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Beschlußfähigkeit

T
Tobyy
Sep 2023 bearbeitet

Ist ein 5 Gremium Beschlußfähig auch wenn der 1. und 2. Vorsitzende nicht anwesend sind? Anzahl der dann noch vorhandenen Mitgleider durch Nachrücker sind 5

19106

Community-Antworten (6)

D
DummerHund

11.09.2023 um 19:57 Uhr

Wer hat denn dann zur Sitzung eingeladen? Wer leitet die Sitzung? Habt ihr eine Regelung in einer Geschäftsordnung festgelegt?

R
Rakshazar

11.09.2023 um 20:31 Uhr

Beschlussfähig wärt ihr. Ob diese Beschlüsse rechtswirksam sind, kommt drauf an, ob korrekt geladen wurde (siehe Dummerhund)

E
Erbsenzähler

12.09.2023 um 09:27 Uhr

Für solche Fälle sollte man eine GO haben. Hier kann man die Vertretung der Vertretung regeln. Wir haben das zum Beispiel nach BR-Zugehörigkeit geregelt.

K
Kehler

12.09.2023 um 09:43 Uhr

Der Vorsitzende oder seine stellvertreter ( es gibt keinen 1. und 2. Vorsitzenden) erstellen die Tagesordnung und laden zur Sitzung ein. Wer hat zur Sitzung eingeladen und die Tagesordnung festgelegt? Ohne Einladung mit der Tagesordnung, auf der die Themen zur Beschlussfassung stehen müssen, sind die Beschlüsse nicht rechtswirksam.

C
celestro

12.09.2023 um 14:36 Uhr

"Wer hat zur Sitzung eingeladen und die Tagesordnung festgelegt?"

Sind BRV und BRV-S "verhindert" kann jedes BRM die Einladung inkl. TO vornehmen.

"Ohne Einladung mit der Tagesordnung, auf der die Themen zur Beschlussfassung stehen müssen, sind die Beschlüsse nicht rechtswirksam."

Und wenn das nach oben genanntem Vorgehen passiert ist, ist alles gut.

D
DummerHund

12.09.2023 um 15:06 Uhr

@celestro, vollkommen korrekt. Ich kopiere mal von Kluge Seminare: "Wenn sowohl der Betriebsratsvorsitzende als auch der stellvertretende Vorsitzende verhindert sind und es für diesen Fall keinen weiteren Stellvertreter gibt, kann eigentlich keine Betriebsratssitzung stattfinden. Wenn der Betriebsrat in einem solchen Fall aber eine dringende Angelegenheit regeln muss, hat der Betriebsrat ein sogenanntes Selbstzusammentrittsrecht. Dann ist jedes Betriebsratsmitglied berechtigt, die Betriebsratsmitglieder zu einer Betriebsratssitzung zusammenzurufen.

Andere Personen können keine Betriebsratssitzungen einberufen. Insbesondere kann eine Betriebsratssitzung nicht vom Arbeitgeber einberufen werden."

Ich wollte eigentlich darauf hinaus...will der BR eine Sitzung oder der AG, bei Abwesenheit des BRV und des Stelli.

Weiter: Einer muss ja die Sitzung leiten. Hat sich einfach ein BRM selbst dazu befähigt oder ist man sich vor Sitzungsbeginn darüber einig das es BRM xy macht.

Ansonsten bin ich bei dir.

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