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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsvereinbarung prüfen durch die Gewerkschaft

W
weiss
Feb 2023 bearbeitet

Wir haben eine überarbeitete Betriebsvereinbarung von unserem Arbeitsgeber erhalten und wollten diese über die Gewerkschaft Verdi gerne rechtlich prüfen lassen. Ich bin seit 26 Jahren Mitglied bei Verdi und hatte mir dort unkomplizierte Hilfe erhofft. Nach einem Telefongespräch mit Verdi war ich verunsichert. Als Antwort bekam ich, dass eine Betriebsvereinbarung ja vom Arbeitgeber kommt und die Gewerkschaft eher bei Problemen der Gewerkschaftsmitglieder selbst beratend tätig wird. Wie verhält es sich hier. Kann ich von der Gewerkschaft erwarten, dass sich die Rechtsabteilung mal diese Betriebsvereinbarung anschaut?

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Community-Antworten (7)

D
dieschi

23.02.2023 um 16:31 Uhr

Also unsere Gewerkschaft (IGBCE) ist da durchaus Unterstützend tätig. Ihr könnt euch aber auch einen Sachverständigen holen der die BV prüft.

Wichtig! Beschluss und mit dem Procedere der Kostenübernahme vertraut machen! Siehe z.B. Fitting Kommentar 31. Aufl., §80 RN 90ff = Sachverständige, Anwälte oder im Däubler 18. Aufl. §80 RN 152ff =Hinzuziehung von Sachverständigen

C
celestro

23.02.2023 um 16:31 Uhr

Wieso kommt eine BV vom Arbeitgeber? Klingt nach einer Person, mit wenig Ahnung ehrlich gesagt ...

T
Thomas63

23.02.2023 um 16:34 Uhr

Nein warum sollte sie, es ist nicht Ihre Aufgabe. Ich würde da auch in so einem Fall keinen Rat holen. Nehmt euch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, der ist eher auf dem Aktuellen stand was Rechtssprechung ist und wo Fallstricke sein könnten.

G
GabrielBischoff

23.02.2023 um 16:46 Uhr

Welchen Grund gibt es, dass ihr euch nicht an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wendet?

M
Moreno

23.02.2023 um 17:02 Uhr

Na wahrscheinlich war gemeint, dass der AG den RA bezahlen muss. Da gebe ich der Gewerkschaft Recht.

T
takkus

23.02.2023 um 17:02 Uhr

"Wieso kommt eine BV vom Arbeitgeber?"-> warum nicht?

Für mich hört sich der erste Satz im Eingangspost übrigens so an, als gäbe es schon eine BV und diese soll nun auf Wunsch des ArbGeb geändert werden.

G
ganther

23.02.2023 um 18:38 Uhr

meine Erfahrung mit verdi ist auch, dass dort keine kollektivrechtliche Beratung stattfindet. Der DGB Rechtschutz verweist eigentlich in diesen Fragen auch nur auf RA. Im Sinne der Betreuung von Mitgliedsunternehmen finden wir das auch Mist und hat neben weiteren Themen dazu geführt, dass in unserem Gremium mit 33 Personen kein verdi Mitglied mehr vorhanden ist.

Guten RA für Arbeitsrecht suchen (da unterstützt verdi gerne, aber es ist die Frage, ob man die dann noch will) und dann das Thema weiter mit ihm zusammen bearbeiten

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