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Wahlvorstand und Ruhezeiten vor Schichtbeginn

B
Baisi
Sep 2023 bearbeitet

Hallo, Vllt könnt ihr mir ja zu der Frage helfen. Konkreter Fall außerordentlich Sitzung des Wahlvorstandes am Montag um 15:00 um eine Wählerliste zu überprüfen. Arbeitsbeginn ist um 18:30 bis 6:30 ich gehe davon aus das die Sitzung etwa 30 min maximal geht. Am Dienstag haben wir eine ordentliche Sitzung um 8 Uhr. Nach der Sitzung müsste ich nach Hause fahren da feste Schichten. Muss ich in der Nachtschicht ab 18:30 Arbeiten? Generelle Absprache mit dem Betriebsleiter gibt es nur in so fern das nach einer Sitzung am Tage nach der Ruhezeit von 11 Stunden der Rest mit Überstunden abgefeiert werden kann. Ich dürfte nicht arbeiten müssen und trotzdem die 12 Stunden bezahlt bekommen oder irre ich mich da?

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Community-Antworten (5)

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rtjum

15.09.2023 um 16:15 Uhr

wieso arbeitet ihr 12 Stunden in einer Schicht?

B
Baisi

15.09.2023 um 16:18 Uhr

Ist eine Sondergenehmigung und genießt bei den Arbeitnehmern einen hohen Stellenwert

R
rtjum

15.09.2023 um 16:23 Uhr

und die anderen Mitglieder des Wahlvorstandes sind auf anderen Schichten?

B
Baisi

15.09.2023 um 16:30 Uhr

Wir sind 5 ordentliche +1 Ersatzmitglied (ist im Urlaub) davon 2 auf Tagschicht (eine ist davon im Urlaub); einer anwesend auf der aktuellen Schicht die am Montag da ist; mir (Montag Abend muss für die Dienstag Sitzung so oder so früher nach Hause) und einen auf einer noch anderen Schicht von dem keine Rückmeldung bisher gekommen ist.

R
rtjum

15.09.2023 um 16:39 Uhr

nicht so gute Konstellation, ich bin mir nicht zu 100% sicher, würde aber für die Wahlvorstandsarbeit außerhalb meiner regulären Arbeitszeit die Vorgaben anwenden, die für BR-Arbeit gelten, so auch der Fitting in Rn48 zu §21 BetrVG.

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