Erstellt am 21.09.2023 um 11:38 Uhr von Kehler
https://www.waf-seminar.de/schulungsanspruch/betriebsrat
Erstellt am 21.09.2023 um 11:44 Uhr von MUschelschubser
Komische Reihenfolge. Was soll "Seminare machen" für ein Beschluss sein?
Als erstes solltest Du Dir ein konkretes Seminar heraussuchen.
Am besten chronologisch mit den Grundlagenseminaren anfangen.
Die findet man auf einschlägigen Internetseiten von w.a.f, ifb, RABe, aas, ver.di b+b und was weiß ich wie sie alle heißen.
Der BR beschließt dann über den konkreten Seminarbesuch und gibt dem AG eine Info.
In den Anmeldeunterlagen des Anbieters findet man i.d.R. alle notwendigen Formulare und manchmal auch hilfreiche Muster: Anmeldung, Kostenübernahmeerklärung und oftmals auch einen Mustertext für den AG.
Ist kein Hexenwerk, muss man nur mal gemacht haben.
Mir scheint aber, aufgrund des ersten Satzes, dass noch mehr im BR Bedarf hätten.
Eigentlich gehören zumindest die Grundlagenseminare zur Pflichterfüllung nach §23 dazu - bei Verweigerung kann man durchaus auch eine Verletzung der gesetzlichen Pflichten herleiten, da Ihr Euren Aufgaben nicht vernünftig nachkommen könnt.
Sprecht da am besten drüber - jeder hat den Anspruch, egal wir laut der AG wird.
Erstellt am 21.09.2023 um 15:27 Uhr von celestro
Und den BR kannst Du nicht um Rat fragen? Die BRM müssten ja wissen, wie das geht.