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erste Tätigkeitsstätte

N
nudelsuppe
Sep 2023 bearbeitet

Hi Leute, wir sind Mitarbeiter eines Unternehmens das zwei Zweigstellen/Betriebe hat. Wir treffen uns (mit privaten PKW) an dem ersten Betrieb und fahren dann jeweils ein Auto voll in den zweiten Betrieb, wo wir auch arbeiten. Zum Feierabend geht es genauso wieder zurück. Das Auto von A nach B stellt uns der Unternehmer, da fallen für uns keinerlei Kosten an.

Was ist nun aber unsere erste Tätigkeitsstätte? Der Unternehmer hat noch nichts dazu definiert, ggf. macht er das ja daß er sagt Punkt A ist es.

Kann uns hier von den BR´s jemand helfen oder was dazu sagen? Anderweitig haben wir noch keine Infos eingeholt bzw. finden nichts passendes.

Muss uns der Arbeitgeber irgendwie einen Parkplatz zur Verfügung stellen usw. (Arbeitsstättenverordnung oder sowas)? Unsere privaten Autos müssen ja auch wohin und richtig Platz ist in der Umgebung nicht. Der FIrmenparkplatz bei Punkt A ist klein und ausserdem kommen wir da nicht "rein" weil wir ja an Punkt B arbeiten... und solche Dinge....

Dank Euch!

25201

Community-Antworten (1)

J
jutti1965

26.09.2023 um 10:38 Uhr

Die erste Tätigkeitsstätte ist der Ort, an dem ein Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten in der Regel erfüllt .Das heißt die Arbeitsstätte die in deinem Vertrag steht ist deine erste Arbeitsstätte. In der Regel ist der Arbeitgeber dazu nicht verpflichtet einen Parkplatz zu stellen. Vorausgesetzt, die Arbeitsstelle ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Eine Ausnahme besteht dann, wenn das Firmengelände so abgelegen ist, dass es nur mit dem Auto erreicht werden kann.

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