu seinem Hausarzt gehen und mit ihm über eine Behinderung nachdenken.
30.01.2017 um 10:11 Uhr
Da greift der § 6 Abs 4 a ArbZG
30.01.2017 um 10:12 Uhr
Hallo,
§6 Abs.4a Arbeitszeitgesetz:
"Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagarbeitsplatz umzusetzen, wenn nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet..."
Hierzu mal die Gesetzeskommentare wälzen, da könntet ihr fündig werden.
30.01.2017 um 10:34 Uhr
Aber der Werksarzt?
30.01.2017 um 11:10 Uhr
Grundsätzlich sollte der Werksarzt / Arbeitsmedizinischer Dienst so etwas beurteilen. Ein Hausarzt kann sich kein Bild von dem Arbeitsplatz des Kollegen machen. Der Werksarzt kennt die Arbeitsplätze. Wenn der Kollege, aufgrund von z.B. Medikamenten, keine Nachtarbeit machen soll / darf, ist der Werksarzt die richtige Ansprechperson! Daran sollte sich der AG auch halten!
30.01.2017 um 11:42 Uhr
Das sehe ich sehr problematisch an. Der Werksarzt kann vielleicht was über die Auswirkungen einer Gesundheitsstörung auf die Arbeit sagen; er kennt aber nicht das Innenleben des Arbeitnehmers. Es sei denn der outet sich. Und das würde ich mir jedenfalls beim Werksarzt stark überlegen.
So wie Du argumentierst WW, könnte kein Hausarzt wirklich eine Arbeitsunfähigkeit attestieren. Stelle Dir vor - alle müssten zum Werksarzt.......
30.01.2017 um 12:17 Uhr
In diesen Fall hat es doch der Betriebsarzt festgestellt und daran sollte sich der AG wohl mit Sicherheit halten.
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