Erstellt am 24.09.2023 um 22:41 Uhr von celestro
die 2 verbliebenen Mitglieder sind mEn noch im Amt. Es gab ja keinen Beschluss für einen Rücktritt. Was ist denn mit Ersatzmitgliedern?
Erstellt am 25.09.2023 um 07:03 Uhr von Tagträumer2
Erstmal hervorragend, dass soviele Mitglieder ihr Amt niedergelegt haben, es wird einen kaum wundern, aber Betrieb läuft trotzdem weiter.
Erstellt am 25.09.2023 um 08:06 Uhr von Muschelschubser
Tagträumer1... Tagträumer2...
Meine Prognose:
Der Schwachsinnsfaktor korreliert mit ansteigender Endziffer.
Hat der Admin jetzt endlich reagiert, und der Junge legt jetzt mit neuem Nick eine Schippe drauf?
Erstellt am 25.09.2023 um 08:53 Uhr von IlkaB
Irgendwo muss unser Liebelein ja seinen Frust abarbeiten. Vermutlich hat er sonst niemanden zum Reden :-D
Erstellt am 25.09.2023 um 08:54 Uhr von fantil
Jeder kann doch heute entscheiden ob er Mann oder Frau ist, warum dann nicht auch Tagträmer1 bis Tagträumer-unendlich?
Vielleicht wurden seine alten Identitäten ja wirklich entlich gesperrt.
Erstellt am 25.09.2023 um 08:56 Uhr von xyz68
Falls vorhanden rücken die Ersatzmitglieder nach. Schnellstmöglich aus dem Selbstzusammentrittsrecht eine Sitzung einberufen. Einen neuen BRV und einen neuen stellv. BRV wählen. Zählen, wie viele ihr noch im BR seid. Seid ihr weniger als 11, so müsst ihr einen Wahlvorstand einsetzen und Neuwahlen einleiten. Seid ihr immer noch 11 geht das Geschäft weiter, ohne Neuwahlen.
Für die Bestimmung der richtigen Ersatzmitglieder gibt es entsprechende Hilfen bei den diversen Schulungsanbietern. Wichtig hierbei das Minderheitengeschlecht und die Form der Wahl, die zum BR geführt hat (Listenwahl oder nur eine Liste und somit Personenwahl)
Erstellt am 25.09.2023 um 09:30 Uhr von fantil
"Wir waren ein 11er Gremium,bei unserer letzten Sitzung sind Vorsitzende und stellvertretender mit der Absicht auszutreten aus dem Raum gegangen."
Mit der Absicht? Sind sie denn nun ausgetreten?
Erstellt am 25.09.2023 um 09:36 Uhr von Kehler
@fantil
Steht im Text: "Nach Ende der Sitzung haben dann alle 7 Mitglieder es schriftlich bestätigt."
Erstellt am 25.09.2023 um 09:47 Uhr von GabrielBischoff
Das ist ja immer schön, wenn der Vorsitzende auf den Tisch kackt und abhaut statt ordentlich Rücktritt und Neuwahl des BRV auf die Tagesordnung zu setzen.
Immerhin gibt es das BetrVG schon eine Weile und das meiste ist durchgeregelt. Arbeitet das Geschehene einfach nach und nach ab, wie ein Ablaufdiagramm. Mut zur Lücke.
Der BR kann auch zusammenkommen, wenn der BRV nicht mehr einladen kann. Die Einladung muss halt den Ansprüchen einer normalen Sitzung auch genügen.
Für die zurückgetretenen Mitglieder rücken Ersatzmitglieder nach und werden entsprechend eingeladen.
Dann macht ihr mal Kassensturz. Wenn ihr noch genug Leute seid, geht es normal weiter. Wenn ihr nicht mehr genug Leute seid, dann leitet ihr Neuwahlen ein und führt solange die Geschäfte weiter.
Erstellt am 25.09.2023 um 10:39 Uhr von Silvioniklowitz
Ja keine ersatzmitglieder mehr und ja alles 7 zurück getreten
Erstellt am 25.09.2023 um 11:13 Uhr von seehas
Dann dürfen die verbliebenen zwei BR eine Sitzung abhalten, einen Vorsitz und die Stellvertretung wählen, einen Wahlvorstand bestimmen und bis dann nach der Wahl der neue Betriebsrat seine Amtsgeschäfte aufnimmt als Betriebsrat Beschlüsse fassen und die Interessen der Arbeitnehmer vertreten.
