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Betriebrat Betriebsübergang

C
Christina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin Betriebsratmitglied bei einem Unternehmen ( GmbH ), das Teile des Unternehmens jetzt in einem Betriebsübergang in eine Konzerntochter ausgelagert hat. Der größte Teil des Unternehmens sitzt in Hamburg, und auch die Kollegen, die vom Betriebsübergang betroffen sind, bleiben hier in Hamburg. Auch ich gehöre zu den Mitarbeitern, die von diesem Betriebsübergang betroffen sind. Wie ist jetzt mein Betriebsratsstatus? Kann ich weiterhin Mitglied des Betriebsrates der GmbH bleiben? Wie lange kann ich Mitglied bleiben? Kann ich bei der nächsten Wahl wieder als Betriebsratsmitglied kandidieren? Leider kann ich keine genaue Auskunft zu diesen Fragen finden. Danke Mfg

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Community-Antworten (5)

C
Chester

18.05.2008 um 20:41 Uhr

Hallo Christina,

ist es nicht so, dass da erstmal das hier greift?

"§ 21a Übergangsmandat *) (1) Wird ein Betrieb gespalten, so bleibt dessen Betriebsrat im Amt und führt die Geschäfte für die ihm bislang zugeordneten Betriebsteile weiter, soweit sie die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 erfüllen und nicht in einen Betrieb eingegliedert werden, in dem ein Betriebsrat besteht (Übergangsmandat). Der Betriebsrat hat insbesondere unverzüglich Wahlvorstände zu bestellen. Das Übergangsmandat endet, sobald in den Betriebsteilen ein neuer Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gegeben ist, spätestens jedoch sechs Monate nach Wirksamwerden der Spaltung. Durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung kann das Übergangsmandat um weitere sechs Monate verlängert werden. (2) Werden Betriebe oder Betriebsteile zu einem Betrieb zusammengefasst, so nimmt der Betriebsrat des nach der Zahl der wahlberechtigten Arbeitnehmer größten Betriebs oder Betriebsteils das Übergangsmandat wahr. Absatz 1 gilt entsprechend. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch, wenn die Spaltung oder Zusammenlegung von Betrieben und Betriebsteilen im Zusammenhang mit einer Betriebsveräußerung oder einer Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz erfolgt."

Also wenn Euer Betriebsteil in Hamburg erhalten bleibt, dann bleibt doch auch Euer Betriebsrat erhalten. Der Betriebsrat ist ja nicht der Betriebsrat der GmbH, sondern der Betriebsrat des Betriebes in Hamburg. Das ist doch Euer Wahlbezirk.

Wenn Ihr verkleinert werdet, so dass Ihr mehr Mitglieder seid, als die Anzahl der wahlberechtigten Mitarbeiter rechtfertigt, müsstet ihr nochmal nachsehen.

Auf jeden Fall bist Du in dem Betrieb, bei dem Du angestellt bist, wahlberechtigt und solltest dann auch wählbar sein.

Schöne Grüße

C
Christina

18.05.2008 um 22:15 Uhr

Hallo Chester, danke für die prompte Antwort - es besteht aber folgender Sachverhalt: in der Konzerntochter ( die schon seit längerem besteht ) gibt es einen bestehenden Betriebsrat - es muß also kein neuer gewählt werden. Die Konzerntochter hatte - und hat - Ihren Sitz in Gallin. Inzwischen sind auch Teile dieses Betriebes in Bremen ansässig. Bisher haben die Mitarbeiter die in Bremen und in Gallin arbeiten, Ihren Betriebsrat gewählt, der dann in Gallin saß. Die Mitarbeiter der GmbH in Hamburg und die Filialmitarbeiter, die in ganz Deutschland verteilt sind, und vertragsseitig Mitarbeiter der GmbH sind, haben den Betriebsrat der GmbH in Hamburg gewählt. Selbst unser Anwalt für Arbeitsrecht bei uns in der Firma, kann uns keine genaue Auskunft geben, wie mein Status im Betriebsrat denn nun eigentlich genau ist. Daher bin ich sehr verunsichert. Trotzdem danke für die Antwort. Mfg Christina

D
Dr.House

19.05.2008 um 09:38 Uhr

Wenn auch Du diesen Betriebsübergang mitgemacht hast, ist Dein Betriebsratsmandat erloschen, zumal der übernehmende Betrieb einen BR hat. Da greift dieses Übergangsmandat nicht.

Gruß Dr.House

C
christina

19.05.2008 um 21:50 Uhr

Hallo Dr.House, danke für die Info. Steht das auch irgendwo (Betriegsverfassungsgesetz???) geschrieben? Wo kann ich das genau nachlesen, um mich ggf. abzusichern, bzw. auch um dem Betriebsübergang zu widersprechen? Danke Mfg Christina

P
pirat

19.05.2008 um 22:03 Uhr

@ christina wenn es sich um einen Betriebsübergang nach § 613a BGB handeln sollte... hier sind die Antworten auf deine Fragen, besonders solltest du den Absatz NR. 7 sehr aufmerksam lesen!

http://www.verdi.de/aktive/Rechte_nutzen/betriebliche_alltagsprobleme/betriebsuebergang_613a_bgb

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