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BR Rücktritt

S
Silvioniklowitz
Sep 2023 bearbeitet

Hallo ich habe eine Frage. Wir waren ein 11er Gremium,bei unserer letzten Sitzung sind Vorsitzende und stellvertretender mit der Absicht auszutreten aus dem Raum gegangen. Also die Sitzung war noch nicht beendet. Nach hin und her haben dann 5 weitere Mitglieder dann ihren austritt angekündigt was so dann auch im Protokoll steht. Nach Ende der Sitzung haben dann alle 7 Mitglieder es schriftlich bestätigt. Im Laufe der Woche sind dann weitere Mitglieder ausgeschieden. So das jetzt noch 2 Mitglieder im Amt sind. Nennt man das jetzt kollektives ausscheiden und sind trotzdem noch so lange im Amt bis die neu Wahlen eingeleitet sind oder wie verhält sich das jetzt. Lg

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Community-Antworten (24)

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celestro

25.09.2023 um 00:41 Uhr

die 2 verbliebenen Mitglieder sind mEn noch im Amt. Es gab ja keinen Beschluss für einen Rücktritt. Was ist denn mit Ersatzmitgliedern?

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Tagträumer2

25.09.2023 um 09:03 Uhr

Erstmal hervorragend, dass soviele Mitglieder ihr Amt niedergelegt haben, es wird einen kaum wundern, aber Betrieb läuft trotzdem weiter.

M
Muschelschubser

25.09.2023 um 10:06 Uhr

Tagträumer1... Tagträumer2...

Meine Prognose: Der Schwachsinnsfaktor korreliert mit ansteigender Endziffer.

Hat der Admin jetzt endlich reagiert, und der Junge legt jetzt mit neuem Nick eine Schippe drauf?

I
IlkaB

25.09.2023 um 10:53 Uhr

Irgendwo muss unser Liebelein ja seinen Frust abarbeiten. Vermutlich hat er sonst niemanden zum Reden :-D

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fantil

25.09.2023 um 10:54 Uhr

Jeder kann doch heute entscheiden ob er Mann oder Frau ist, warum dann nicht auch Tagträmer1 bis Tagträumer-unendlich?

Vielleicht wurden seine alten Identitäten ja wirklich entlich gesperrt.

X
XYZ68

25.09.2023 um 10:56 Uhr

Falls vorhanden rücken die Ersatzmitglieder nach. Schnellstmöglich aus dem Selbstzusammentrittsrecht eine Sitzung einberufen. Einen neuen BRV und einen neuen stellv. BRV wählen. Zählen, wie viele ihr noch im BR seid. Seid ihr weniger als 11, so müsst ihr einen Wahlvorstand einsetzen und Neuwahlen einleiten. Seid ihr immer noch 11 geht das Geschäft weiter, ohne Neuwahlen.

Für die Bestimmung der richtigen Ersatzmitglieder gibt es entsprechende Hilfen bei den diversen Schulungsanbietern. Wichtig hierbei das Minderheitengeschlecht und die Form der Wahl, die zum BR geführt hat (Listenwahl oder nur eine Liste und somit Personenwahl)

F
fantil

25.09.2023 um 11:30 Uhr

"Wir waren ein 11er Gremium,bei unserer letzten Sitzung sind Vorsitzende und stellvertretender mit der Absicht auszutreten aus dem Raum gegangen."

Mit der Absicht? Sind sie denn nun ausgetreten?

K
Kehler

25.09.2023 um 11:36 Uhr

@fantil

Steht im Text: "Nach Ende der Sitzung haben dann alle 7 Mitglieder es schriftlich bestätigt."

G
GabrielBischoff

25.09.2023 um 11:47 Uhr

Das ist ja immer schön, wenn der Vorsitzende auf den Tisch kackt und abhaut statt ordentlich Rücktritt und Neuwahl des BRV auf die Tagesordnung zu setzen.

Immerhin gibt es das BetrVG schon eine Weile und das meiste ist durchgeregelt. Arbeitet das Geschehene einfach nach und nach ab, wie ein Ablaufdiagramm. Mut zur Lücke.

Der BR kann auch zusammenkommen, wenn der BRV nicht mehr einladen kann. Die Einladung muss halt den Ansprüchen einer normalen Sitzung auch genügen.

Für die zurückgetretenen Mitglieder rücken Ersatzmitglieder nach und werden entsprechend eingeladen.