Erstellt am 25.09.2023 um 12:09 Uhr von GabrielBischoff
So sieht es aus. Bei einem 11er-Gremium seid ihr ja mehr als 400 Nasen, da sollten sich genug Interessierte finden lassen.
Um so ein Dickschiff mit zwei Menschen zu koordinieren solltet ihr auch eure Freistellungen nach § 38 zumindest zeitweise nutzen.
Erstellt am 25.09.2023 um 17:01 Uhr von Silvioniklowitz
Die 2 die noch im Amt sind werden weder eine Sitzung halten noch die Wahl einleiten. Sie sind unseren AG sehr gut gesinnt. Da wird Nix zu erwarten sein.
Erstellt am 25.09.2023 um 17:05 Uhr von Silvioniklowitz
Unser GBR meinte aber letzte Woche das wir trotzdem noch im Amt wären bis der neue BR gewählt ist. Weil es ein kollektives austreten am selben Tag war.
Ich bin mir aber unsicher ob das so stimmt.
Erstellt am 25.09.2023 um 17:08 Uhr von Silvioniklowitz
Bezug zur Betriebsratsarbeit
Beschluss des Betriebsrats
Der Betriebsrat kann mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder (absolute Mehrheit) seinen Rücktritt beschließen (§13
Abs. 2 Nr. 3 BetrVG). Die Gründe dafür sind unerheblich. Dieser Beschluss erfasst den gesamten Betriebsrat, auch die Mitglieder, die dagegen gestimmt haben, sowie die Ersatzmitglieder. Einem Rücktritt des Betriebsrats entspricht es auch, wenn alle Mitglieder gleichzeitig ihre Ämter niederlegen.
Das hab ich bei Ifb gefunden.
Erstellt am 26.09.2023 um 00:00 Uhr von WackleDackle
Naja, dann hast du dir doch deine Antwort selbst gegeben. Aus deiner Beschreibung gab es weder eine Abstimmung über den Rücktritt des gesamten BRs (nur einzelne Mitglieder sind ausgetreten), es haben zudem nicht alle Mitglieder ihr Amt niedergelegt (2 sind ja noch übrig) und auch nicht gleichzeitig (7 am Ende der Sitzung, 2 weitere im Laufe der Woche).
Bist du einer von den übrig gebliebenen oder einer von den ausgetretenen?
Aus deiner Erzählung gehe ich davon aus, dass du auch ausgetreten bist und es jetzt blöd findest, dass die 2 übrig gebliebenen keine Neuwahlen einleiten. Hätten die 7 ausgetretenen mal vorher drüber gesprochen wie man vorgehen möchte. Hat der Rücktritt denn was mit den beiden übrig gebliebenen zu tun?
Erstellt am 26.09.2023 um 00:01 Uhr von WackleDackle
Naja, dann hast du dir doch deine Antwort selbst gegeben. Aus deiner Beschreibung gab es weder eine Abstimmung über den Rücktritt des gesamten BRs (nur einzelne Mitglieder sind ausgetreten), es haben zudem nicht alle Mitglieder ihr Amt niedergelegt (2 sind ja noch übrig) und auch nicht gleichzeitig (7 am Ende der Sitzung, 2 weitere im Laufe der Woche).
Bist du einer von den übrig gebliebenen oder einer von den ausgetretenen?
Aus deiner Erzählung gehe ich davon aus, dass du auch ausgetreten bist und es jetzt blöd findest, dass die 2 übrig gebliebenen keine Neuwahlen einleiten. Hätten die 7 ausgetretenen mal vorher drüber gesprochen wie man vorgehen möchte. Hat der Rücktritt denn was mit den beiden übrig gebliebenen zu tun?
Erstellt am 26.09.2023 um 09:11 Uhr von GabrielBischoff
"Die 2 die noch im Amt sind werden weder eine Sitzung halten noch die Wahl einleiten. Sie sind unseren AG sehr gut gesinnt. Da wird Nix zu erwarten sein."
