Eines Tages stand plötzlich der Personalleiter bei mir im Büro und sagte "Sie müssen sofort kommen. Wir müssen jemanden freistellen und brauchen Sie dort als Zeuge. Da Frau X als BR-Vorsitzender heute nicht im Haus ist, müssen Sie reinspringen". (ich bin Stellv.)

Der Personalleiter hat dann in meinem Beisein den Mitarbeiter gefragt ob er den Tat (Sachen für Privatverbrauch durch das Unternehmen bestellt) begangen hat. Als der dies Mitarbeiter zugab, hat der Personalleiter ihm mitgeteilt, er würde demnächst fristlos gekündigt. Er sprach dann die Freistellung aus.

Der Mitarbeiter hat es zugegeben, aber war in einem psychischen instabilen Zustand. Als er erfuhr, dass er fristlos gekündigt würde, hat er gebettelt und geweint.

Der Arbeitgeber erwähnt nun meinen Namen als BR-Stellv. Vorsitz in diversen Anwalt-Schreiben und behauptet dieses Gespräch wäre eine Anhörung des BR. Ist das so?

Ich hatte die Zeit davor nicht, dieses Thema mit dem Gremium zu besprechen. Das haben wir zwei Tage danach gemacht.

Ich will wissen ob dieses Gespräch in meinem Beisein als *Anhörung* zählt?
Der Arbeitgeber will unbedingt mich als Zeuge vor Gericht rufen, weil der Mitarbeiter sein Schuld in meinem Beisein zugegeben hat. Geht das?

Habe ich richtig gehandelt?