Urlaubsplanung
Unser AG verlangt, dass alle Mitarbeiter 1 Woche Urlaub im ersten Quartal nehmen. Darf er das so festlegen? Er begründet das mit der Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter. Damit z.B ein Mitarbeiter der zuletzt im Oktober Urlaub hatte, nicht erst wieder im Mai den nächsten Urlaub nimmt.
Community-Antworten (10)
30.09.2023 um 18:45 Uhr
"Darf er das so festlegen?"
Nein!
§7 BUrlG:
"(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen."
der AG hat den Urlaub dort zu gewähren, wo die AN ihn haben wollen.
30.09.2023 um 19:07 Uhr
Falsch, betriebliche Belange oder aber andere Mitarbeiter (soziale Abwägung) können dazu führen, dass der AG die Urlaubswünsche ablehnt!
Nachvollziehbar, dass der AG möchte, dass bereits im 1. Quartal Urlaub genommen wird, bevor sich die Mitarbeiter überschneiden.
30.09.2023 um 22:49 Uhr
Träumer, lesen ist wohl nicht deine Stärke. Hier geht es um die Fürsorgepflicht. Und die hat mit Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer oder Überschneidungen überhaupt nichts zu tun.
01.10.2023 um 03:50 Uhr
"Nachvollziehbar, dass der AG möchte, dass bereits im 1. Quartal Urlaub genommen wird, bevor sich die Mitarbeiter überschneiden."
Was der AG hier möchte, ist aber irrelevant ... und der Rest einfach nur dummes Gelaber von Dir.
01.10.2023 um 10:34 Uhr
Celestro möchte mal wieder argumentieren ...
Kommt der AG nunmal damit:
"betriebliche Belange oder aber andere Mitarbeiter (soziale Abwägung) können dazu führen, dass der AG die Urlaubswünsche ablehnt!"
01.10.2023 um 10:52 Uhr
Tagträumer Nr.3 (und zukünftig 4, 5, 6, etc.) Deine Begründung greift nicht, weil der Fall anders gelagert ist. Erst lesen, dann antworten!
01.10.2023 um 15:17 Uhr
@Tagträumer3
Du bist offensichtlich noch dümmer, als ich erwartet habe.
01.10.2023 um 20:56 Uhr
Ich beziehe mich auf folgenden Satz, der schlicht falsch ist:
Zitat celestro "der AG hat den Urlaub dort zu gewähren, wo die AN ihn haben wollen."
02.10.2023 um 10:32 Uhr
Was muss eigentlich noch passieren, dass der Tagträumer kapiert dass seiner Ergüsse hier in keinster Weise jemandem weiterhelfen, die Beiträge dazu völlig deplatziert und von niemandem erwünscht sind?
Oder läuft das schon unter ASP? Dann würde ich ihm dringend professionelle Hilfe anraten. Dann wäre ich fast dazu geneigt, mir ernsthafte Sorgen zu machen...
02.10.2023 um 11:34 Uhr
"Ich beziehe mich auf folgenden Satz, der schlicht falsch ist:"
Und was soll daran falsch sein? Ich habe die Ausnahmen doch selbst gepostet ... nur treffen die hier im Thema ganz offensichtlich nicht zu.
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