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BR und Betriebsferien - gibt es eine Möglichkeit, die Beschlussfähigkeit in der Zeit zu gewährleisten?

M
mcfly
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

in unsrem Betreib (Träger für Kitas) gibt es Betriebsferien innerhalb der Sommerferien. Die einzelnen Einrichtungen schließen dann für jeweils drei Wochen (aber nicht alle zur selben Zeit), was zur Folge hat, dass ber BR während dieses Zeitraums nicht beschlussfähig ist. Müssen wir für diese Zeit eine Möglichkeit finden, eine Beschlussfähigkeit zu gewährleisten (Ersatzmitglieder gibt es nicht), oder ist das dann einfach so? Kann man per Beschluss den anwesenden Mitgliedern des BR eine vorrübergehende Beschlussfähigkeit erteilen? Welche in der Praxis umsetzbaren Möglichkeiten gibt es? Dank im Vorraus!

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Community-Antworten (2)

K
klinik

07.05.2009 um 14:03 Uhr

Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs.1 Nr.5 BetrVG - auch bei der zeitlichen Lage der Ferien und der Dauer. Mal lesen und wenn die Firma zu ist muss auch kein BR auf Abruf da sein.

M
mcfly

07.05.2009 um 14:36 Uhr

Es ist nicht die Firma, sondern nur ca. die Hälfte aller Betriebsstellen geschlossen... Die laufenden geschäfte bleiben also zu großen Teilen bestehen.

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