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Treppe zur Werkstatt Mindestanforderung /gleichzeitig einziger Fluchtweg

K
Kleinram
Sep 2023 bearbeitet

Die Werkstatt befindet sich im Heizungsraum, welcher nur über eine schmale, steile Außentreppe begehbar ist. Treppenbreite an engster Stelle 65 cm. Die 11 Stufen sind so kurz, dass ich selbst mit Schuhgröße 36 keinen kompletten Auftritt habe. Es ist eine typische Kellertreppe, wo ich tagsüber bestimmt mindestens 30 mal mit Werkzeug, Leiter hoch und runter muss. Die Beleuchtung kann man nur zuschalten, wenn man sich im Dunkeln 2 Stufen runter tastet, um an den Lichtschalter zu kommen. Diese Treppe ist für Arbeitsstätten laut Arbeitsstättenverordnung überhaupt nicht zulässig. Interessiert hier aber niemanden, weder Brandschutz, noch Arbeitsschutz. Ich esse in der Werkstatt, weil Pausenraum gibt es hier nur für Lehrer. Es gibt keinen Sichtkontakt zum restlichen Personal, weil der Heizungsraum nicht im Hauptgebäude ist. Wenn ich hier mal die Treppe runter falle, findet man mich erst, wenn ein WC verstopft ist oder auch nicht. Was kann ich tun, wenn es Arbeitgeber, Personalrat, Unfallkasse, Arbeitsschutz, Brandschutz nicht interessiert.

22009

Community-Antworten (9)

C
celestro

12.09.2023 um 23:59 Uhr

"Was kann ich tun, wenn es Arbeitgeber, Personalrat, Unfallkasse, Arbeitsschutz, Brandschutz nicht interessiert."

Sich einen neuen Job suchen.

Aber mal im Ernst ... was heißt "Unfallkasse, Arbeitsschutz, Brandschutz nicht interessiert"? Geht es hier um Behörden, oder Abteilungen der Firma?

K
Kleinram

13.09.2023 um 07:05 Uhr

Arbeitsplatz öffentlicher Dienst, wo jährlich jeder Arbeitsplatz auf Mängel vor Ort kontrolliert wird. Immerhin habe ich dadurch wenigstens ein Waschbecken, einen Verbandskasten und einen Feuerlöcher.

K
Kehler

13.09.2023 um 10:41 Uhr

Was sagt die BG dazu?

War bei mir damals auch so, Schulhausmeister bei der Stadt. Hab meine Pause auch im Büro, kein Fenster nach draußen nur ein milchiges Oberlicht, verbracht anstatt bei den Lehrern. Der BR auf AG Seite, Mobbing vom Vorgesetzten und der Personalabteilung, usw.

Dazu kam noch schlechte Bezahlung und schlechte Arbeitszeiten. Rufbereitschaft wurde nicht vergütet.

Hab mir dann nach langer Krankheit einen neuen Job gesucht.

E
enigmathika

13.09.2023 um 10:45 Uhr

Wenn ich es richtig verstanden habe, hast du diese Zustände schon dem Arbeitgeber, dem Personalrat, der Fachkraft für Arbeitsschutz und dem Brandschutzbeauftragten gemeldet und alle sind der Meinung, das sei alles in Ordnung so? Und auch bei der Begehung durch die Unfallkasse wird die Treppe nicht beanstandet? Dann kannst Du tatsächlich nichts anderes machen als Dir einen sichereren Arbeitsplatz zu suchen.

M
Muschelschubser

13.09.2023 um 11:45 Uhr

Scheinbar ist das baulich auch gar nicht anders zu lösen.

Da fallen mir nur zwei Optionen ein.

1.) Container aufstellen und als Werkstatt und vollwertigen Arbeitsplatz einrichten 2.) Umorientieren und kündigen

Sofern alle betrieblichen und außerbetrieblichen Anlaufstellen ausgeschöpft sind.

Und im Hinblick auf die Fürsorgepflicht des AG frage ich mich gerade, ob man eine Lösung wie in 1.) genannt nicht sogar einklagen könnte, wenn sich der ursprüngliche Arbeitsplatz baulich nicht rechtskonform gestalten lässt.

K
Kleinram

13.09.2023 um 17:53 Uhr

Die Werkstatt befand sich mal (vor ca 14 Jahren) im Gebäude. Der Hausmeister hatte nebst Werkstatt, einen 2. Mehrzweckraum (Büro, Umkleide-, Pausenraum in einem) Dann wurde saniert und erweitert, die Werkstatt wurde ein Keramikraum und der Mehrzweckraum wurde Arztzimmer (wo nie ein Arzt rein ist, weil ohne Fenster) Die Räume für den Hausmeister hat man bei der Planung vergessen, deshalb Heizungskeller. Dies wurde bisher von Brandschutz, Arbeitsschutz toleriert, weil man die Treppe nicht ändern kann. Jetzt wurde wieder großzügig saniert, was hat man wieder vergessen - die Werkstatt entsprechend der Arbeitsstättenverordnung. Es sind jetzt wirklich genug Räume vorhanden, man tritt aber keinen fürs Kellerpersonal ab, nicht mal im Keller. Die wissen nicht, was sie mit den vielen Räumen anstellen sollen. Ein Klassenzimmer wird überhaupt nicht genutzt, dann gibt es jetzt ein Schachzimmer. 2 Klassenzimmer wurden, als Gruppenzimmer umfunktioniert, dazu kommen noch 2 Gruppenzimmer im Neubau (nur für Schulbetreuung, nicht Hort der hat eigene Gruppenzimmer) Ich bin die Letzte die den Kindern nicht optimale Bedingungen gönnt, aber diese Räume werden kaum benutzt und Schach (einmal wöchentlich) kann man in einem der Gruppenzimmer spielen. Nur Beispiel. Ach und die Elternsprecher brauchen auch einen eigenen Raum, damit sie sich einmal im Monat treffen können. Ich habe nur noch 2 Jahre bis zur Rente, kündigen wäre da unklug, aber bei der nächsten Arbeitsschutzbegehung werde ich mir Luft machen. Und ab jetzt Dienst nach Vorschrift, damit ich das überlebe. Ich danke für die Antworten. Kann man eigentlich anonym Verstoße gegen die Arbeitsstättenverordnung anzeigen. Wäre meine letzte Rache bevor ich gehe, damit es der Nachfolger besser hat

R
rtjum

13.09.2023 um 19:46 Uhr

muss dich doch nur beim zuständigen Amt für Arbeitsschutz melden. Je nach Bundesland kann das auch einen anderen Namen haben

K
Kehler

14.09.2023 um 09:47 Uhr

Oder einen anonymen Brief an die Berufsgenossenschaft schicken.

Die zwei Jahre wirst du noch rumbekommen.

NB
nicht brauchen

14.09.2023 um 10:26 Uhr

Hmm wieviele Lehrer gibt es? Bei mehr als 10 (dann mit dir 11) ist ein Pausenraum Pflicht, den du natürlich benutzen kannst! Pausenraum ASR. Was man auch kann ist drohen mal die BG zu informieren.

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