E-Mail am Arbeitsplatz/Zugriff auf persönliche PF
Hallo, wir haben eine neue Richtlinie für Internet und E-Mail-Nutzung in der Fa. Dort heißtes: "Abschnitt 4.1 und 4.2 der IuK-Richtlinie legen fest, dass die E-Mail Postfächer nur für betriebliche und dienstliche Vorgänge genutzt werden dürfen. Gemäß der geltenden Rechtsprechung ist es dem Unternehmen damit erlaubt, jederzeit, z.B. bei Abwesenheit des Mitarbeiters oder im Störungsfall, auf die Postfächer der Mitarbeiter zuzugreifen und die E-Mails zu lesen." Die Frage ist jetzt, wo steht, dass der AG eben genau das nicht darf, einfach so zugreifen. Wir sind der Meinung, wenn der AG Einsicht in ein PF nimmt, muss immer der BR informiert und zugegen sein. Also es darf nur im Beisein eines BR-Mitgliedes erfolgen. Der Hintergrund ist. Ein MA erkrankt und daher können seine eingehenden Mails nicht bearbeitet werden, die an das persönliche PF gehen. Daher ist ein Zugriff erforderlich. Und wir sind der Meinung, dass das nur im Beisein eines BR-Mitgliedes erfolgen darf.
Community-Antworten (13)
21.03.2012 um 09:25 Uhr
Ist der Betriebsrat auch immer zugegen wenn Briefe mit der guten alten Post kommen und die ein Mitarbeiter öffnet? Die E-Mail Postfächer eurer Kollegen sind keine privaten Postfächer dies zeigt euch der AG jetzt deutlich mit seiner Richtlinie. Solange der AG private Mails genehmigt darf er meiner Meinung nicht zugreifen, aber sobald er diese untersagt hat schon. Alle eingehende Post ist dann nämlich seine Post.
Anders bei dem erkrankten MA der vermutlich noch keine Kenntniss der neuen Richtlinie hat. Hier sollte der MA 1. informiert werden dass man Zugriff nimmt und 2. der BR darauf bestehen anwesend zu sein.
Kleine Hexe
21.03.2012 um 09:49 Uhr
@Samsonxxx Das ist doch DER Anlass eine BV abzuschließen.
21.03.2012 um 09:53 Uhr
Das hilft mir jetzt nicht wirklich weiter. Es gibt da also nichts im Datenschutzgesetz oder so, wo klipp und klar steht, der AG darf das nicht einfach so?
21.03.2012 um 10:12 Uhr
@Samsonxxx BDSG und TKG. Aber eben auch § 87 Abs. 1 Nr. 1 und 6, § 80 BetrVG
21.03.2012 um 10:16 Uhr
Im Gegenteil. Ausführlich hier: http://www.deutscher-datenschutz.de/index.php?section=news&cmd=details&newsid=219
oder als Urteil hier: http://openjur.de/u/168249.html
21.03.2012 um 10:17 Uhr
Der AG kann nicht einfach eine "Richtlinie" erlassen. E-Mail/Internet & Co. sind technische Einrichtungen, die Verhaltens- und Leistungskontrollen ermöglichen (siehe § 87 BetrVG) und daher mitbestimmungspflichtig sind. Daher muss der AG die Einigung mit dem BR suchen (Betriebsvereinbarung). Dies gilt natürlich insbesondere bei der Frage, wie Informationen über die Nutzung etc. wann, von wem, und so weiter genutzt werden können.
Fordert den AG auf, nicht einseitig Regeln zu verfassen sondern die Mitbestimmung des BR zu achten.
Nachtrag: Auch in dem von petrus genannten Urteil hat der AG den Betriebsrat beteiligt!
21.03.2012 um 11:08 Uhr
Ich glaube nicht, dass er es wirklich so darf! Wenn ein Mitarbeiter per Mail mit dem BR Kontakt hat, dann ist es auch dienstlich und nicht Privat! Daher könnten im Postfach auch bestimmte Mails sein, die nur für den BR bestimmt sind und nicht für den AG. L.G. Aus Hamburg
21.03.2012 um 12:30 Uhr
Hallo, ich finde @KleineHexe hat das richig erkannt. Die eingehenden Mails ist die Post des AG. Etwas anderes solle sowieso nicht darauf sein. Der AN ist dazu angestellt die Post des AG zu bearbeiten. Wenn jetzt ein MA erkrankt ist muss es dem AG doch erlaubt sen, seine Post zu sichten und eventuell zur weuteren Bearbeitung an einen anderen MA weiterzuleiten.
21.03.2012 um 12:54 Uhr
Es geht nicht darum, dass wir dagegen sind, dass der AG Zugriff hat. Es geht darum, dass wenn auf ein PF eines MA zugegriffen wird ohne sein Wissen, dass dann der BR zugegen sein muss. Ich denke, das kann man am besten mit gironimos Mail begründen: Mitbestimmung des BR. Oder?
21.03.2012 um 13:48 Uhr
Würde ich nicht unbedingt so sehen. Im Unterschied zu dem genannten Urteil, will euer AG ja die private EMail und Internetnutzung unterbinden. Das Recht hat er meiner Meinung nach auch ohne den BR um Zustimmung zu bitten - würde da wie bei der Nutzung privater Mobiltelefone argumentieren. Wenn nun aber die private Nutzung Untersagt ist, muss der AG auch nicht damit rechnen private Mails vorzufinden. Aus welchem Grund sollte er dann nicht alle Post in dem Postfach öffnen dürfen? Es kann sich ja nur um dienstliche Post handeln.
Aber ich würde mich gern eines besseren belehren lassen, da auch bei uns so eine Richtlinie ansteht
21.03.2012 um 14:04 Uhr
@Kulum Grundsätzlich stimme ich Dir zu. War jedoch bei einem bestehndem BR die private Nutzung nicht expliziet ausgeschlossen und der AG will dies nun ändern, betrifft die §87 Abs 1 Nr. 1+ 6. Demnach muß er sich mit dem BR über eine Regelung einigen.
21.03.2012 um 19:14 Uhr
Schon die Anwendung und Nutzung von E-Mail im dienstlichen Gebrauch löst die Mitbestimmung aus, da ja auf alle Fälle personenbezogene Daten erfasst werden.
21.03.2012 um 20:14 Uhr
Mitbestimmung nutzen! Aber aus unserer Einigungsstelle kann ich Euch sagen dass es dem BR sehr schwer fallen wird, dass es bei einer rein dienstlichen Nutzung keinen Zugriff aus das Postfach gibt.
Bei uns darf auf grund des Spruchs der Einigungsstelle aber der AG nur noch bei Krankheit oder Urlaub auf das Postfach ohne vorherige Ankündigung zugreifen. Jeder AN muss jedoch einen Kollegen ständige Zugriffsberechtigung geben. Mails der PA sind vor dem Zugriff durch ein besonderes Merkmal geschützt. Der AG kann nach hinweis und Mitteilung an den BR jederzeit Einsicht nehmen
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