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Wie oft können rentner befristete arbeitsverträge bekommen

P
Porsche
Sep 2023 bearbeitet

Es wurde im November 2020 ein befristeter ohne Sachgrund abgeschlossen. Ein zweiter folgte im November 2021. Im November 2022 folgte ein dritter Arbeitsvertrag. Kann oder muss der dritte Arbeitsvertrag entfristet werden? Ich habe erst als Rentner bei diesem Unternehmen angefangen. Die Frage ist ,hätte der dritte Arbeitsvertrag unbefristet sein müssen bzw. wie oft kann ein befristeter Arbeitsvertrag noch folgen?

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Community-Antworten (23)

C
celestro

16.09.2023 um 03:19 Uhr

Schau mal hier:

https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/eugh-befristung-von-rentner-arbeitsvertraegen-zulaessig_76_444682.html

danach würde ich sagen ... kann alles unbegrenzt so weiterlaufen. Eine Entfristung ist nicht "notwendig".

T
Tagträumer1

16.09.2023 um 10:27 Uhr

Kam die Frage von dem betroffenen Mitarbeiter oder will sich BR nur wichtig machen?

D
DummerHund

16.09.2023 um 11:06 Uhr

Mal ganz abgesehen davon, wer was für eine Frage stellt hat @celestro den einzigst passenden Hinweis gegeben. Da gibt es keine Luft nach oben oder unten.

C
celestro

16.09.2023 um 15:14 Uhr

"Kam die Frage von dem betroffenen Mitarbeiter oder will sich BR nur wichtig machen?"

Sorry für die Frage, aber gesetz den Fall, das sich hier ein BRM erkundigt, sind wir ja weit von "der BR will sich wichtig machen" entfernt.

T
Tagträumer1

16.09.2023 um 15:41 Uhr

Gesetz dem Fall, es war ein BRM. Für 95% der Rentner sind befristete Verträge völlig ok, zumal die Rechtssprechung das genauso sieht. Es wird also ein Thema aufgemacht, dass gar nicht existent ist.

Aber Danke für die Beleidigung, ist man ja hier nicht anders gewohnt.

C
celestro

16.09.2023 um 17:40 Uhr

"Für 95% der Rentner sind befristete Verträge völlig ok, zumal die Rechtssprechung das genauso sieht."

Ja und?

"Es wird also ein Thema aufgemacht, dass gar nicht existent ist."

Umgekehrt wird ein Schuh draus. DU machst ein Problem aus etwas, wo eigentlich überhaupt keins gewesen ist. Wenn "Porsche" ein BRM sein sollte, dann hat ein BRM etwas gefragt, das er nicht wusste und nun weiß es Bescheid. So funktioniert "Weiterbildung" u.a. ....

T
Tagträumer1

16.09.2023 um 18:07 Uhr

Das man sich im BR öfters mit nicht relevanten Dingen beschäftigt, liegt auf der Hand, ich selber stelle Fragen zu Themengebieten, die ich nicht weiß UND ich anwenden muß.

Was bringt ihm nun das Wissen, ich meine, außer nichts?

C
celestro

16.09.2023 um 19:04 Uhr

"Was bringt ihm nun das Wissen, ich meine, außer nichts?"

Die Frage ergibt überhaupt keinen Sinn. Wissen bringt einem immer was. Und hier reden wir ja noch nicht einmal von "unnützem Wissen", sondern über etwas BR relevantes. Also ein BRM wüsste jetzt, das es eben einen Unterschied zwischen normalen befristeten Verträgen gibt und befristeten im späteren Alter.

Wobei der TE hier offenbar jetzt den Usprungspost noch erweitert hat:

"Ich habe erst als Rentner bei diesem Unternehmen angefangen."

Das könnte (muss aber nicht) die Sache ins komplette Gegenteil kippen.

@Porsche

Normalerweise gilt ja:

"Sofern kein triftiger, nachvollziehbarer Grund für eine Befristung vorliegt, gilt eine Befristung als sachgrundlos. Per Gesetz darf ein solches befristetes Arbeitsverhältnis maximal zwei Jahre dauern; innerhalb dieses Zeitraumes darf der Vertrag höchstens dreimal verlängert werden."

