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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AG verweigert Zustimmung zu WB

M
Momoko31
Sep 2023 bearbeitet

Hallo zusammen, Wir haben endlich einen Beschluss gefasst und eine Reservierung für eine wb vorgenommen. Beim Anbieter gab es vorgefertigte Formulare für die Kostenübernahme, welche dem AG vorgelegt wird. Der AG hat nun einen 2-seitigen Brief an unser Gremium verfasst mit der Bitte schnellstmöglich eine außerordentliche Sitzung mit allen Mitgliedern einzuberufen. In den letzten Jahren und Jahrzehnten wurde es versäumt seitens des BR, Weiterbildungeb zu besuchen. Wir sind nun neu zusammen gesetzt und da sehr bestrebt, uns endlich die fehlenden Kenntnisse anzueignen um ordentlich arbeiten zu können. Der AG argumentiert wie folgt: "die Kosten stehen in keinem Verhältnis zum Erfordernis" "die Begründung der fehlenden Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht" für alle BR-Mitglieder ist zu pauschal und unkonkret "die bisherige Zusammenarbeit, die Sonderheit des Betriebes und die damit verbundenen betriebliche Notwendigkeit wurden nicht berücksichtigt" "Die Kosten übersteigen das gesamte bisherige Budget und stellen eine deutliche Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen MA in Bezug auf Zuschüsse vom AG für Fortbildungen dar" Der AG droht nun mit der Überlegung ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht anzustreben oder die Einigungsstelle einzubinden. Aus meiner Sicht gibt es nichts daran zu rütteln, dass wir zur WB gehen. Dem kompletten Gremium fehlen nach wie vor die einfachsten, rechtlichen Grundlagen um handlungsfähig zu sein und seine Arbeit ordentlich erledigen zu können. Zudem erschließt sich mir die "Sonderheit des Betriebs" nicht und wir sind nun mal nicht die anderen MA was Zuschüsse angeht. Unser AG übernimmt für jeden MA 80€ für Wb's. Das ist nichts, wenn man eine ordentliche Weiterbildung machen will, die auch qualitativ hochwertig ist. Habt ihr Tipps für mich für das weitere Vorgehen? Vielen Dank

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Community-Antworten (15)

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Meph1977

22.09.2023 um 01:01 Uhr

Kurze knappe Antwort.

Grundschulungen des BR sind immer erforderlich. Ihr seid sogar verpflichtet diese Schulungen zu machen. Wenn es sich im eine Grundschulung handelt und der AG nicht einlenkt einfach fahren der Arbeitgeber hat bei Schulungen des BR nichts zu genehmigen.

Es gibt bei BR Schulungen auch kein Budget.

Mit der Einigungsstelle kann er nur den Zeitpunkt der Schulung angreifen aber nicht die Notwendigkeit. Die Einigungstelle ist nicht befugt über die Notwendigkeit zu entscheiden. Ich weiß nicht wie WAF das macht aber zumindest bei meiner Gewerkschaft klagt sich notfalls die Gewerkschaft die Schulungskosten ein wenn der Arbeitgeber rumzickt.

S
seehas

22.09.2023 um 08:49 Uhr

Ihr könnt das Recht auf Weiterbildung nach § 27 (6) BetrVG auch vor dem Arbeitsgericht einklagen. Der Arbeitgeber bezahlt dann euren Anwalt, seinen Anwalt, die Gerichtskosten und die Kosten für die Weiterbildung. Voraussetzung ist je ein ordnungsgemäß gefasster Beschluss für den Besuch der Weiterbildung, für die Konsultation des Anwalts und für die Erhebung der Klage. Ordnungsgemäß bedeutet: die Einladung mit Tagesordnung kam rechtzeitig (4 Tage vorher), das Gremium ist beschlussfähig (mehr als die Hälfte der BR anwesend), für fehlende Mitglieder wurden die richtigen Ersatzmitglieder geladen und die zu beschließenden Punkte wurden explizit in der Tagesordnung aufgeführt. Irgendwelche Regelungen zur Beschränkung von Weiterbildung die der Arbeitgeber erlassen hat könnt ihr getrost ignorieren. Das BetrVG steht über den Regelungen im Betrieb.

E
enigmathika

22.09.2023 um 10:20 Uhr

Der Arbeitgeber droht mit einem Gerichtsbeschluss! Ich musste laut lachen, denn das dürfte für den Arbeitgeber böse nach hinten losgehen.

C
celestro

22.09.2023 um 10:39 Uhr

Der AG droht, weil er weiß das er Euch damit einschüchtern kann. Und grundsätzlich funktioniert das ja auch.

