Keine Toilette - kein Waschbecken
Wenn man einem Betriebsrat eindrucksvoll demonstrieren möchte, welchen Stellenwert man ihm zuordnet, gibt es eine gute Möglichkeit, indem man ihm weder eine Toilette, noch ein Waschbecken zugesteht. Das Betriebsratsbüro wird verlegt, weil das Gebäude in welchem der Betriebsrat bisher untergebracht ist, abgerissen wird. Für die ca. nächsten zwei Jahre, muss der Betriebsrat (zwei freigestellte Betriebsräte) in einen sogenannten Container umziehen, den man unterhalb einer Böschung aufgebaut hat. Sollte nun einer der Betriebsräte ein menschliches Bedürfnis verspüren und sollte es Winter sein oder ein sonstiges Schmuddelwetter, muss sich das BR Mitglied zunächst warm anziehen, denn es geht hinaus ins Freie und zwar ohne Überdachung. Dann muss er erst ein Stück auf einem mit Gartenplatten befestigten Weg gehen, bis er an eine Treppe gelangt. Dort muss er hoch und muss noch einige Meter weiter im Freien gehen, bis er wieder zu einer Treppe kommt, die ins Gebäude führt. Wenn diese Tür verschlossen ist, dann muss er sich auf einen relativ langen Fußmarsch machen und kommt dann wieder vor eine Tür. Diese Tür ist mit einem Fingerprint gesichert und arbeitet nicht immer zuverlässig, sodass noch ein wenig Zeit vergehen kann, bis man sich im Gebäude befindet. Erst dann erreicht man nach weiteren zwanzig Metern die Toilette in der Hoffnung, dass sie nicht besetzt ist. Bei der Gelegenheit kann man sich dann auch gleich die Hände waschen. Das nächste Problem aus meiner Sicht wäre dann, dass das Betriebsratsbüro, weil es nur über eine Treppe zu erreichen ist, nicht barrierefrei ist. Das heißt, nicht jeder Mitarbeiter kann den Betriebsrat aufsuchen. Nun kann ja sein, dass es wieder viele Paragraphen gibt mit "sollte", "müsste", "nicht zwingend" oder ähnliches gibt, die eine solche Unterbringung absegnen. Ich zumindest, als direkt Betroffener, finde es nicht sonderlich lustig und auch irgendwie erniedrigend. Weiß irgendjemand der Forumsmitglieder genaueres? Ist das so in Ordnung? Immerhin stehen die Betriebsratswahlen vor der Tür. Das Amt wäre für eine gehbehinderte Person schlicht unmöglich. Unser Konferenzraum ist übrigens ebenfalls in diesem Container untergebracht.
Community-Antworten (2)
08.12.2017 um 09:14 Uhr
Es gibt immer zwei. Der eine macht und der andere lässt mit sich machen (hoffentlich nicht). Ich würde an eurer Stelle den Rechtsweg ins Auge fassen, wenn Gespräche nicht fruchten. Türsicherung per Fingerprint ist im Übrigen mitbestimmungspflichtig.
08.12.2017 um 11:31 Uhr
Die Barrierefreiheit wäre ein Punkt. Der andere, niemand weiss, wie es bei euch baulich sonst so aussieht. Wenn es in dem genannten Gebäude auch Konferenzräume gibt, würde ich an eurer Stelle einen mit barrierefreiem Zugang für eure BR Arbeit die kpl. Woche blocken und nutzen.
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