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Betriebsvereinbarung prüfen lassen

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CarstenBenson
Sep 2023 bearbeitet

Hallo. Hat ein Arbeitnehmer das Recht die Betriebsvereinbarungen seines Betriebes durch den Betriebsrat auf Rechtssicherheit prüfen zu lassen? Wir haben im Betrieb jemanden der genau das vom Betriebsrat verlangt. Vielen Dank für Eure Antworten.

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Community-Antworten (6)

S
seehas

22.09.2023 um 08:41 Uhr

Wenn ein Arbeitnehmer Zweifel daran hat, dass eine Regelung aus einer BV, von der er persönlich zu seinem Nachteil betroffen ist, nicht gültig ist, dann kann er vor dem Arbeitsgericht Klage erheben. Eine andere Möglichkeit hat er in meinen Augen nicht.

K
Kehler

22.09.2023 um 10:01 Uhr

Der Betriebsrat hat die BV mit unterschrieben und somit sollten eigentlich alle Zweifel ausgeräumt sein, oder unterschreibt ihr blind, ohne die Angaben darin zu überprüfen, eine BV?

C
celestro

22.09.2023 um 10:44 Uhr

Es wird mehr als genug BVs geben, die kein RA je gesehen hat und somit sehr viele rechtsunsichere §. Wer etwas anderes glaubt ist ziemlich naiv

G
GabrielBischoff

22.09.2023 um 11:16 Uhr

Ich schaue da in §§85-86a BetrVG. Der MA kann eine Beschwerde beim Betriebsrat einreichen oder mit entsprechender Rückendeckung einen bestimmten Tagesordnungspunkt auf eure Agenda bringen.

Allerdings kann er keinen Beschluss erzwingen, wenn es keine Mehrheit für die Anrufung eines Sachverständigen zur Prüfung gibt.

Im Zweifel - "kannst du mir mal einen Paragraphen geben lieber Kollege wenn du so sicher bist?" :)

M
Muschelschubser

22.09.2023 um 12:15 Uhr

@GabrielBischoff

Dann stellt sich eben die Frage was passiert, wenn der BR die Beschwerde als unzulässig ansieht. Dann bliebe m.E. wirklich nur noch der Klageweg.

Mir fiele noch die Idee ein, die BV der Gewerkschaft vorzulegen, falls der AN Mitglied ist. Je nach dem was drin steht, halte ich das ohne wirkliche Klage datenschutzrechtlich aber für problematisch.

Ansonsten würde ich versuchen, als BR den Hergang er BV zu skizzieren. Wenn der BR sich vor dem Beschluss entsprechende Informationen eingeholt hat, würde ich das so kommunizieren. Vielleicht reicht das ja schon als Antwort.

C
celestro

22.09.2023 um 12:21 Uhr

"Mir fiele noch die Idee ein, die BV der Gewerkschaft vorzulegen, falls der AN Mitglied ist. Je nach dem was drin steht, halte ich das ohne wirkliche Klage datenschutzrechtlich aber für problematisch."

Ich nicht ... eine BV ist ja kein Geheimdokument. Und man publiziert es ja auch nicht im Internet.

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