Erstellt am 22.09.2023 um 06:41 Uhr von seehas
Wenn ein Arbeitnehmer Zweifel daran hat, dass eine Regelung aus einer BV, von der er persönlich zu seinem Nachteil betroffen ist, nicht gültig ist, dann kann er vor dem Arbeitsgericht Klage erheben. Eine andere Möglichkeit hat er in meinen Augen nicht.
Erstellt am 22.09.2023 um 08:01 Uhr von Kehler
Der Betriebsrat hat die BV mit unterschrieben und somit sollten eigentlich alle Zweifel ausgeräumt sein, oder unterschreibt ihr blind, ohne die Angaben darin zu überprüfen, eine BV?
Erstellt am 22.09.2023 um 08:44 Uhr von celestro
Es wird mehr als genug BVs geben, die kein RA je gesehen hat und somit sehr viele rechtsunsichere §. Wer etwas anderes glaubt ist ziemlich naiv
Erstellt am 22.09.2023 um 09:16 Uhr von GabrielBischoff
Ich schaue da in §§85-86a BetrVG. Der MA kann eine Beschwerde beim Betriebsrat einreichen oder mit entsprechender Rückendeckung einen bestimmten Tagesordnungspunkt auf eure Agenda bringen.
Allerdings kann er keinen Beschluss erzwingen, wenn es keine Mehrheit für die Anrufung eines Sachverständigen zur Prüfung gibt.
Im Zweifel - "kannst du mir mal einen Paragraphen geben lieber Kollege wenn du so sicher bist?" :)
Erstellt am 22.09.2023 um 10:15 Uhr von Muschelschubser
@GabrielBischoff
Dann stellt sich eben die Frage was passiert, wenn der BR die Beschwerde als unzulässig ansieht. Dann bliebe m.E. wirklich nur noch der Klageweg.
Mir fiele noch die Idee ein, die BV der Gewerkschaft vorzulegen, falls der AN Mitglied ist. Je nach dem was drin steht, halte ich das ohne wirkliche Klage datenschutzrechtlich aber für problematisch.
Ansonsten würde ich versuchen, als BR den Hergang er BV zu skizzieren. Wenn der BR sich vor dem Beschluss entsprechende Informationen eingeholt hat, würde ich das so kommunizieren. Vielleicht reicht das ja schon als Antwort.
Erstellt am 22.09.2023 um 10:21 Uhr von celestro
"Mir fiele noch die Idee ein, die BV der Gewerkschaft vorzulegen, falls der AN Mitglied ist. Je nach dem was drin steht, halte ich das ohne wirkliche Klage datenschutzrechtlich aber für problematisch."
Ich nicht ... eine BV ist ja kein Geheimdokument. Und man publiziert es ja auch nicht im Internet.