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Freiwillige Kündigung

T
Thuram28
Sep 2023 bearbeitet

Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich freiwillige Kündigung zum Quartals Ende. Ein Mitarbeiter hat sein Arbeitsverhältnis gekündigt. Er hat jetzt noch seine kompletten Urlaubstage und 25 Überstunden. Meine Frage lautet was steht dem Mitarbeiter laut Gesetz zu? Freue mich auf Rückmeldungen.

Viele Grüße

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Community-Antworten (15)

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seehas

01.09.2023 um 17:59 Uhr

Die anteiligen Urlaubstage und seine Überstunden zu nehmen. Ist es aus dringenden betrieblichen Gründen nicht möglich die Urlaubstage und den Freizeitausgleich zu gewähren, so hat er den Anspruch auf Abgeltung dieser Zeiten in Bargeld (Brutto)

M
mamagarn

01.09.2023 um 18:08 Uhr

Überstunden: Meistens ist zu Überstunden was im Vertrag geregelt, wobei es nicht okay ist, Überstunden 'gratis' abzurechnen. Die Überstunden sind entweder wie normale Arbeitszeit zu entgelten, oder per Freizeitausgleich (aber während Bezahlung) auszugleichen.

Urlaub: Ist er länger als sechs Monate im Betrieb bzw. länger als 2023 angestellt? Dann steht ihm sein voller Jahresurlaub zu, weil die anteilige Gewährung nur bis 30. Juni gilt (§ 5 (1) c)). Strittig ist aber, ob damit nur der gesetzliche Mindesturlaub (20 Tage bei 5-Tage-Woche) oder auch darüberhinausgehender gewährter Urlaub gemeint ist.

Er hat Anspruch auf ein qualifiziertes ‚wohlwollendes‘ Arbeitszeugnis, muss dieses aber anfordern.

Sozialversicherungsausweis hinterlegt? Andere persönliche Unterlagen? Eventuell vor Verlassen nochmal Einblick in die Personalakte verlangen (Rechtsanspruch zur Einsichtnahme bleibt aber auch nach Beschäftigungsende). Hat der Kollege alle Lohnsteuerbescheinigungen? Arbeitsbescheinigung, Urlaubsnachweis (für nächsten AG, falls der einen verlangt – gerade wegen des vollen Urlaubsanspruchs), (Vertrag zur) betriebliche(n) Altersvorsorge?

T
Thuram28

01.09.2023 um 18:10 Uhr

Das bedeutet wenn der Mitarbeiter krankheitsbedingt bis zu seinem Ausscheiden seine Arbeit nicht aufnehmen kann muss der AG die Überstunden und die restliche Urlaubstage dem Mitarbeiter ausbezahlen.

S
seehas

01.09.2023 um 18:15 Uhr

@ Thuram: genau so ist es

M
mamagarn

01.09.2023 um 18:21 Uhr

@Thuram28 @seehas Es kommt drauf an.

Es gab 2021 ein BAG-Urteil zu Krankmeldung bei Kündigung! BAG 08.09.2021 Az. 5 AZR 149/21 Leitsatz:

„Wird ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis kündigt, am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst.“

Ähnlich LAG Niedersachsen, 08.03.2023 AZ 8 Sa 859/22. Leitsatz:

„Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann grds. auch dadurch erschüttert werden, dass der Arbeitnehmer sich im Falle des Erhalts einer arbeitgeberseitigen Kündigung unmittelbar zeitlich nachfolgend - "postwendend" - krank meldet bzw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreicht. Das gilt insbesondere dann, wenn lückenlos der gesamte Zeitraum der Kündigungsfrist - auch durch mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen - abgedeckt wird.

Meldet sich zunächst der Arbeitnehmer krank und erhält er erst sodann eine arbeitgeberseitige Kündigung, fehlt es an dem für die Erschütterung des Beweiswertes der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung notwendigen Kausalzusammenhang.

