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Verrechnung der Tariferhöhung - mit der Leistungszulage?

A
arbeitnehmerfreund
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen. Unsere Firma hat uns gestern mitgeteilt, das sie die diejährige Tariferhöhung der Chemischen Industrie verrechnen will. Wir haben vor einigen Jahren ein neues Lohnsystem eingeführt. Das Lohnsystem hat zwei Bestandteile. 1. Erfahrungszulage 2. Leistungszulage Jetzt soll die Tariferhöhung mit der Leistungszulage verrechnet werden. Ist dies Rechtens? Wer hat mit sowas schon Erfahrung gemacht? Wie soll sich der BR verhalten?

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Community-Antworten (3)

M
mille

14.03.2007 um 19:49 Uhr

@ arbeitnehmerfreund,

was ist eine Erfahrungszulage? Eine betrieblich vereinbarte Leistungszulage wird zum Inhalt des Arbeitsvertrags. Sie kann vom AG nur im Wege der Änderungskündigung oder durch einverständliche Änderung des Arbeitsvertrags geändert werden.

L
Lotte

14.03.2007 um 22:35 Uhr

arbeitnehmerfreund, zumindest ist dieses wohl nach §87, BetrVG mitbestimmungspflichtig. siehe: http://www.recht-in.de/_global/drucken.php?datei=../urteile/urteilzeigen.con&u_id=101440

A
Angi1

15.03.2007 um 11:03 Uhr

Hallo Arbeitnehmerfreund,

schau Dir dazu im Fitting zu § 87 RN 470 bis 487 an.

MfG Angi1

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