Minusstunden Trotz krankenschein
Hallo war von August bis September 4/1/2 Wochen Zuhause Krankenschein ging immzvon Montag bis Sonntag und immer 2 Wochen nun hat mir mein Arbeitgeber trotzdem 12 minusstunden reingeschrieben Ist das zulässig ? Immer jedes Wochenende steht frei drin im Arbeitszeitkonto obwohl ich nur 1 Wochenende frei hatte Mfg
Community-Antworten (19)
03.10.2023 um 01:39 Uhr
Klingt eher nicht so, als ob das zulässig wäre. Woher kommen denn die Minusstunden? Wenn Du für ein WE als frei geplant warst, um dort Stunden abzubauen, dann sind die zurecht weg.
03.10.2023 um 09:54 Uhr
Das wüsste ich auch gern es waren 6 minus Stunden geplant für den Monat eigentlich. War bis 17.9 krank geschrieben auch wochenende.ab 18 war ich regulär wieder arbeiten nun stehen auf meinem Zettel trotzdem 12 minusstunden und jedes Wochenende stehe ich ohne krank drin bis 17.9. Ich möchte das auch ungern unterschrieben bevor ich nicht weiß ob das rechtens ist. Mfg
03.10.2023 um 13:19 Uhr
Du musst nichts unterschreiben ... und Du hast das Recht, Dir die Rechnung erklären zu lassen. Nutze das.
03.10.2023 um 13:27 Uhr
Nur meine Frage ist dies rechtens oder nicht? Wenn nicht wie kann ich dagegen angehen bzw wohin wenden wenn sie dies nicht ändern?
03.10.2023 um 14:16 Uhr
Zitat : ........ nun hat mir mein Arbeitgeber trotzdem 12 minusstunden reingeschrieben Zitat : Nur meine Frage ist dies rechtens oder nicht?
Meiner Auffassung nach ein klares NEIN. Analog hierzu :
Bundesarbeitsgericht 5 AZR 819/09 (Arbeitszeitkonto - Minusstunden - Annahmeverzug)
13 a) Ein Arbeitszeitkonto gibt den Umfang der vom Arbeitnehmer geleisteten Arbeit wieder und kann abhängig von der näheren Ausgestaltung in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrücken (vgl. BAG 10. November 2010 – 5 AZR 766/09 – Rn. 16, DB 2011, 306; 28. Juli 2010 – 5 AZR 521/09 – Rn. 13 mwN, EzA BGB 2002 § 611 Arbeitszeitkonto Nr. 2). Die Belastung eines Arbeitszeitkontos mit Minusstunden setzt folglich voraus, dass der Arbeitgeber diese Stunden im Rahmen einer verstetigten Vergütung entlohnt hat und der Arbeitnehmer zur Nachleistung verpflichtet ist, weil er die in Minusstunden ausgedrückte Arbeitszeit vorschussweise vergütet erhalten hat. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Arbeitnehmer allein darüber entscheiden kann, ob eine Zeitschuld entsteht und er damit einen Vorschuss erhält (vgl. BAG 13. Dezember 2000 – 5 AZR 334/99 – zu II 2 der Gründe, AP BGB § 394 Nr. 31 = EzA TVG § 4 Friseurhandwerk Nr. 1). Andererseits kommt es zu keinem Vergütungsvorschuss, wenn der Arbeitnehmer aufgrund eines Entgeltfortzahlungstatbestands Vergütung ohne Arbeitsleistung beanspruchen kann (zB § 616 Satz 1 BGB, § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 EntgeltFG, § 37 Abs. 2 BetrVG) oder sich der das Risiko der Einsatzmöglichkeit bzw. des Arbeitsausfalls tragende Arbeitgeber (dazu BAG 9. Juli 2008 – 5 AZR 810/07 – Rn. 22 ff., BAGE 127, 119; ErfK/Preis 11. Aufl. § 615 BGB Rn. 120 ff. mwN) nach § 615 Satz 1 und 3 BGB im Annahmeverzug befunden hat.
14 b) Nach diesen Grundsätzen durfte der Beklagte das Arbeitszeitkonto des Klägers nicht mit 217,88 „Minusstunden“ belasten. Denn der Beklagte hat dem Kläger keinen Vergütungsvorschuss in dieser Höhe geleistet.
Zitat celestro : Du musst nichts unterschreiben ... und Du hast das Recht, Dir die Rechnung erklären zu lassen. Nutze das.
Völlig richtig. Lass es Dir vom AG erklären, insbesondere den AG fragen, auf welcher Rechtsgrundlage sein Vorgehen beruht. Existiert ein Betriebsrat ?