Dann macht ihr mal Kassensturz. Wenn ihr noch genug Leute seid, geht es normal weiter. Wenn ihr nicht mehr genug Leute seid, dann leitet ihr Neuwahlen ein und führt solange die Geschäfte weiter.

S
Silvioniklowitz

25.09.2023 um 12:39 Uhr

Ja keine ersatzmitglieder mehr und ja alles 7 zurück getreten

S
seehas

25.09.2023 um 13:13 Uhr

Dann dürfen die verbliebenen zwei BR eine Sitzung abhalten, einen Vorsitz und die Stellvertretung wählen, einen Wahlvorstand bestimmen und bis dann nach der Wahl der neue Betriebsrat seine Amtsgeschäfte aufnimmt als Betriebsrat Beschlüsse fassen und die Interessen der Arbeitnehmer vertreten.

G
GabrielBischoff

25.09.2023 um 14:09 Uhr

So sieht es aus. Bei einem 11er-Gremium seid ihr ja mehr als 400 Nasen, da sollten sich genug Interessierte finden lassen.

Um so ein Dickschiff mit zwei Menschen zu koordinieren solltet ihr auch eure Freistellungen nach § 38 zumindest zeitweise nutzen.

S
Silvioniklowitz

25.09.2023 um 19:01 Uhr

Die 2 die noch im Amt sind werden weder eine Sitzung halten noch die Wahl einleiten. Sie sind unseren AG sehr gut gesinnt. Da wird Nix zu erwarten sein.

S
Silvioniklowitz

25.09.2023 um 19:05 Uhr

Unser GBR meinte aber letzte Woche das wir trotzdem noch im Amt wären bis der neue BR gewählt ist. Weil es ein kollektives austreten am selben Tag war. Ich bin mir aber unsicher ob das so stimmt.

S
Silvioniklowitz

25.09.2023 um 19:08 Uhr

Bezug zur Betriebsratsarbeit Beschluss des Betriebsrats Der Betriebsrat kann mit der Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder (absolute Mehrheit) seinen Rücktritt beschließen (§13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG). Die Gründe dafür sind unerheblich. Dieser Beschluss erfasst den gesamten Betriebsrat, auch die Mitglieder, die dagegen gestimmt haben, sowie die Ersatzmitglieder. Einem Rücktritt des Betriebsrats entspricht es auch, wenn alle Mitglieder gleichzeitig ihre Ämter niederlegen. Das hab ich bei Ifb gefunden.

W
WackleDackle

26.09.2023 um 02:00 Uhr

Naja, dann hast du dir doch deine Antwort selbst gegeben. Aus deiner Beschreibung gab es weder eine Abstimmung über den Rücktritt des gesamten BRs (nur einzelne Mitglieder sind ausgetreten), es haben zudem nicht alle Mitglieder ihr Amt niedergelegt (2 sind ja noch übrig) und auch nicht gleichzeitig (7 am Ende der Sitzung, 2 weitere im Laufe der Woche).

Bist du einer von den übrig gebliebenen oder einer von den ausgetretenen?

Aus deiner Erzählung gehe ich davon aus, dass du auch ausgetreten bist und es jetzt blöd findest, dass die 2 übrig gebliebenen keine Neuwahlen einleiten. Hätten die 7 ausgetretenen mal vorher drüber gesprochen wie man vorgehen möchte. Hat der Rücktritt denn was mit den beiden übrig gebliebenen zu tun?

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WackleDackle

26.09.2023 um 02:01 Uhr

Naja, dann hast du dir doch deine Antwort selbst gegeben. Aus deiner Beschreibung gab es weder eine Abstimmung über den Rücktritt des gesamten BRs (nur einzelne Mitglieder sind ausgetreten), es haben zudem nicht alle Mitglieder ihr Amt niedergelegt (2 sind ja noch übrig) und auch nicht gleichzeitig (7 am Ende der Sitzung, 2 weitere im Laufe der Woche).

Bist du einer von den übrig gebliebenen oder einer von den ausgetretenen?

Aus deiner Erzählung gehe ich davon aus, dass du auch ausgetreten bist und es jetzt blöd findest, dass die 2 übrig gebliebenen keine Neuwahlen einleiten. Hätten die 7 ausgetretenen mal vorher drüber gesprochen wie man vorgehen möchte. Hat der Rücktritt denn was mit den beiden übrig gebliebenen zu tun?

G
GabrielBischoff

26.09.2023 um 11:11 Uhr

"Die 2 die noch im Amt sind werden weder eine Sitzung halten noch die Wahl einleiten. Sie sind unseren AG sehr gut gesinnt. Da wird Nix zu erwarten sein."

