Hallo Ihr lieben Mitstreiter,
die ersten Schulungen für unseren BR. stehen noch an, deshalb hier mal eine Frage in Anlehnung an eine aktuelle Situation.
Zwei Kollegen aus dem Außendienst haben den BR. gebeten Ihre Arbeitsverträge auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
Es geht unter anderem um Pauschalformulierungen bezüglich Mehrarbeit und jährlich neu zu definierende Zielvereinbarungen, welche ebenfalls wiederkehrender Bestandteil des Arbeitsvertrags sind. Die Zielvereinbarungen wurden einheitlich nur unter Vorbehalt abgezeichnet, da diese so hoch liegen, das sie nicht erreichbar sind. (400% Steigerung)
Hat nun der BR. das Recht diese Verträge zu prüfen bzw.prüfen zu lassen und ggf. Anpassungen zu erwirken?

Vielen Dank für eure Antworten. :-)