03.10.2023 um 15:49 Uhr
Ja ein Betriebsrat existiert. Ich will morgen dort versuchen auch anzurufen. Da ich die pdl von uns erst nächste Woche sehe um dies zu klären. Die stellvertretende meinte das das ab eine gewisse Anzahl von Krankenwochen nicht mehr zählt das Wochenende wenn man krank geschrieben ist von mo-sonntag Frei steht ja auch als frei drin aber sonst steht nur die Woche über krank an den Tagen wo ich arbeiten musste eigentlich und das Wochenende steht immer frei drin obwohl krank
04.10.2023 um 09:31 Uhr
Krank ist immer wie gearbeitet. Und Dienstpläne sollten so gebaut sein, dass man auf seine Stunden kommt, es sei denn, man möchte Stunden abbauen.
04.10.2023 um 09:55 Uhr
Frei weiß ich zählt nicht als krank aber die wohnenden die ich eigentlich arbeiten gemusst hätte stehen bei mir auf der Abrechnung als frei statt krank drin . Und mit meinen wenigen überstunden möchte ich ungern abbauen. Aber das macht bei uns die pdl wie sie es möchte.
04.10.2023 um 12:48 Uhr
ich verstehe immer noch nicht, wo die Minusstunden überhaupt herkommen sollen.
04.10.2023 um 13:09 Uhr
Ich ja auch nicht. Hoffe das es geklärt wird demnächst
05.10.2023 um 10:13 Uhr
Guten Morgen Also ich hab mit der pdl gesprochen Sie meinte zu mir es zählt nur die erste Woche krank von mo-so und danach zählt nur noch mo-fr Wenn man. Wochenende arbeiten musste eigentlich und aber krank war zählt das nicht Und die Woche über zählen ja eh nur die Tage wo man arbeiten war. Für mich trotzdem nicht rechtens. Was sagt ihr muss das irgendwo dann schriftlich stehen das das so ist ?
05.10.2023 um 10:34 Uhr
Hast Du schon eine Aussage vom BR bekommen?
Mir fällt eigentlich nur eine Konstellation ein wo ein Überstundenabzug zulässig sein könnte: wenn ein freies Wochenende von vorn herein auf Basis von Überstundenabbau geplant war. Denn das Gesetz sieht im Überstundenabbau nicht den Erholungszweck, den Urlaubstage zugeschrieben werden. Wenn Du also an einem Tag geplanten Überstundenabbau hast und hast für diesen Tag eine AU vorliegen, sind die Stunden weg (siehe auch BAG 6 AZR 374/02 oder 7 AZR 531/82).
Ein Zugriff auf nicht verplante Überstunden ist im Krankheitsfall dagegen nicht zulässig.
Woher die von der PDL genannte Regelung mit der ersten Woche kommen soll, müsste nochmal erläutert werden. Das verstehe ich nicht so wirklich. Hat man am WE regulär frei (ohne Überstundenabbau) verbietet sich das Verrechnen. Wäre man regulär eingeteilt gewesen, gilt die AU und der Zugriff auf Stunden aus dem Zeitkonto verbieten sich ebenfalls.
05.10.2023 um 10:47 Uhr
So hat die mir das erklärt nur . Und das ich am Wochenende den Stundenzettel unterschreiben soll. Betriebsrat von uns sieht das leider genau so wie die pdl .aber unser setzt sich auch nicht für uns Mitarbeiter ein muss man dazu sagen. Ich bin echt überfragt.
Wäre eigentlich 1.9frei 2.9-8.9 arbeiten 9.9-10.9 frei 11.9-12.9 arbeiten 13.9-14.9frei 15.9-17.9 arbeiten bis dahin war ich krank geschrieben Ab 18 war ich ja regulär arbeiten 18.9-22.9 arbeiten 23.9-24.9 frei 25.9-26.9 arbeiten 27.9-29.9 frei 30.9 arbeiten
Habe eine 30 h Woche Laut offiziellen Plan waren 6 minus Stunden geplant für den Monat Daraus sind es jetzt 12 geworden
05.10.2023 um 10:55 Uhr
Okay. Wenn 6 Minusstunden geplant waren und die dann in Deine AU gefallen sind, kann ich verstehen wenn diese unter den Tisch fallen. Aber eben keine 12, wenn 6 davon nicht im Dienstplan verplant waren.
05.10.2023 um 11:06 Uhr
Deswegen verstehe ich es auch nicht wie die zustande kommen sollen . Und ich weiß auch nicht wo ich mich hinwenden kann den unser Betriebsrat macht ja nichts
05.10.2023 um 11:18 Uhr
Bist Du einer Gewerkschaft angeschlossen?
05.10.2023 um 11:34 Uhr
"Deswegen verstehe ich es auch nicht wie die zustande kommen sollen ."
Die PDL macht hier mEn einfach was sie will. Also entweder wehrst Du Dich dagegen, oder nicht. Heißt im Fall des Falles "ab zum Anwalt" oder zumindest damit drohen.
05.10.2023 um 11:42 Uhr
Nicht das ich wüsste
05.10.2023 um 12:07 Uhr
Werde am Dienstag zum Betriebsrat gehen Mal sehen was sie sagt werde mein Schichtplan, Krankenscheine und den Arbeitsnachweis den die pdl geschrieben hat mitnehmen Hoffe es bringt was
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