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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Interner vs. externe Bewerberin.

S
SGM67
Sep 2023 bearbeitet

Ich bin BR-Vorsitzender. Momentan ist in meiner Abteilung eine neue Stelle ausgeschrieben. Es gab eine externe Bewerberin und meine Kollegin und ich waren bei ihrem Bewerbungsgespräch dabei. Sowohl wir beide als auch unser Chef waren der Ansicht, daß die Bewerberin nicht optimal für die Stelle wäre. Nun habe ich angeboten, die neue Stelle zu übernehmen. Ich habe mich auch offiziell beworben. Chef und Team sind einverstanden. Jetzt stellt sich nur die Frage, kann die Bewerberin klagen, weil ich bei ihrem Bewerbungsgespräch dabei war, wenn die Stelle jetzt ich bekomme. Wir würden ihr alternativ meine bisherige Stelle anbieten. Ergänzung:

  • Die Stelle wurde (wie alle Stellen bei uns) intern und extern ausgeschrieben. Interne Bewerbungen haben bei gleicher Eignung bei uns immer Vorrang. Eine Bewerbungsfrist gab es nicht.
  • Die externe Bewerberin hatte noch keinerlei Zusage, nur die Information, sie würde binnen einer Woche Bescheid bekommen.
  • Meine Kollegin (ebenfalls BR-Mitglied) und ich haben am Gespräch mit der externen Bewerberin nicht in unser Funktion als BR-Mitglieder teilgenommen, sondern weil unsere Teamleiterin krank ist und der Geschäftsführer unsere Meinung haben wollte. Die Stelle ist Teil unserer Abteilung und das Projekt das sie leiten soll haben bis jetzt wir betreut.
1.01007

Community-Antworten (7)

G
ganther

13.09.2023 um 23:08 Uhr

Nein........

K
Kehler

14.09.2023 um 09:58 Uhr

Wieso ist der BR bei Bewerbungsgesprächen mit dabei?

M
Muschelschubser

14.09.2023 um 10:12 Uhr

Wenn der AG die Stelle intern ausgeschrieben hat, ist es schon einmal positiv - erst Recht wenn es zum Selbstverständnis geworden ist. Wenn er zudem freiwillig ein BRM zu Vorstellungsgesprächen einlädt, ist das übrigens ein tolles Beispiel für konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Zum Thema: so lange dem externen Bewerber noch keine feste Zusage gegeben wurde, kann der AG selbstverständlich intern besetzen.

Und natürlich kann der AG ihm dann ersatzweise Deine Stelle anbieten. Das würde ich aber losgelöst voneinander sehen, und dann stellt sich wieder die Frage, ob Deine Stelle nicht auch parallel intern ausgeschrieben werden müsste?

Habt Ihr in einer BV geregelt, dass grundsätzlich intern ausgeschrieben wird, oder passiert das fallweise auf Verlangen des BR?

D
DummerHund

14.09.2023 um 10:29 Uhr

Unter Anderem auf einer Seite gelesen:

Hat der Betriebsrat ein Recht bei Vorstellungsgesprächen dabei zu sein? Gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz hat der Betriebsrat das Recht, an den Vorstellungsgesprächen für neue Mitarbeiter teilzunehmen. Dieses Recht ergibt sich aus dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Personalplanung. Der Betriebsrat kann somit Einfluss auf die Personalauswahl nehmen und sicherstellen, dass die Interessen der Arbeitnehmer berücksichtigt werden.

K
Kehler

14.09.2023 um 10:34 Uhr

Habe ich auf einer Seite gelesen:

Der Betriebsrat hat keinen Anspruch auf die Anwesenheit bei einem Vorstellungsgespräch. Sein hierdurch bewirktes Informationsdefizit muss der Arbeitgeber nicht durch eine Wiedergabe der mit den Bewerbern geführten Gespräche oder ihrer wesentlichen Inhalte ausgleichen. Gemäß § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG ist er jedoch vor jeder Einstellung zu unterrichten. Die Unterrichtungspflicht umfasst die Einsicht in die Bewerbungsunterlagen sowie die Auskunft über die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Tätigkeit. § 99 Abs. 1 S. 1 BetrVG verlangt vom Arbeitgeber auch keine Rechtfertigung seiner Auswahl. Gegenstand der Unterrichtung sind nur die wesentlichen Tatsachen und Einschätzungen des Arbeitgebers, die ihn zu der getroffenen Entscheidung bestimmt haben (BAG 14.04.2015 - 1 ABR 58/13).

D
DummerHund

14.09.2023 um 10:51 Uhr

So kenne ich es eigentlich auch. Wenn BR und AG sich aber anderweitig geeinigt haben und der BR dabei ist kann es ja so schlecht auch nicht sein.

S
Stadtwerker

15.09.2023 um 00:33 Uhr

Bei uns ist es auch so das der BR bei Vorstellungsgesprächen mit am Tisch sitzt. Wir versuchen dann auch immer einen Kollegen zu den Vorstellungsgesprächen zu schicken, der zumindest annähernd Ahnung von der zu besetzenden Stelle bzw. den damit verbundenen Aufgaben hat. Früher war das nicht so und es gab regelmäßig Knatsch bei der Besetzung von Stellen. Dies ist seit der BR Beteiligung ganz anders. Der BR wird auch an der anschließenden Beratung beteiligt und das hat sich bestens bewährt.

VG Stadtwerker

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