Wir waren bis Dezember 2012 eine GgmbH mit etwa 400 Arbeitnehmern. Im Oktober 2012 wurde eine Tariferhöhung von 2,1% beschlossen.Durch Betriebsübergang nach §613a gingen etwa 80 Mitarbeiter zu einem ähnlichen Betrieb über,für den wir noch ein halbes Jahr das Übergangsmandat haben.Haben diese Mitarbeiter Anspruch auf diese Tariferhöhung? Ich denke- ja!Wo finde ich gesetzliche Grundlagen und wie können wir als Betriebsrat helfen?