Hallo,
wir haben eine neue Richtlinie für Internet und E-Mail-Nutzung in der Fa.
Dort heißtes:
"Abschnitt 4.1 und 4.2 der IuK-Richtlinie legen fest, dass die E-Mail Postfächer nur für betriebliche und dienstliche Vorgänge genutzt werden dürfen. Gemäß der geltenden Rechtsprechung ist es dem Unternehmen damit erlaubt, jederzeit, z.B. bei Abwesenheit des Mitarbeiters oder im Störungsfall, auf die Postfächer der Mitarbeiter zuzugreifen und die E-Mails zu lesen."
Die Frage ist jetzt, wo steht, dass der AG eben genau das nicht darf, einfach so zugreifen. Wir sind der Meinung, wenn der AG Einsicht in ein PF nimmt, muss immer der BR informiert und zugegen sein. Also es darf nur im Beisein eines BR-Mitgliedes erfolgen.
Der Hintergrund ist. Ein MA erkrankt und daher können seine eingehenden Mails nicht bearbeitet werden, die an das persönliche PF gehen. Daher ist ein Zugriff erforderlich. Und wir sind der Meinung, dass das nur im Beisein eines BR-Mitgliedes erfolgen darf.