Regelungen zu Reisezeiten und Spesen bei einem IT Consultant
Unser Arbeitgeber möchte Spesen nur dann bezahlen, wenn man sich außerhalb der Stadtgrenzen (bezogen auf die erste Tätigkeitsstätte) aufhält oder mehr als 10 Stunden unterwegs ist.
Außerdem möchte er vereinbaren, dass er nur dann Reisekosten übernimmt (von Reise die von zu Hause aus starten), wenn die Reisekosten nachweislich teurer sind als die Kosten, die der Mitarbeiter normalerweise zur 1. Tätigkeitsstätte hätte zahlen müssen.
Reisezeiten die außerhalb der Stadtgrenzen der ersten Tätigkeitsstätte sind, werden als Arbeitszeit angerechnet. Bei Reisen innerhalb der Stadtgrenzen möchte er die Reisezeiten (die von zu Hause aus starten sollen) nur dann als Arbeitszeit anrechnen, wenn sie nachweislich länger sind als der normale Arbeitsweg.
Kann man das so machen? Welche Gründe sprechen gegen eine solch komplizierte Regelung?
Vielen Dank für eure Antworten und Anregungen.
Community-Antworten (7)
10.01.2017 um 17:30 Uhr
Was ist daran kompliziert?
10.01.2017 um 18:28 Uhr
zu Spesen: Der AG ist grundsätzlich nicht verpflichtet Spesen zu zahlen. Wenn er dies nicht tut kann der AN über den Lohnsteuerjahresausgleich sich die entsprechenden Werte wiederholen.
Ob es Sinn macht, anhand der Stadtgrenze festzumachen ob die Leistung erfolgt ist ein anderes Thema. Wenn der AG dies so machen will, muss er für jeden Tag festhalten, wie lang der Mitarbeiter unterwegs war und was gezahlt wurde. Damit der MA das Delta im Lohnsteuerjahresausgleich gelten machen kann. Auch dürften die Prüfungen hierfür recht hoch sein. Daher ist es fraglich ob solch eine Regelung wirklich dem AG Geld spart.
Wenn dem nicht kollektive (BV, Tarifvertrag) oder individual (Arbeitsvertrag) rechtliche Regelungen entgegenstehen, kann man es so machen.
Bei uns werden pauschal die Sätze für Mehraufwendungen des Arbeitnehmers für die Verpflegung aus dem EStG als Spesen oder der jeweilige Beleg gezahlt.(mit ein paar Grenzen, was gemacht werden darf)
zu Reisekosten: Der AG ist grundsätzlich nicht verpflichtet Reisekosten zu zahlen. Wenn er dies nicht tut kann der AN über den Lohnsteuerjahresausgleich sich die entsprechenden Werte wiederholen. (Werbungskosten)
Wenn dem nicht kollektive (BV, Tarifvertrag) oder individual (Arbeitsvertrag) rechtliche Regelungen entgegenstehen, kann man es so machen.
Bei uns werden alle Reisekosten voll erstattet. Flug, Zug und Leihwagen zahlt das Unternehmen direkt, andere Kosten (Taxi, Hotel etc.) werden nachträglich aberechnet.
zu Reisezeiten: Je nach dem wie gereist wird und wie die Tätigkeit des AN gestaltet ist. Kann Reisezeit grundsätzlich Arbeitszeit sein (z.B. bei Vetriebsmitarbeitern die mit dem PKW anreisen) Grundsätzlich ist aber Reisezeit keine Arbeitszeit.
Bei uns gilt Reisezeit als Arbeitszeit. (Ob es bei euch durchsetzbar ist, müsst ihr wissen)
Wenn deinen Schilderungen keine anderen rechtlichen Gründe entgegenstehen, kann man dies machen.
10.01.2017 um 19:17 Uhr
Na ja --
wie wurde es denn bisher gehandhabt?
Was sagen die Betroffenen dazu? Habt Ihr mal mit denen gesprochen?
Möglich ist vieles - aber was wollt ihr als BR ?
10.01.2017 um 23:14 Uhr
„Der AG ist grundsätzlich nicht verpflichtet Spesen zu zahlen.“ „Der AG ist grundsätzlich nicht verpflichtet Reisekosten zu zahlen.“
Sapperlot, was für ein hirnrissiger Müll!
