Arbeitsverträge - durch BR prüfen und ggf. anpassen lassen?
Hallo Ihr lieben Mitstreiter, die ersten Schulungen für unseren BR. stehen noch an, deshalb hier mal eine Frage in Anlehnung an eine aktuelle Situation. Zwei Kollegen aus dem Außendienst haben den BR. gebeten Ihre Arbeitsverträge auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Es geht unter anderem um Pauschalformulierungen bezüglich Mehrarbeit und jährlich neu zu definierende Zielvereinbarungen, welche ebenfalls wiederkehrender Bestandteil des Arbeitsvertrags sind. Die Zielvereinbarungen wurden einheitlich nur unter Vorbehalt abgezeichnet, da diese so hoch liegen, das sie nicht erreichbar sind. (400% Steigerung) Hat nun der BR. das Recht diese Verträge zu prüfen bzw.prüfen zu lassen und ggf. Anpassungen zu erwirken?
Vielen Dank für eure Antworten. :-)
Community-Antworten (1)
27.06.2009 um 20:02 Uhr
AV´s sind individualrechtliche Bestandteile. Der BR ist somit hier ersteinmal außen vor. Allerdings gibt es ein paar Hintertürchen, die uns die Arbeti erleichtern. Bezüglich von Zielvereinbarungen könnt ihr ne BV abschließen... Bezüglich Überstunden - nun, die müßt ihr halt genehmigen, weiterhin wäre eine BV bezüglich flexible Arbeitszeit oder auch Gleitzeit denkbar.
Sicherlich könnt ihr die Verträge einsehen, wenn der MA euch die gibt, aber was bringt es euch? Wenn deann nur Wissen - erstmal nciht mehr! Ändern könnt ihr sie nciht!
Aber wie gesagt, die Hintertürchen sind nicht ohne. Ob ihr sie seht oder erkennt, kann ich nciht beurteilen. Wenn ihr euch mehr Wissen angeschafft habt, wird das aber bestimmt möglich sein ;-)))
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