ABER:

"Wenn eine Person älter als 52 Jahre ist und mindestens vier Monate beschäftigungslos war, darf sie ohne Sachgrund für bis zu fünf Jahre befristet beschäftigt werden. Als beschäftigungslos gilt, wer arbeitslos gemeldet war, an einer Maßnahme der Arbeitsagentur teilgenommen hat oder in Kurzarbeit war."

Jetzt schreibst Du, das Du erst als Rentner angefangen hast. Das ist dann eine ziemlich spezielle Mischung und da solltest Du eher einen Fachmann / eine Fachfrau zu Rate ziehen.

Kleiner Rat von mir ... lass es einfach laufen. Du könntest vielleicht erfolgreich eine Entfristungsklage anstrengen ... aber wofür? Wenn die Voraussetzung vorliegt, das ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden sein sollte, dann ist es völlig irrelevant, wenn Du jetzt einfach weiter arbeiten gehst. Wenn die letzte Befristung nur bis November 2023 geht und der AG Dich dann nicht weiter beschäftigen möchte, könntest Du ihn immer noch daraufhinweisen, das viellicht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist.

Ich sehe jedenfalls keinen Grund, hier jetzt das Arbeitsverhältnis zu belasten, indem man mit dem AG zu diskutieren beginnt.

T
Tagträumer1

16.09.2023 um 19:52 Uhr

Es ist kein unbefristeter Vertrag entstanden, hierzu gab es bereits ein EUGH Urteil, der AG muss die Befristung nicht verlängern, sondern kann diese auslaufen lassen.

Bitte informieren und nicht irgendeinen Blödsinn schreiben.

T
Tagträumer1

16.09.2023 um 22:14 Uhr

Zitat: "[...] Du könntest vielleicht erfolgreich eine Entfristungsklage anstrengen [...]; [...] das viellicht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden ist. [...]"

Das hast Du geschrieben und mit Verlaub völliger Blödsinn! Vielleicht VORHER mal EUGH Urteile studieren!

C
celestro

16.09.2023 um 23:51 Uhr

Das EuGH-Urteil habe ich selbst gepostet. Und wenn Du nochmal nachliest, habe ich auch erläutert, das es eventuell sein KÖNNTE (das Wort vielleicht sagt Dir offensichtlich nichts), dass dieses Urteil hier eventuell nicht anwendbar ist (weil der TE erst nach der Rente bei diesem AG angefangen hat).

Das DU zu wissen glaubst, das dieses Urteil übertragbar ist, ist schön ... aber nicht relevant. Du bist kein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Also halte Dich an den Spruch von Dieter Nuhr: "wenn man keine Ahnung hat ..."

D
DummerHund

16.09.2023 um 23:57 Uhr

@celestro " Also halte ich an den Spruch von Dieter Nuhr: "wenn man keine Ahnung hat ..." Dann hält er es mit... Dann rate ich mal mit Rosenthal. Schmunzel.

C
celestro

18.09.2023 um 02:20 Uhr

Muss ich mir merken! ROFL!

T
Tagträumer1

18.09.2023 um 07:02 Uhr

Völlig irrelevant, ob der MA vorher in der Firma beschäftigt wurde oder nicht. Weiterhin bin ich kein Fachanwalt, kann aber Urteilsbegründungen lesen und verstehen.

Die Richter sahen es als "Verschiebung der Altersgrenze an", zumal:

"Die Richter in Luxemburg entschieden, dass keine Diskriminierung wegen des Alters vorliege. Die Regelung, nach der gemäß § 41 S. 3 SGB VI das Ende des Arbeitsverhältnisses mehrfach hinausgeschoben werden kann, ohne weitere Voraussetzungen und zeitlich unbegrenzt, stelle eine Ausnahme dar. Der Grundsatz sei die automatische Beendigung des Arbeitsvertrags bei Erreichen der Regelaltersgrenze. Somit setze die Weiterbeschäftigung darüber hinaus in jedem Fall die Zustimmung beider Vertragsparteien voraus. Einen Missbrauch befristeter Arbeitsverträge konnten sie ebenfalls nicht erkennen."

D
DummerHund

18.09.2023 um 10:00 Uhr

Ich schreibe es mal in Zeitlupe was im Eingangsthraed steht, ist dann vielleicht besser zu lesen. "Ich habe erst als Rentner bei diesem Unternehmen angefangen." Und die zu Mus verarbeitete hohle Frucht müsste erkennen, ein Verschiebung der Altersrente ist doch gar nicht das Thema. Ich hohl nach meinem Arztbesuch gleich lieber wieder meinen Wohnwagen aus der Halle und halte ab dem Wochenende Ausschau nach Obstbäumen..

