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Mitarbeiterstrei mit Abmahnung

L
Li
Sep 2023 bearbeitet

Zwei Kolleginnen sind im großen Zwiespalt. Es kam zu einem Gespräch mit Beiden, dabei war noch die Heimleitung und die BRV. Es kam zu keiner Einigung zwischen den Kollegen. Dabei ist eine Äußerung gefallen, dass die eine Kollegin das Übergabebuch mit zu Hause hatte, um sich auf das Gespräch vorzubereiten. Außerdem zeigte die eine Kollegin die andere wegen Verleumdung an. Aus Datenschutzgründen und weil man betriebliches Eigentum nicht mit nach Hause nehmen darf, bekam die Kollegin, die die Anzeige aufgegeben hat eine Abmahnung, weil sie das Übergabebuch mit nach Hause genommen hat. Gegen diese Abmahnung geht jetzt ihr Anwalt vor. Mein Problem: die Kollegin mit der Abmahnung und Anzeige kam zum Betriebsrat und bittet um Hilfe, was okay ist. Die BRV ist aber auch Zeugin bei der Aussage, dass das Übergabebuch mit nach Hause genommen wurde, was die Kollegin jetzt wehement abstreiten. Wie verhält man sich als BR? Ich hoffe der Sachverhalt ist verständlich.

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Community-Antworten (7)

T
Tagträumer1

22.09.2023 um 13:10 Uhr

Was soll diese Frage?! Logischerweise die Wahrheit aussagen, also dass besagtes Übergabebuch mit heim genommen wurde, alles andere wäre eine vorsätzliche Lüge!

D
DummerHund

22.09.2023 um 13:29 Uhr

Wenn die BRV bei ihrer Aussage bleibt wird die AN wohl mit der Abmahnung leben müssen.

J
jutti1965

22.09.2023 um 13:29 Uhr

@Tagträumer1 ausnahmsweise muss ich dir mal Recht geben, was aber nichts an deinem rüpelhaften Ton ändert!!!!!!!!!!

T
takkus

22.09.2023 um 13:57 Uhr

ich hab schon gedacht, TT1 verpasst das her sich einzubringen.... Ist ja eins seiner Lieblingsthemen.

C
celestro

22.09.2023 um 16:49 Uhr

"Mein Problem: die Kollegin mit der Abmahnung und Anzeige kam zum Betriebsrat und bittet um Hilfe, was okay ist. Die BRV ist aber auch Zeugin bei der Aussage, dass das Übergabebuch mit nach Hause genommen wurde, was die Kollegin jetzt wehement abstreiten. Wie verhält man sich als BR?"

Ich weiß nicht, ob ich das Problem verstanden habe. Grundsätzlich:

1.) wenn die Kollegin zum BR kommt und um Hilfe bittet, gewährt man sie ihr.

2.) das die BRV Zeugin einer Aussage ist, ist demgegenüber etwas völlig anderes. Das ist halt so.

Von daher sehe ich eigentlich gar kein Problem. Aber wie gesagt ... vielleicht verstehe ich da auch nur irgendetwas nicht.

G
GabrielBischoff

22.09.2023 um 18:13 Uhr

Der Schutz der Mitarbeiter bedeutet nicht, dass man für sie Gesetze bricht oder lügt. Mehr als den Aufprall dämpfen bleibt nicht, wenn die Umstände wie geschildert sind.

L
Li

24.09.2023 um 22:05 Uhr

Dankeschön

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