Warte mal, warte mal - kommt jetzt ernsthaft, dass du nicht zu den zwei Übriggebliebenen gehörst sondern zu denen, die den Betriebsrat aufgegeben haben ohne einen Plan B? Na herzlichen Glückwunsch. o_O

Okay, dann mit ein bisschen mehr Anlauf. Ihr seid jetzt in einem Schwebezustand, der irgendwie beendet werden muss. Was ist von den zwei verbliebenen Mitglieder zu erwarten? Werden Sie einfach nichts mehr tun? Dann beachtet sie einfach nicht weiter. Bittet den GBR einen Wahlvorstand einzusetzen oder leitet das zweistufige Wahlverfahren ein.

Gibt es dann Gemurre, dass es ja noch einen BR gäbe, dann fordert die zwei Nasen auf ihren Plan zur Einleitung der Neuwahlen vorzustellen und in Zugzwang zu bringen. Nicht ganz sauber, aber könnte eine arbeitsrechtliche Klärung überleben.

Wenn du ein Viertel der Wahlberechtigten organisiert kriegst, dann vor dem Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats nach $23 BetrVG beantragen. Mehr Aufwand, aber sauberer. https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__23.html

C
celestro

26.09.2023 um 16:20 Uhr

"Wenn du ein Viertel der Wahlberechtigten organisiert kriegst, dann vor dem Arbeitsgericht die Auflösung des Betriebsrats nach $23 BetrVG beantragen. Mehr Aufwand, aber sauberer."

Ob da etwas bis zum Ablauf der regulären Wahlperiode rumkommt?

S
Silvioniklowitz

26.09.2023 um 18:24 Uhr

Hallo danke erstmal für eure antworten. Ja ich bin einer der den BR verlassen hat. Wir waren an dem Tag alle überfordert als sie ausgetreten sind ( Vorsitzende und stellvertretender. Und wir waren das erstmal im BR. Und auch unerfahren in so einer Situation. Im nachgang ist man dann immer schlauer. Unser AG will auch keine neu Wahlen, und wie schon gesagt die 2 die noch im Amt sind werden einen dreck tuen um neu Wahlen einzuleiten. Und beim GBR bin ich mir auch nicht sicher ob er das macht.

G
GabrielBischoff

27.09.2023 um 12:08 Uhr

Ja, sollte kein persönlicher Angriff werden. Es ist jetzt halt essentiell was die zwei Verbliebenen machen. Frag doch mal ganz unverbindlich ohne Hintergedanken, wie sie ihre Position jetzt sehen und wie sie sich verhalten werden. Wenn sie sagen - naja nüscht, haben ja keinen Betriebsrat mehr...

Dann habt ihr Tabula Rasa und könnt frisch das normale zweistufige Wahlverfahren einleiten.

Das sieht nicht so aus als wären die Blockierer so stark ein öffentliches Shaming durchzustehen, wenn sie sich auf der ersten Wahlversammlung querstellen. Wenn sie sich melden, sollen sie einfach jetzt und hier klarstellen, ob sie ihr Amt niederlegen oder weiter für die Kolleginnen und Kollegen vertreten wollen UND die Neuwahlen koordinieren. Sonst gleich ins Gesicht sagen, dass man sie vors Arbeitsgericht zerrt und entfernen lässt. Der Prozess ist reine Formsache.

C
celestro

27.09.2023 um 12:27 Uhr

"Wenn sie sagen - naja nüscht, haben ja keinen Betriebsrat mehr...

Dann habt ihr Tabula Rasa und könnt frisch das normale zweistufige Wahlverfahren einleiten."

Was die verbliebenen BRM sagen ist mMn völlig irrelevant und befugt nicht zu irgendwelchen Aktionen.

S
Silvioniklowitz

27.09.2023 um 12:57 Uhr

Also der eine will es nicht einleiten hat er schon gesagt: seine Aussage war, das er die Wahl nicht einleiten wird wem es nicht passt kann mich ja verklagen. Das waren seine Worte. Der andere hat blockt das Gespräch immer ab. Er will davon Nix hören das sind seine Worte.

C
celestro

27.09.2023 um 13:43 Uhr

das mag alles sein ... trotzdem kann jetzt mEn niemand hingehen und die Wahl einleiten. Das wäre Sache der verbliebenen BRM. Oder eben zum Gericht gehen und einen Antrag stellen, das die BRM die Wahl einzuleiten haben.

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