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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tariferhöhung für alle?

Z
Zwerg
Jan 2018 bearbeitet

Wir waren bis Dezember 2012 eine GgmbH mit etwa 400 Arbeitnehmern. Im Oktober 2012 wurde eine Tariferhöhung von 2,1% beschlossen.Durch Betriebsübergang nach §613a gingen etwa 80 Mitarbeiter zu einem ähnlichen Betrieb über,für den wir noch ein halbes Jahr das Übergangsmandat haben.Haben diese Mitarbeiter Anspruch auf diese Tariferhöhung? Ich denke- ja!Wo finde ich gesetzliche Grundlagen und wie können wir als Betriebsrat helfen?

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Community-Antworten (7)

G
gironimo

21.03.2013 um 17:02 Uhr

Schau doch mal in der § 613a BGB (Betriebsübergang)

K
Kölner

21.03.2013 um 17:22 Uhr

@Zwerg Es wäre ja ggf. eher die Frage zu stellen, ob der aufnehmende Betrieb einen TV o.ä. selbst bereits hat...

W
waf-admin

21.03.2013 um 19:40 Uhr

Der neue Betrieb hat keinen Tarifvertrag und im Gesetz habe ich nichts gefundeh!

Erstellt am 21.03.2013 um 18:36 Uhr von Zwerg

G
gironimo

22.03.2013 um 10:40 Uhr

na dann:

§ 613a BGB: "Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Sind diese Rechte und Pflichten durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags oder durch eine Betriebsvereinbarung geregelt, so werden sie Inhalt des Arbeitsverhältnisses zwischen dem neuen Inhaber und dem Arbeitnehmer und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden" (....)

Ist doch klar der Text - meine ich.

Ich nehme an, Du meinst, dass die Umsetzung der Tariferhöhung nach dem Zeitpunkt des Betriebsübergangs liegt - oder? Sofern die Zusage aber schon davor war, kann aus meiner Sicht nichts anderes gelten als im 613a steht.

Z
Zwerg

22.03.2013 um 21:49 Uhr

Das ist dem neuen AG bekannt und er hat sehr eigensinnig, aber nett und höflich reagiert. Ergo- jeder ist für seine Lohnverhandlungen selbst zuständig! Wir werden die Einigungsstelle einschalten - die Hoffnung stirbt zuletzt! Danke!

K
Kölner

22.03.2013 um 22:28 Uhr

@Zwerg Habt ihr denn eine Adresse für die Einigungsstelle?

Mal im ernst: Der BR kann hier gar nichts bewirken! Da sind nur und ausschließlich die AN gefragt. Hinsichtlich der Einhaltung eines TV muss der TV-Partner aktiv werden; die Gewerkschaft!

Z
Zwerg

22.03.2013 um 23:09 Uhr

Wir haben nun mal das Übergangsmandat und auch Verantwortung, die Hälfte der AN hat sich an uns gewandt. Kopf in Sand- keine Option. Adresse von einer Eingungsstelle haben wir noch nicht, war bis jetzt nicht notwendig!

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