Kündigung während BR Sitzung
Hallo während der BR Sitzung übergibt AG die Anhörung zur Kündigung eines Mitarbeiters.
Kann hier die Tagesordnung noch einstimmig geändert werden, auch wenn diese bereits genehmigt wurde?
In der Sitzung sind Ersatzmitglieder anwesend.
Bitte keine Diskussion über Sinnhaftigkeit. Mich interessiert nur das rein formal juristische.
Man findet im Netz Hinweise, dass nach neueren BAG Urteilen die Tagesordnung einstimmig geändert werden kann.
Aber wie ist es bei Kündigungen wie oben beschrieben? Können z.B. abwesende reguläre BR Mitglieder beanstanden, dass zu keiner neuen Sitzung bzgl. der Kündigung eingeladen wurde?
Community-Antworten (13)
14.09.2023 um 15:13 Uhr
meinst du dieses Urteil: Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 22.01.2014, 7 AS 6/13
Nach Ansicht des Ersten Senats sollte es dafür ausreichen,
- dass sämtliche Mitglieder des Betriebsrats rechtzeitig geladen sind, und
- dass der Betriebsrat beschlussfähig ist, d.h. dass die Mehrheit seiner Mitglieder in der Sitzung an der Abstimmung über eine Änderung bzw. Ergänzung der Tagesordnung teilnimmt, und
- dass alle in der Sitzung anwesenden und an der Beschlussfassung teilnehmenden Betriebsratsmitglieder der Änderung der Tagesordnung zustimmen.
14.09.2023 um 15:15 Uhr
Diese neue Rechtsprechung wird die Betriebsratsarbeit vereinfachen. Ein Betriebsrat kann nur über Beschlüsse wirksam rechtliche Entscheidungen treffen. Er lebt daher davon, dass er solche Beschlüsse im Notfall auch spontan treffen können muss. Hierfür reicht es vollkommen aus, wenn die ordnungsgemäß anwesenden Teilnehmer (ob ordentliche Mitglieder oder Nachrücker) einstimmig für die unmittelbare Abstimmung sind.
In Zukunft gilt: Wer als Mitglied verhindert ist, an einer Sitzung des Betriebsrates teilzunehmen, kann auch nicht beanspruchen, dass ohne ihn keine Tagesordnungspunkte besprochen werden, die er nicht zuvor mitgeteilt bekommen hat.
14.09.2023 um 15:18 Uhr
Eine BR Sitzung und deren TO kann nur vor der Sitzung einstimmig Ergänzt werden; so jedenfalls mein Wissensstand. Ihr könntet die Sitzung normal zu Ende machen und anschließend mit 1 TO eine sogenannte außerordentliche Sitzung machen. Würde aber nur Sinn machen wenn es sich um eine fristlose Kündigung handelt. Weiter müsste der BR ja prüfen ob zu dieser außerordentlichen Sitzung nicht doch alle ordentlichen Mitglieder dran teil nehmen können.. Ich persönlich würde es so nicht machen da ein BR so Kurzfristig kein Hintergrund Wissen erlangen kann um einen Beschluss zu fassen.
14.09.2023 um 16:19 Uhr
Also ich habe jetzt unterschiedliche Rechtsquellen studiert und keinen Anhaltspunkt dazu gefunden, dass man die Tagesordnung VOR der Sitzung ergänzen muss, und WÄHREND der Sitzung nicht mehr ergänzen darf.
Ich finde eher den Anschluss eine außerordentlichen Sitzung problematisch, da auch hier das Gebot der rechtzeitigen Ladung und Mitteilung der Tagesordnung gilt. Da hätte ich Angst, dass man sich ggf. ein weiteres Fass aufmacht.
Daher finde ich eine Ergänzung per Beschluss sauberer, da dieser nur einstimmig erfolgen kann und dadurch jedes BRM im Grunde erklärt, dass er keine weitere Vorbereitungszeit für diesen Punkt benötigt.
Bei einer kurzfristigen Ladung zu einer außerordentlichen Sitzung hingegen kann der BRV das nicht nachweislich verifizieren.
14.09.2023 um 16:35 Uhr
"solche Beschlüsse im Notfall auch spontan treffen können muss"
ich deute den Satz so das ich jederzeit, wärend der Sitzung, ein Top mit Beschlussfassung hinzufügen kann. Sofern alle anwesenden zustimmen.
14.09.2023 um 16:43 Uhr
Meiner Ansicht nach ist die "Genehmigung der TO" genauso absurd wie die Genehmigung des Sitzungsprotokolls der letzten Sitzung. Dafür gibt es weit und breit keine Erfordernis im BetrVG. Wenn ein BR also da irgendwas "genehmigt", dann völlig ab vom Rahmen des Gesetzes.
Der BRV legt die TO fest und der BR kann diese dann per Beschluss ändern. Woher man hier eine Genehmigungspflicht nimmt, weiß von den BRM vermutlich niemand. Der Grund wird in den meisten Fällen einfach sein "wurde schon immer so gemacht".
14.09.2023 um 17:07 Uhr
Also mein aktueller Wissensstand ist, dass es wohl mal hieß die Agenda könne nur zu Beginn der Sitzung per einstimmigem Beschluss (Mehrheit der Anwesenden wenn beschlussfähig) um einen oder mehrere TOP ergänzt werden und dass das mittlerweile klargestellt wurde, dass es auch während der Sitzung sein kann (ich kann mich nur grad nicht erinnern wo ich das her habe)
Wir haben auf unserer Agenda zu Beginn, also nach Begrüßung und ähnlichem Gedöns (keine Genehmigung des Protokolls, aber "Anmerkungen zum Protokoll") immer den Punkt "Änderungswünsche zur Agenda" - da gibt's öfter mal was, weil zwischen rechtzeigem Verschicken der Agenda und der Sitzung ja gerne mal noch ganz viel passiert, während der Sitzung tatsächlich eher selten bis gar nicht
14.09.2023 um 17:22 Uhr
Wie gesagt, ich war mir bei meiner Antwort nicht sicher. Habe dazu jetzt mal folgendes gefunden: https://www.hensche.de/Aenderung_Tagesordnung_Betriebsratssitzung_Tagesordnung_Betriebsrat_BAG_7AS6-13.html
14.09.2023 um 18:04 Uhr
Ich würde davon abraten das noch in der selben Sitzung zu machen sondern erstmal mit dem betreffenden Mitarbeiter reden.
14.09.2023 um 18:23 Uhr
Genau so sieht es aus. Der betreffende wird ja nicht gleich gedroht haben die Firma in die Luft zu sprengen. Ansonsten kann der AG ihn ja erst mal von der Arbeit frei stellen wenn es so dringend ist .
15.09.2023 um 09:36 Uhr
@Dummerhund den Link hatte ich auch schon gepostet.
Es kommt halt immer auf jeden einzelnen Fall an, wegen den Fristen usw.
18.09.2023 um 10:14 Uhr
Hallo, warum wollt Ihr da die TOP ändern? es gibt auch bei einer Kündigung Fristen zu beachten. Bei einer normalen Kündigung habt Ihr 7 Tagen Zeit zu reagieren, bei einer fristlosen 3 Tage. Ihr solltet erstmal mit dem betroffenen Kollegen reden, bevor Ihr hier drüber beschließt.
18.09.2023 um 11:58 Uhr
"warum wollt Ihr da die TOP ändern?"
Warum nicht?
"Ihr solltet erstmal mit dem betroffenen Kollegen reden, bevor Ihr hier drüber beschließt."
Das kann man in vielen Fällen auch einfach direkt aus der Sitzung heraus tun.
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