Sagt dir § 670 BGB etwas?
11.01.2017 um 10:28 Uhr
Ernshaft, deine Phantasie spielt dir einmal mehr einen Streich.
Der 670 BGB regelt den Anspruch, wenn der Beauftragte etwas für "erforderlich halten darf". Gibt der AG eine Anweisung heraus, dass gewisse Leistungen eben nicht gelten sollen, kann der Beauftragte diese auch nicht mehr für erforderlich halten.
Damit stimme ich im Übrigen nicht outofmemorys Aussage zu, die in dieser Absolutheit sicher nicht gelten kann.
11.01.2017 um 18:58 Uhr
„Ernshaft, deine Phantasie spielt dir einmal mehr einen Streich.“
Mir bestimmt nicht, aber bei dir scheint das ja Standard zu sein.
Etwas auch verstehen und zuordnen können, scheint ja nicht unbedingt deine Stärke zu sein.
Hier eine Erforderlichkeit von der Zustimmung eines AG abhängig zu machen, kann auch nur dir einfallen.
12.01.2017 um 15:34 Uhr
Vielen Dank für Eure Antworten.
Mit "Kopliziert" meinte ich, dass individuell pro Mitarbeiter, bei jeder Reise geprüft werden muss, ob diese länger dauert oder teuer ist als der Weg zur Arbeit. Wenn ich jeden Tag zu Fuß zur Arbeit gehe, ist das bislang meine Entscheidung gewesen. Dann brauche ich zwar 2 Stunde aber dafür muss ich kein Sport mehr machen. Nun fahre ich mit dem provaten Auto 30 Minuten zum Kunden. Ist das nun länger als zwei Stunden zur Arbeit? Wenn ich in der Woche bei meiner Freundin schlafe, die in Bremen direkt neben meiner Arbeit wohnt, aber mein zu Hause in München ist, wie rechnet man das dann? Allein den "normalen Arbeitsweg" zu bestimmen finde ich "kompliziert".
Das der Reisezeit keine Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitengesetz ist stimmt, aber damit ist natürlich nicht gemeint, dass dein Arbeitgeber diese nicht zu zahlen hat. Schließlich ist das nicht in den Arbeitsverträgen festgeschrieben und auf Anweisung vom Arbeitgeber geschehen. Sonst könnte er dich ja durch sein Weisungsrecht jeden Tag von München nach Flensburg schicken und du würdest in 24 Stunden nicht mal deine 8 Stunden arbeiten könnne.
Bislang gibt es bei uns eine Richtlinie, die vom Konzern festgelegt wurde. Darin ist vereinbart, dass Reiszeiten von zu Hause oder von der ersten Tätigkeitsstätte, Arbeitszeit sind. Unternehmen im Konzern können aber gesonderte Regelungen treffen. Bislang wurde es im Unternehmen aber anders und nicht einheitlich gehandhabt. Mal wurden Spesen innerhalb der Stadtgrenzen bezahlt und mal nicht. Auch wurde die Reisezeit mal als Arbeitszeit angerechnet und mal nicht.
Der BR möchte natürlich eine Gleichberechtigung in der Regelung. Demnach sollten die Mitarbeiter, die nicht in Ihrer gewohnten Umgebung (erste Tätigkeitsstätte) arbeiten können, sondern beim Kunden vor Ort sitzen, entsprechende Mehraufwendungen bezahlt bekommen.
Der Weg zur ersten Tätigkeitsstätte ist zwar versicherungstechnisch als Arbeitsweg zu betrachten, aber immer noch Privatsache des Mitarbeiters. Ob er mit dem Hubschrauber 20000Euro im Monat ausgibt aber nur 5 Minuten braucht, oder ob er zu Fuß geht und 2 Stunden, aber dafür keinen Euro bezahlt, kann dem AG egal sein. Auch bei der Berechnung des Weges zum Kunden. Wenn der AG den Mitarbeiter auf eine Reise schickt, dann hat er die Möglichkeit den Mitarbeiter STATT von der ersten Tätigkeitsstätte, von zu Hause los zu schicken um Weg (Zeit und Geld) zu sparen, muss er aber nicht. Die Reise sollte aber genau so bezahlt werden, wie die Reise, die von der ersten Tätigkeitsstätte startet.
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