Beisein vom Betriebsrat bei Gehaltsverhandlungen
Moin,
ich hatte glaube ich mal gelesen das Betriebsräte bei Gehaltsverhandlungen anwesend sein dürfen. Meine Frage wäre inwiefern sie auf die Verhandlung selbst Einfluss nehmen dürfen und ob, wenn es keinen Betriebsrat gibt, auch andere Instanzen (Teamleiter/Abteilungsleiter) anwesend sein dürfen zur Unterstützung.
mfg
Community-Antworten (4)
28.09.2023 um 19:33 Uhr
Eine Gehaltsverhandlung ist erstmal ein Mitarbeitergespräch, bei dem der BR auf Wunsch des AN teilnehmen darf. Ich persönlich halte das aber in diesem Fall eher für kontraproduktiv.
Ein AN, der für die Gehaltsverhandlung einen BR, einen Teamleiter/Abteilungsleiter, seine Oma und einen Vetter dritten Grades mitbringt...vermittelt nicht gerade Selbstsicherheit.
28.09.2023 um 19:58 Uhr
Es geht hier im speziellen um eine Mitarbeiterin die sich mit den Gesetzten etc. in Deutschland nicht gut auskennt und deshalb beim Teamleiter um Hilfe gebeten hat. Ich bin mir allerdings wie gesagt nicht sicher inwiefern soetwas auch ohne BR möglich ist.
28.09.2023 um 21:58 Uhr
@sperber Der Betriebsausschuss hat das Recht der Einsichtnahme in die Bruttolohn- und Gehaltslisten. Dem sollte er vor so einem Termin nachkommen. Zwar darf er keine Informationen zu Löhnen bzw. den damit verbundenen Personen preisgeben, aber er kann im Gespräch durchaus anmerken, dass die Kollegin
- den gleichen Lohn für die gleiche Arbeit (wie ein Mann) erhalten muss
- nach Betriebszugehörigkeit eine gewisse Gehaltsstufe erreicht haben könnte
- sich selbst viel zu niedrig (oder zu hoch) einstuft
- et cetera.
Grundlage: §80 (2) BetrVG
Zur Teilnahme an der Gehaltsverhandlung gilt §82 (2) BetrVG – wobei nicht vorgesehen ist, dass der BR mit- bzw für die Kollegin verhandelt…
29.09.2023 um 10:00 Uhr
Um die Frage zu beantworten, ein BR darf teilnehmen, andere Personen nicht, da keine Rechtsgrundlage.
Im Normalfall unterhält sich der Chef eh vorher mit dem Abteilungsleiter, wie er das ganze sieht.
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