Erstellt am 27.02.2020 um 11:11 Uhr von Enigmathika
Nein, das ist natürlich keine Anhörung des BR.
Erstellt am 27.02.2020 um 11:43 Uhr von stehipp
Grundsätzlich mal, ja, du hast richtig gehandelt. Du hast als BR an dem Gespräch teilgenommen.
Und nein das alleine reicht als Anhörung des BRs nicht aus. Hier muss der AG dem Gremium schon geeignete Unterlagen vorlegen. Die Zustimmung/ Verweigerung/ Enthaltung ist eine Entscheidung des Gremiums und nicht des aktuellen Vorsitzenden.
Allerdings als Zeuge vor Gericht denke ich mal wirst du über Gesagtes aussagen müssen. Ich wüsste nicht, dass es hier ein Aussageverweigerungsrecht gibt.
Erstellt am 27.02.2020 um 12:53 Uhr von Kratzbürste
Naja- der BR ist dennoch Interessenvertreter des AN. Ich würde mich auf die Aussage beschränken, dass eine ordnungsgemäße Anhörung im Sinne des § 102 BetrVG nicht stattgefunden hat.
Ich wäre ja dann auch so aufgeregt gewesen, dass ich mir keine Details merken konnte :-(
Erstellt am 27.02.2020 um 13:29 Uhr von Erbsenzähler
Ich sehe es genauso wie die Vorschreiber. Es kann nur ein Teil der Anhörung sein. Aber nicht die vollständige Anhörung. Es müssen ja noch die Sozialdaten usw. aufgeführt werden.
Unser AG macht das auch so. Er holt mich oder meinen Stelli dazu. Ich musste schon mehrmals vor Gericht als Zeuge aussagen. Da sehe ich kein Problem. Ich sehe sogar Vorteile bei dem Mitarbeitergespräch. Du kannst eingreifen ins Gespräch und den Mitarbeiter sogar schützen vor der Personalabteilung oder sich selbst... Der AG kann dir nichts in der Anhörung unterjubeln und du kannst gleichzeitig mit den betroffenen Mitarbeiter sprechen. Oft stellt der sich nach so einem Gespräch stumm.
Außerdem kannst du den AG bremsen in dem du sagst, dass wäre nicht verhältnismäßig. Die Kündigung wäre nicht das passende Mittel. Du kannst beide Seiten Alternativen aufzeigen usw. Ich unterbreche oft solche Gespräche und ziehe mich mit den Kollegen zurück und spreche mit ihm unter vier Augen.
Du hast richtig gehandelt.
Erstellt am 27.02.2020 um 15:17 Uhr von Catweazle
Eine Anhörung ist das was der Arbeitgeber mitteilt. Das kann auch mündlich geschehen. Ob sie vollständig und beweisbar ist muss nicht der BR sondern der Arbeitsrichter beurteilen.
Erstellt am 27.02.2020 um 16:02 Uhr von seehas
Der AG teilt dem BR mit, dass er einen MA kündigen möchte.
Dies kann schriftlich oder mündlich geschehen. In einigen Betrieben gibt es Vereinbarungen die die Verfahrensweise regeln (z.B. Schriftform).
Der BR hat eine Woche, bei außerordentlicher Kündigung drei Tage Zeit Stellung zu nehmen. Nimmt er in der Frist keine Stellung, so kann der AG von einer Zustimmung ausgehen.
Eine Kündigung ohne Anhörung des BR ist gegenstandslos.
Die Stellungnahme des BR ist der Kündigung beizufügen.
Vor dem Arbeitsgericht kann der AG nur Gründe anführen, die er dem BR auch in der Anhörung genannt hat.
Das nächste Mal nach so einer Aktion sofort eine Sitzung einberufen und den fall beraten und eventuell widersprechen.