Muss eine Stelle immer ausgeschrieben werden
Hallo ihr lieben, Ich wollte fragen, ob der Arbeitgeber immer eine Stelle ausschreiben muss, auch wenn es um eine Versetzung geht auf eine gleichwertige Tätigkeit. Es geht um ein IT Mitarbeiter, der versetzt werden soll, wo gleichzeitig auch eine Betriebsratsmitglied ist. Hier bietet der Arbeitgeber nur für den Betriebsrat Mitglied eine gleichwertige Tätigkeit an. Kann man sich darauf berufen, dass der Arbeitgeber eine Stellenausschreibung macht, so dass jeder die Chance hat? Weil, wie gesagt, es wird nur dem Betriebsrat angeboten Den anderen hat man dann gesagt, ihr bekommt eine andere Tätigkeit wohl nicht gleichwertig ist und wenn ihr das nicht annimmt, bekommt ihr eine Änderungskündigung. Vielen Dank im Voraus schon mal
Community-Antworten (9)
26.09.2023 um 13:20 Uhr
Für Arbeitgeber in der Privatwirtschaft sowie bei der Besetzung der Stelle eines Angestellten / Arbeiters im öffentlichen Dienst besteht weder tariflich noch gesetzlich eine Pflicht zur öffentlichen Stellenausschreibung.
https://www.anwalt24.de/lexikon/stellenausschreibungspflicht
26.09.2023 um 13:24 Uhr
Darf der Br Mitglied ein Vorrang haben?
Also nach 93 kann der Betriebsrat eine Stellenausschreibung verlangen in dem Text sind widersprüchliche Aussagen verstehe ich nicht ganz.
26.09.2023 um 13:36 Uhr
§ 37 BetrVG konkretisiert den in § 78 Satz 2 BetrVG enthaltenen allgemeinen Grundsatz, dass Betriebsratsmitglieder wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden dürfen.
26.09.2023 um 13:51 Uhr
@Kehler, Es gibt aber den Tatbestand einer Freikündigung und das könnte durchaus als Vorteil für ein BRM gewärtet werden. Somit können die anderen mit einer Änderungskündigung durchaus noch besser dastehen.
26.09.2023 um 14:00 Uhr
Verstehe das nicht ganz ?
26.09.2023 um 14:50 Uhr
@Qwer, wenn es in einer Firma zu betriebsbedingten Kündigungen kommt und ein BRM wäre davon betroffen, muss ein anderer MA gekündigt werden, da das BRM einen Kündigungsschutz hat. Das BRM übernimmt dann den Arbeitzplatz des gekündigten MA. Dies nennt man einen anderen Arbeitsplatz für das BRM freikündigen.
26.09.2023 um 23:21 Uhr
Ja ok in dieser Gelegenheit geht es nur um Versetzung
27.09.2023 um 09:21 Uhr
Zitat Qwer: "Ja ok in dieser Gelegenheit geht es nur um Versetzung"
Zitat Qwer Eingangspost: "...und wenn ihr das nicht annimmt, bekommt ihr eine Änderungskündigung."
Es droht nach deiner Aussage doch auch eine Kündigung!
27.09.2023 um 10:16 Uhr
Bricht man eine Änderungskündigung in die gesetzlich geregelten Abschnitte auf, dann besteht sie aus einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses und einem neuen "Vertragsangebot". Insofern kann auch hier der Tatbestand einer Freikündigung entstehen.
Man muss eben klar abgrenzen, ob es sich um eine Versetzung oder eine Änderungskündigung handelt.
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