Erstellt am 26.09.2023 um 11:20 Uhr von Kehler
Für Arbeitgeber in der Privatwirtschaft sowie bei der Besetzung der Stelle eines Angestellten / Arbeiters im öffentlichen Dienst besteht weder tariflich noch gesetzlich eine Pflicht zur öffentlichen Stellenausschreibung.
https://www.anwalt24.de/lexikon/stellenausschreibungspflicht
Erstellt am 26.09.2023 um 11:24 Uhr von Qwer
Darf der Br Mitglied ein Vorrang haben?
Also nach 93 kann der Betriebsrat eine Stellenausschreibung verlangen in dem Text sind widersprüchliche Aussagen verstehe ich nicht ganz.
Erstellt am 26.09.2023 um 11:36 Uhr von Kehler
§ 37 BetrVG konkretisiert den in § 78 Satz 2 BetrVG enthaltenen allgemeinen Grundsatz, dass Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden dürfen.
https://www.betriebsrat.com/video/73835/benachteiligung-von-betriebsraeten-was-sie-als-betriebsrat-dagegen-tun-koennen/17764/1wz1vuutkvg
Erstellt am 26.09.2023 um 11:51 Uhr von fantil
@Kehler,
Es gibt aber den Tatbestand einer Freikündigung und das könnte durchaus als Vorteil für ein BRM gewärtet werden.
Somit können die anderen mit einer Änderungskündigung durchaus noch besser dastehen.
Erstellt am 26.09.2023 um 12:00 Uhr von Qwer
Verstehe das nicht ganz 🤔
Erstellt am 26.09.2023 um 12:50 Uhr von fantil
@Qwer,
wenn es in einer Firma zu betriebsbedingten Kündigungen kommt und ein BRM wäre davon betroffen, muss ein anderer MA gekündigt werden, da das BRM einen Kündigungsschutz hat. Das BRM übernimmt dann den Arbeitzplatz des gekündigten MA.
Dies nennt man einen anderen Arbeitsplatz für das BRM freikündigen.
Erstellt am 26.09.2023 um 21:21 Uhr von Qwer
Ja ok in dieser Gelegenheit geht es nur um Versetzung
Erstellt am 27.09.2023 um 07:21 Uhr von fantil
Zitat Qwer: "Ja ok in dieser Gelegenheit geht es nur um Versetzung"
Zitat Qwer Eingangspost: "...und wenn ihr das nicht annimmt, bekommt ihr eine Änderungskündigung."
Es droht nach deiner Aussage doch auch eine Kündigung!
Erstellt am 27.09.2023 um 08:16 Uhr von Muschelschubser
Bricht man eine Änderungskündigung in die gesetzlich geregelten Abschnitte auf, dann besteht sie aus einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses und einem neuen "Vertragsangebot". Insofern kann auch hier der Tatbestand einer Freikündigung entstehen.
Man muss eben klar abgrenzen, ob es sich um eine Versetzung oder eine Änderungskündigung handelt.