Hallo zusammen,
ich hoffe hier eine Antwort auf eine für uns als Betriebsrat verzwickte Lage zu finden.
Wir sind ein börsengeführtes Unternehmen mit einer Tochtergesellschaft. Tarifverträge und Gewerkschaften sind innerhalb unseres Unternehmens ein Fremdwort und nichts existent.
Für die Tochtergesellschaft wurde jedoch vor Jahren ein Gehaltsmodell entwickelt und in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. In dieser Betriebsvereinbarung sind die einzelnen Tätigkeitsfelder der Gesellschaft benannt und zusätzlich wurde für jede dieser Felder ein Entgelt festgelegt. Sprich für jede Tätigkeit gibt es Summe X. Die Höhe der Gehaltgruppen sind, auf Wunsch der Unternehmensleitung, als Anlage in der Betriebsvereinbarung festgehalten worden.

Mittlerweile keimt bei uns die Hoffnung auf, dass wir auf Grund dieser Betriebsvereinbarung über die vor ca. 8 Jahren festgelegte Gehaltsklassen mit der Unternehmensleitung verhandeln können. Hier wollen wir uns auf BetrVG §87 Abs.10 berufen. Da es sich um ein aktives Recht des Betriebsrat handelt muss ja eine Einigung erzielt werden und diese könnte im schlimmsten Fall durch eine Einigungsstelle erreicht werden.

Aus den ersten Gesprächen und Diskussion wird jedoch klar, dass dies nicht ganz so einfach ist. Denn Verhandlungen über die Höhe des Entgelts können wohl nur Gewerkschaften führen und nicht der Betriebsrat. Dies scheidet jedoch aus, da der Arbeitgeber nicht im Arbeitsgeberverband ist und wir keinem Tarifvertrag angehören.

Aus diesem Grund die Frage. Können wir aufgrund der Betriebsvereinbarung Verhandlungen aufnehmen oder bleibt es dabei, dass jeder Kollege für sich individual um eine Erhöhung kämpfen muss?

Schon jetzt lieben Dank für Eure Antworten.