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"Änderung" Arbeit

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Alex2-A1
Okt 2023 bearbeitet

Hallo Ihr, Letzte Woche kam eine Mitarbeiterin weinend auf uns zu. Sie ist seit 16 Jahren in der Firma (med.Bereich) 40h/Woche 2xpro Woche Spätdienst. Ihr Gruppenleiter kam auf sie zu, meinte sie hätten eine Neueinstellung, da diese aber auf ihre Stunden kommen muss solle sie jetzt die nächste Zeit auf einen ihrer Spätdienste verzichten. Es könne aber auch sein, dass sie auf Abruf einspringen müsste...Meine Frage: geht das so einfach, vor allem fällt für die Mitarbeiterin auch die Spätdienst Zulage weg, sie macht diese Dienste seit 16 Jahren....

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Community-Antworten (11)

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celestro

01.10.2023 um 03:48 Uhr

Habt Ihr einen BR? Der ist bei Dienstplänen in der Mitbestimmung.

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Alex2-A1

01.10.2023 um 11:04 Uhr

Ja bin im BR wir sind aber ganz neu aufgestellt. Wir wollen, was die Kollegin angeht keine Fehler machen. Unsere Geschäftsleitung stellt gleich auf stur und die Gruppenleiter können schalten und walten wie sie wollen?Ich denke das Vorgehen ist nicht korrekt

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Challenger

01.10.2023 um 14:09 Uhr

Zitat : Unsere Geschäftsleitung stellt gleich auf stur und die Gruppenleiter können schalten und walten wie sie wollen

Da kann die GL stur sein wie sie will, denn gemäß § 87 BetrVG hat der BR ein erzwingbares MBR. Ohne den BR läuft da gar nichts. Vergleich :

§ 87 BetrVG - Mitbestimmungsrechte - (1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

  1. .............

  2. Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;

  3. vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit;

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Alex2-A1

01.10.2023 um 14:44 Uhr

Vielen Dank Challenger ja das stimmt ich hab auch nachgelesen. Die Kollegin hat sich auch gewehrt...Der Gruppenleiter hat gemeint sie soll sich nicht so anstellen und die Geschäftsleitung hat ihr gesagt:" wir verlassen uns schon auf die Einschätzung der Gruppenleiter......Was macht Sinn bei der Planung..... Einfach nur furchtbar

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Challenger

04.10.2023 um 12:46 Uhr

Zitat Alex2-A1 : Einfach nur furchtbar

Wie schon beschrieben, habt Ihr als BR gemäß § 87 BetrVG ein erzwingbares MBR. Ich empfehle Dir/Euch als BR, dies gegenüber dem AG auch unmissverständlich klar zu stellen. Darüber hinaus empfehle ich Euch, dass sich die betroffene MA'rin, sofern weiterhin auf sie Druck ausgeübt wird, offiziell beschwerdeführend an Euch wendet. Vergleich :

§ 85 Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat (1) Der Betriebsrat hat Beschwerden von Arbeitnehmern entgegenzunehmen und, falls er sie für berechtigt erachtet, beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken. (2) Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung der Beschwerde, so kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist. (3) Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über die Behandlung der Beschwerde zu unterrichten. § 84 Abs. 2 bleibt unberührt.

Sofern der AG die MA'rin in der Folgezeit weiter traktiert wird, dann ist für den BR der Weg frei, die Einigungsstelle anrufen und die ist teuer, sehr teuer.

M
Moreno

04.10.2023 um 12:55 Uhr

Na der Ansatzpunkt ist doch wohl vom Celestro....der BR ist in der Mitbestimmung bei Dienstpläne....und ein bestehender Dienstplan darf nicht verändert werden ohne Einverständnis vom BR.

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XYZ68

04.10.2023 um 15:45 Uhr

Und in einem bestehenden Dienstplan muss ich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes auf meine durchschnittliche Wochenarbeitszeit kommen. Ich kann also nicht geplant ins Minus laufen. (freiwilliger Abbau ausgenommen)

M
Moreno

04.10.2023 um 17:40 Uhr

Und in einem bestehenden Dienstplan muss ich innerhalb eines bestimmten Zeitraumes auf meine durchschnittliche Wochenarbeitszeit kommen. Zitat xyz Wie kommst Du darauf?

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celestro

04.10.2023 um 17:57 Uhr

"Wie kommst Du darauf?"

Eine der Hauptpflichten des AG ... dem AN genug Arbeit zuzuweisen.

M
Moreno

04.10.2023 um 18:03 Uhr

Celestro es geht um einen Dienstplan und hier können natürlich auch weniger Zeiten verplant werden gerade wenn ein AN im Plusbereich ist.

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celestro

04.10.2023 um 18:42 Uhr

Und wie kommst Du auf die Idee, das hier jemand im Plus ist? Ganz abgesehen davon, das es ja ggf. eine dem entgegenstehende BV geben könnte?

P.S. die Aussage war ja auch "innerhalb eines bestimmten Zeitraumes auf meine durchschnittliche Wochenarbeitszeit kommen" ... nicht "jede Woche".

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