Meine Rückmeldung wäre: "Sie wollen das gerichtlich klären lassen? Sehr gute Idee!"

W
WackleDackle

22.09.2023 um 10:55 Uhr

Ich würde die gewünschte Sitzung machen und versuchen dem AG die oben genannten Punkte zu erklären. Ihr seid verpflichtet die Grundlagenschulungen zu machen, aus einer Pflicht kann sich keine Ungleichbehandlung ergeben. Ich würde ihm auch nochmal sagen dass bei einem Gerichtsbeschluss er alle Kosten tragen muss, und seine Erfolgsaussichten sehr gering sind.

Wenn er sich immer noch querstellt , würde ich einfach zur Schulung fahren. Einige Anbieter klären das ja dann für dich und du brauchst dir keine Sorgen wegen der Kosten zu machen.

Wichtig ist wie gesagt die korrekte Beschlussfassung unter korrekter Ladung aller Mitglieder oder Nachrücker, Übersendung der Tagesordnung (4 Tage, so wie seehas sagt, halte ich für etwas viel. Einen Tag wird auch reichen.)

Wie groß ist euer Gremium eigentlich? Also um wieviele Personen geht es hier, die auf Schulung gehen sollen?

P.S.: 80€ für Schulungen für jeden MA? Das ist doch ein Witz oder? Das wäre mir als AG sehr peinlich

T
takkus

22.09.2023 um 11:06 Uhr

"..versuchen dem AG die oben genannten Punkte zu erklären."-> wozu? Es besteht eine Rechtsanspruch und eine Verpflichtung. Da brauch ich nichts erklären.

"Ich würde ihm auch nochmal sagen dass bei einem Gerichtsbeschluss er alle Kosten tragen muss, und seine Erfolgsaussichten sehr gering sind."-> das sollte er wissen. Mit 101%iger Sicherheit hat er auch eine Rechtsberatung.

Ansonsten ist eigentlich alles gesagt.

S
seehas

22.09.2023 um 11:20 Uhr

@takkus: ich glaube eher nicht, dass der AG rechtlich gut beraten ist. Warum ihm nicht die Folgen seines Tuns aufzeigen?

G
GabrielBischoff

22.09.2023 um 11:22 Uhr

Gerade bei Grundlagenseminaren sind die Seminaranbieter auch immer sehr hilfsbereit dem Arbeitgeber die Grundlagen näherzubringen. Rein wirtschaftlich betrachtet sind es halt auch 1000€ Umsatz, für die doch sicher mal ein Telefonat oder eine Mail an den AG drin sind.

M
Muschelschubser

22.09.2023 um 12:08 Uhr

Meine Antwort auf die Drohung wäre kurz und knapp: "mach doch".

Klarer als von externer Stelle kann ein AG nicht gesagt bekommen, dass es am Schulungsanspruch nicht zu rütteln gibt.

Und wenn er keine Taten folgen lässt, müsst ihr Euch diesen Beistand halt notfalls holen.

Vielleicht warnt ihn ja gleichzeitig jemand vor §78.

D
DummerHund

22.09.2023 um 12:28 Uhr

Im Grunde ist soweit eigentlich alles gesagt. Nur bei einem Tipp wäre ich vorsichtig----einfach zum Seminar fahren. Ein AG könnte hier für diese Zeit erst einmal den Lohn einbehalten. Letztendlich würde er wohl gerichtlich dazu verdonnert werden diesen zu zahlen, aber jeder Seminarbesucher müsste diesen individual einklagen. Und so lange fehlt Geld im Portomonai.

R
rtjum

27.09.2023 um 11:10 Uhr

falls der AG dann den Lohn für die Zeit nicht zahlt, müsste den halt jedes BRM für sich selbst einklagen, das ist ggfls noch zu bedenken. Es gibt aber in Google genügend Seiten die recht gut erklären, dass Grundlagenschulungen für alle BRM zu zahlen sind, das gibt es tatsächlich auch bei arbeitgebernahen Anwaltskanzleien