M
Muschelschubser

18.09.2023 um 10:34 Uhr

@Dummerhund Viel Spaß mit den Obstbäumen, und pass mit den berüchtigten 3m Feldweg auf...

T
Tagträumer1

18.09.2023 um 11:06 Uhr

Es ist für die Urteilsbegründung völlig uninteressant, ob der Rentner vorher bei der Firma gearbeitet hat oder nicht, ist es so schwierig, Dinge richtig bewerten zu können?! Die Richter sehen ganz klar keine Altersdiskriminierung und erst Recht kein Missbrauch befristeter Arbeitsverträge.

C
celestro

18.09.2023 um 11:57 Uhr

"ist es so schwierig, Dinge richtig bewerten zu können?!"

Offensichtlich schon ... sonst würdest Du nicht auf die ziemlich dumme Idee kommen, eine Entscheidung einfach so auf einen völlig anderen Sachverhalt anzuwenden.

"Die Richter sehen ganz klar keine Altersdiskriminierung und erst Recht kein Missbrauch befristeter Arbeitsverträge."

Richtig ... in dem Fall, um den es ging. Da hatte der AN aber schon jahrelang dort gearbeitet. Wieso Du glaubst, man könnte diese Sichtweise auf den geschilderten und völlig anders gelagerten Sachverhalt mal eben so mir nichts Dir nichts anwenden, versteht außer Dir eben niemand. Weil es eben auch nicht so logisch ist, wie Du es meinst.

T
Tagträumer1

18.09.2023 um 12:46 Uhr

Das bedeutet also, bei einem Mitarbeiter, der x Jahre in einer Firma arbeitet, sind Befristungen ab 67 völlig i.o., beginnt der Mitarbeiter neu in der Firma, sind Befristungen ab 67 lt. Dir eventuell nicht mehr i.o..

Selten so einen Quatsch gelesen, nicht umsonst bist Du im BR. ;-)

M
Muschelschubser

18.09.2023 um 13:20 Uhr

@celestro Lass es einfach laufen...

Wenn jemand das ausschließliche Ziel hat gegen Betriebsräte zu ätzen, erklärt das auch warum konstruktivstee Beiträge im Thread gar nicht erst gelesen, geschweige denn aufgenommen werden.

Du kannst die Argumente vortanzen oder bunt ausmalen, es nützt nichts.

Lehn Dich lieber zurück und gönn Dir einen frisch gezapften Kaffee... ...denn ab einem bestimmten Alter ist qualitativ wertvolle Lebenszeit das wichtigste. ;-)

C
celestro

18.09.2023 um 13:42 Uhr

"Lehn Dich lieber zurück und gönn Dir einen frisch gezapften Kaffee..."

Dann lieber Popcorn. Vielleicht fällt ja irgendwann ein Krümel Intelligenz vom Himmel oder der Kollege entscheidet sich aktiv mit dem Träumen aufzuhören ... und dann begreift er den Unterschied ja vielleicht sogar. Und das würde ich doch wirklich gerne miterleben.

D
DummerHund

18.09.2023 um 14:52 Uhr

@Muschelschubser Ich halte es dann doch lieber mit den Erdnahen Nahrungsmittel; den Pilzen. Hatten jetzt letztens in Schweden schon ca. 35 Kilo Steinpilze und Rotkappen. Mal schauen was sich nächste Woche in der Oberpfalz zu tut (titen, taten tut man nicht. lach).

M
Muschelschubser

18.09.2023 um 17:15 Uhr

Tut'n tut'n Auto...

Von Pilzen habe ich nun wiederum keine Ahnung. Ich weiß nur dass man jeden zumindest einmal essen kann, der Rest ist Glückssache.

Entweder machen sie dann satt, lustig oder tot. Das war's dann aber auch mit meiner Expertise...

...aber um mal beim Thema zu bleiben: Hier sehe ich durchaus ein dass ich keine Ahnung habe, und lehne mich nicht mit gefährlichem Halbwissen aus dem Fenster. Man muss schließlich nicht zu allem eine Meinung haben.

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