Warte mal, warte mal - kommt jetzt ernsthaft, dass du nicht zu den zwei Übriggebliebenen gehörst sondern zu denen, die den Betriebsrat aufgegeben haben ohne einen Plan B? Na herzlichen Glückwunsch. o_O
Okay, dann mit ein bisschen mehr Anlauf. Ihr seid jetzt in einem Schwebezustand, der irgendwie beendet werden muss. Was ist von den zwei verbliebenen Mitglieder zu erwarten? Werden Sie einfach nichts mehr tun? Dann beachtet sie einfach nicht weiter. Bittet den GBR einen Wahlvorstand einzusetzen oder leitet das zweistufige Wahlverfahren ein.
Gibt es dann Gemurre, dass es ja noch einen BR gäbe, dann fordert die zwei Nasen auf ihren Plan zur Einleitung der Neuwahlen vorzustellen und in Zugzwang zu bringen. Nicht ganz sauber, aber könnte eine arbeitsrechtliche Klärung überleben.
Wenn du ein Viertel der Wahlberechtigten organisiert kriegst, dann vor dem Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats nach $23 BetrVG beantragen. Mehr Aufwand, aber sauberer.
https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__23.html
Erstellt am 26.09.2023 um 14:20 Uhr von celestro
"Wenn du ein Viertel der Wahlberechtigten organisiert kriegst, dann vor dem Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats nach $23 BetrVG beantragen. Mehr Aufwand, aber sauberer."
Ob da etwas bis zum Ablauf der regulären Wahlperiode rumkommt?
Erstellt am 26.09.2023 um 16:24 Uhr von Silvioniklowitz
Hallo danke erstmal für eure antworten. Ja ich bin einer der den BR verlassen hat. Wir waren an dem Tag alle überfordert als sie ausgetreten sind ( Vorsitzende und stellvertretender. Und wir waren das erstmal im BR. Und auch unerfahren in so einer Situation. Im nachgang ist man dann immer schlauer. Unser AG will auch keine neu Wahlen, und wie schon gesagt die 2 die noch im Amt sind werden einen dreck tuen um neu Wahlen einzuleiten. Und beim GBR bin ich mir auch nicht sicher ob er das macht.
Erstellt am 27.09.2023 um 10:08 Uhr von GabrielBischoff
Ja, sollte kein persönlicher Angriff werden. Es ist jetzt halt essentiell was die zwei Verbliebenen machen. Frag doch mal ganz unverbindlich ohne Hintergedanken, wie sie ihre Position jetzt sehen und wie sie sich verhalten werden. Wenn sie sagen - naja nüscht, haben ja keinen Betriebsrat mehr...
Dann habt ihr Tabula Rasa und könnt frisch das normale zweistufige Wahlverfahren einleiten.
Das sieht nicht so aus als wären die Blockierer so stark ein öffentliches Shaming durchzustehen, wenn sie sich auf der ersten Wahlversammlung querstellen. Wenn sie sich melden, sollen sie einfach jetzt und hier klarstellen, ob sie ihr Amt niederlegen oder weiter für die Kolleginnen und Kollegen vertreten wollen UND die Neuwahlen koordinieren. Sonst gleich ins Gesicht sagen, dass man sie vors Arbeitsgericht zerrt und entfernen lässt. Der Prozess ist reine Formsache.
Erstellt am 27.09.2023 um 10:27 Uhr von celestro
"Wenn sie sagen - naja nüscht, haben ja keinen Betriebsrat mehr...
Dann habt ihr Tabula Rasa und könnt frisch das normale zweistufige Wahlverfahren einleiten."
Was die verbliebenen BRM sagen ist mMn völlig irrelevant und befugt nicht zu irgendwelchen Aktionen.
Erstellt am 27.09.2023 um 10:57 Uhr von Silvioniklowitz
Also der eine will es nicht einleiten hat er schon gesagt: seine Aussage war, das er die Wahl nicht einleiten wird wem es nicht passt kann mich ja verklagen. Das waren seine Worte. Der andere hat blockt das Gespräch immer ab. Er will davon Nix hören das sind seine Worte.
Erstellt am 27.09.2023 um 11:43 Uhr von celestro
das mag alles sein ... trotzdem kann jetzt mEn niemand hingehen und die Wahl einleiten. Das wäre Sache der verbliebenen BRM. Oder eben zum Gericht gehen und einen Antrag stellen, das die BRM die Wahl einzuleiten haben.