M
Momoko31

27.09.2023 um 11:33 Uhr

Danke für die vielen konstruktiven Antworten. Ich habe mir einiges davon mit ins Gespräch genommen, welches gestern noch mal mit dem AG stattgefunden hat. Er hat sehr deutlich gemacht, was er von der ganzen Sache hält. Nämlich nichts. Wir waren auf die Gewerkschaften reingefallen und das Ganze ist einfach nur peinlich. Er stimmt lediglich zu, den Vorsitzenden und desssen Stellvertreter zu einer ausgiebigen Schulung zu schicken. Alle anderen Mitglieder bekommen nur eine abgespeckte Version über einen Tag. Aber er wäre bereit, spezielle Seminare zu zahlen, aber eben nicht für alle. Der AG will quasi, dass sich jedes BR-Mitglied auf etwas spezialisiert. Das sehe ich aber nicht ein. Zumal der AG immer wieder mit dem Argument kommt, es wäre ne Ungleichbehandlung der anderen MA gegenüber und das macht er nicht. In seinem Betrieb werden alle gleich behandelt und so hat er sich die Zusammenarbeit nicht vorgestellt. Wenn wir so weitermachen dann wird auch er in Zukunft anders agieren und 30Jahre lang ging das alles auch so. Und wir sollten mal bedenken, was er alles in den 30Jahren für die MA gemacht hat. Wenn wir zu nem Seminar gehen von einer Gewerkschaft kommen wir am Ende mit einem riesigen Katalog an Forderungen zurück, weil wir da so beeinflusst werden. Also alles sehr an den Haaren herbei gezogen und einfach unmöglich uns gegenüber. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass der AG nicht damit zurecht kommt, dass sich der BR seit der letzten Wahl verändert hat und seine Arbeit ordentlich machen will. Sich an Gesetze zu halten und sich ordentlich zu schulen ist nicht peinlich, sondern erwartet jeder AG von seinen MA. Also was ist bei uns anders? Ich bin echt fassungslos wie das bei uns abläuft. Und sobald solche Aussagen kommen vom AG kuscht der halbe BR und ist sich nicht mehr einig, wo vorher alle zugestimmt haben.

M
Muschelschubser

27.09.2023 um 11:59 Uhr

Eine Gleichbehandlung ist allein schon deswegen nicht möglich, weil das Ehrenamt zur vertraglich geschuldeten Leistung "on top" kommt - so löblich der Antritt des Chefs auch sein mag. Und für die ordnungsgemäße Ausübung des Ehrenamts sind eben gewisse Seminare notwendig, ansonsten kann sich der BR der Pflichtverletzung schuldig machen. So gibt es eben Grundlagenseminare, die JEDES Mitglied zwingend benötigt.

Das ist bis dahin der Bereich, den der Chef einfach mal verstanden haben muss, wenn er sich denn überhaupt auf die Argumentation einlassen möchte.

Für anlassbezogene Schulungen zu speziellen Themen kann man ja einzene BRM schicken und hier dem Chef ein Entgegenkommen bezüglich seiner gewünschten "Spezialisierung" signalisieren. Aber ich würde ihn nicht glauben lassen, dass er mit seiner Idee durchgekommen ist, denn die Entscheidung darüber fällt selbstverständlich allein der BR.

Natürlich kann man mal deutlich machen, dass der BR aus mündigen Beschäftigten besteht, die mitnichten Marionetten irgendwelcher Gewerkschaften sind.

Wenn er das alles an sich abprallen lässt, bleibt halt immer noch der Rechtsweg.

C
celestro

27.09.2023 um 12:30 Uhr

Die BRM brauchen einfach nur ein dickeres Fell. Der AG droht mit Sache, mit denen er nicht nur nicht drohen darf, sondern er hat sich mMn jetzt schon strafbar gemacht (Behinderung des BR). Das kann man ihm durchgehen lassen, oder seine Rechte durchsetzen. Aber das muss jedes BRM für sich entscheiden. Da braucht es mMn (zum jetzigen Zeitpunkt) noch keinen "Rechtsweg".

M
Momoko31

27.09.2023 um 13:44 Uhr

Es lief halt wirklich knapp 30 Jahre anders. D ging nur der Vorsitzende zu ein paar Wb's und dann evtl.mal was an die restlichen Mitglieder weitergegeben. Von dem ein oder anderen Mitglied wird sein Vorgehen auch nach wie vor für gut befunden. Ja, er hat sehr viele Jahre viel getan im BR und für den Verein, aber seit ich dabei bin war ich prinzipiell unzufrieden mit dem, was wir gemacht haben und wie das ablief und jetzt ist das alles in einem Umbruch und damit kommen definitiv nicht alle klar. Es heißt die ganze Zeit nur: "jetzt, wo die neuen und jungen BR-Mitglieder dabei sind..." "es gibt nur noch Forderungen, das geht so nicht..." Ja, die sind nicht ohne Grund dabei. Die wurden gewählt, weil sich die AN erhoffen, dass sich etwas verändert. Einige von den neuen Mitgliedern fangen jetzt schon an zu resignieren, weil sie sich das alles anders vorgestellt haben und nicht davon ausgegangen sind, dass der AG dem Ganzen so viele Steine in den Weg legt.

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