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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gehaltsverhandlungen durch den Betriebsrat

E
Erdinger
Dez 2020 bearbeitet

Hallo zusammen, ich hoffe hier eine Antwort auf eine für uns als Betriebsrat verzwickte Lage zu finden. Wir sind ein börsengeführtes Unternehmen mit einer Tochtergesellschaft. Tarifverträge und Gewerkschaften sind innerhalb unseres Unternehmens ein Fremdwort und nichts existent. Für die Tochtergesellschaft wurde jedoch vor Jahren ein Gehaltsmodell entwickelt und in einer Betriebsvereinbarung festgelegt. In dieser Betriebsvereinbarung sind die einzelnen Tätigkeitsfelder der Gesellschaft benannt und zusätzlich wurde für jede dieser Felder ein Entgelt festgelegt. Sprich für jede Tätigkeit gibt es Summe X. Die Höhe der Gehaltgruppen sind, auf Wunsch der Unternehmensleitung, als Anlage in der Betriebsvereinbarung festgehalten worden.

Mittlerweile keimt bei uns die Hoffnung auf, dass wir auf Grund dieser Betriebsvereinbarung über die vor ca. 8 Jahren festgelegte Gehaltsklassen mit der Unternehmensleitung verhandeln können. Hier wollen wir uns auf BetrVG §87 Abs.10 berufen. Da es sich um ein aktives Recht des Betriebsrat handelt muss ja eine Einigung erzielt werden und diese könnte im schlimmsten Fall durch eine Einigungsstelle erreicht werden.

Aus den ersten Gesprächen und Diskussion wird jedoch klar, dass dies nicht ganz so einfach ist. Denn Verhandlungen über die Höhe des Entgelts können wohl nur Gewerkschaften führen und nicht der Betriebsrat. Dies scheidet jedoch aus, da der Arbeitgeber nicht im Arbeitsgeberverband ist und wir keinem Tarifvertrag angehören.

Aus diesem Grund die Frage. Können wir aufgrund der Betriebsvereinbarung Verhandlungen aufnehmen oder bleibt es dabei, dass jeder Kollege für sich individual um eine Erhöhung kämpfen muss?

Schon jetzt lieben Dank für Eure Antworten.

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Community-Antworten (5)

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metallica Akzeptiert

09.04.2015 um 00:36 Uhr

Der Tarifvorbehalt nach 77 III Betrvg wird von der Rechtsprechung zur Stärkung der Rolle der Gewerkschaften eng ausgelegt. Betriebsräte sind grundsätzlich keine Tarifpartner (auch nicht für einen Haustarif). Die Betriebsvereinbarung ist mit hoher Wahrscheinlichkeit unwirksam, eine Verhandlungsposition habt ihr diesbezüglich ohne eine Gewerkschaft nicht. Entlohnungsgrundsätze nach 87 X beziehen sich auf Teile der Entlohnung, die üblicherweise nicht im TV oder AV geregelt werden (z.b: Provisionen oder Akkordlohn). Dort könnt ihr euch bis zur Einigungsstelle einbringen. Warum redet ihr nicht einfach mit der zuständigen Gewerkschaft?

E
Erdenbürger

09.04.2015 um 08:35 Uhr

Ja, ja, das kenne ich doch irgendwoher. Seid ihr vielleicht die Bank in Hamburg, wo der Betriebsrat schon seit Jahren für ein Servicecenter Haustarifverträge aushandelt? Ich war auch in diesen BR oder vielleicht in so einen ähnlichen Unternehmen im BR und habe mich geweigert da mitzumachen. Hilfe von der Gewerkschaft in Hamburg kamm nicht! der restliche BR und die GF mit der Zeit mürbe gemacht. Also, sei vorsichtig, wenn du alleine damit ein Problem hast. eine Frage habe ich doch noch an dich, bist du dir sicher, dass Ihr als BR für das Tochterunternehmen zuständige seid? Ein BR für zwei Unternehmen??

G
gironimo

09.04.2015 um 10:07 Uhr

oder bleibt es dabei, dass jeder Kollege für sich individual um eine Erhöhung kämpfen muss<

Nein - natürlich nicht. Schon vor 200 Jahren haben die AN erkannt, dass es sinnvoll ist gemeinsam zu kämpfen. So entstanden Gewerkschaften.

Und genau die sind zuständig für Tarife. Der BR jedenfalls nicht (§ 77 Abs. 3 BetrVG).

E
Erdinger

09.04.2015 um 16:04 Uhr

@Erdenbürger: Nein, wir sind nicht die Bank und ja wir sind für die Tochter verantwortlich, dass steht außer Frage. Es gibt ein Gesamtbetriebsrat. Mitglieder des BR sind auch bei der Tochter beschäftigt und die AN der Tochter und Mutter wählen den BR gemeinsam. Glaub mir, da ist alles korrekt. :)

@Metallica: Danke für deine Einschätzung. Ich kann alles soweit nachvollziehen und bin ganz deiner Meinung. Allerdings gibt es aus meiner Sicht eine kleine Lücke für den BR und zwar die Betriebliche Lohngestaltung. Hier hat der BR ein Mitspracherecht.

Das BAG beschreibt die Betriebliche Lohngestaltung als "...die Festlegung abstrakter Kriterien zur Bemessung der (Geld)leistungen...". Das bedeutet doch, dass wir als BR nicht über die Höhe der Gehaltgruppen verhandeln dürfen, wohl aber über die Festlegungen die zu dieser Gehaltgruppe geführt haben und hier kann man schauen, ob es Möglichkeiten gibt positives zu erreichen.

@Gironimo: Danke für die historische Ausführung über die Entstehung von Gewerkschaften. :) Allerdings ist dies nicht so einfach, wenn man in diesem Bereich praktisch von Null anfangen muss und sich auf kräftigen Gegenwind einstellen muss.

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Xantippe

10.04.2015 um 11:12 Uhr

Hallo Erdinger, auch wir hatten von unserem Vorgänger BR eine BV zum Gehalt übernommen. Als wir mit unserer Geschäftsführung über die Entlohnung verhandeln wollten, teilten sie uns mit " mit euch verhandeln wir nicht." Unsere Gewerkschaftliche Aktion war gleich null. Wir haben uns eine passende Gewerkschaft gesucht, unsere Mitarbeiter überzeugt Mitglieder zur werden und einen Haustarifvertrag gewollt. Als die Geschäftsführung immer noch nicht verhandeln wollte sind wir 2 x zum Warnstreik auf die Straße gegangen und plötzlich war einiges möglich. Wir haben im vergangenen Jahr nach zähen Verhandlungen einen Haustarifvertrag abgeschlossen. Er ist leider nicht so wie wir es gern hätten, aber wir haben einen und können immer wieder darauf aufbauen. Das schafft man nur mit der passenden Gewerkschaft und wenn die Mitarbeiter hinter einem stehen. Ich wünsche Euch viel Glück und denkt immer daran, ihr wurdet von euren Kollegen gewählt um etwas für alle zu erreichen.

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