Allein die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer bis zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses arbeitsunfähig krankgeschrieben ist, am unmittelbar darauffolgenden Tag gesundet und bei einem anderen Arbeitgeber zu arbeiten beginnt, erschüttert in der Regel ohne Hinzutreten weiterer Umstände den Beweiswert von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht.“

Wenn dies eure Sorge nicht ist, dann gilt: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die attestierte Dauer der Erkrankung, Auszahlung der Überstunden und des Urlaubs (weil Erholungsurlaub man nur nehmen kann, wenn man gesund ist, nicht aber wenn er nicht arbeitsfähig ist). Im Zweifelsfall mal lieber Anwalt fragen weil s.o. und Ratschlag aus Internet mit Vorsicht zu genießen.

Rechtsgrundlage: §§ 3 (1), 4, 8 EntgFG

T
Tagträumer1

01.09.2023 um 18:41 Uhr

Kündigen und direkt in die Krankheit, so verabschiedet man sich mit Stil ...

M
mamagarn

01.09.2023 um 18:46 Uhr

@Thuram28 Einfach ignorieren, Tagträumer1 will nur trollen.

C
Catweazle

01.09.2023 um 18:46 Uhr

Man kann durchaus kündigen ohne krank zu werden. In diesem Fall ist es offensichtlich so.

C
celestro

01.09.2023 um 18:50 Uhr

"Kündigen und direkt in die Krankheit, so verabschiedet man sich mit Stil ..."

Der TE hat in seinem 2ten Post nur allgemein dargestellt, wie er es verstanden hat. Ob die im Startpost genennte Person "direkt in Krankheit gegangen ist", steht nirgends. Aber ... die Krankheit könnte auch z.B. dadurch zustande gekommen sein, das der MA aus Versehen durch den GF angefahren wurde.

Aber als Schlafwandler interessiert man sich halt nicht für den Unterschied zwischen Fakten und Unterstellungen.

T
Tagträumer1

01.09.2023 um 19:17 Uhr

Klar, deswegen fragt man, wie es sich verhält, wenn man bis zum Ende des Vertrages krank ist, völlig typische Reaktion.

M
mamagarn

01.09.2023 um 19:34 Uhr

Tagträumer1 „Klar, deswegen fragt man, wie es sich verhält, wenn man bis zum Ende des Vertrages krank ist, völlig typische Reaktion.“

Dieser gelbe Betriebsrat hat wieder inhaltlich nichts zum Thema, nur moralingetränkte Meinung beizutragen.

D
DummerHund

01.09.2023 um 19:36 Uhr

@celestro Ich weiß nicht ob man noch darauf eingehen muss wenn immer wieder ein und die selbe Person mit einem Einzeiler bewusst etwas raus haut damit andere an der Tastatur reagieren. Dies ist jetzt so und war auch schon bei einem Vorgängername. Und es fängt dann immer mit einem Einzeiler an.

T
Tagträumer1

01.09.2023 um 19:42 Uhr

Um inhaltlich mal etwas beizutragen, dass konnten meine beiden Vorredner anscheinend nicht, traurig ist, dass Personen wie der TE hier auch noch Antworten erhalten, um elegant aus einer Firma auszuscheiden und mitzunehmen was geht.

Wie oft habe ich erlebt, dass sich AN bis auf den Tag genau, ihre "Krankheit" ausrechnen und genau das meine ich, mit in Schutz nehmen.

Wenn schon jemand so fragt, wissen wir doch alle, was passieren wird ...

@Forumbetreiber ... bitte gegen diese Unterstellungen (Vorgängername???) etwas unternehmen.

C
celestro

01.09.2023 um 19:53 Uhr

"Wenn schon jemand so fragt, wissen wir doch alle, was passieren wird ..."

Also ich nicht.

"@Forumbetreiber ... bitte gegen diese Unterstellungen (Vorgängername???) etwas unternehmen."

Muahaha! Der Traumtänzer verbittet sich Unterstellungen (obwohl er selbst hier ständig Dinge unterstellt). Köstlich!

P.S. Im Gegensatz zu Deinen Unterstellungen, basieren unsere Beobachtung auf Fakten ... nämlich aus dem immer gleichen Wording etc. ... egal ob Du jetzt unter "Junge" oder "Tagträumer" oder sonstigem Namen rumläufst.

T
takkus

01.09.2023 um 22:15 Uhr

Tagträumer 1: heul hier nicht rum! Du schmeißt ständig mit den Worten Abmahnung und Kündigung rum. Scheinst einen ganz Harten darstellen zu wollen. Heulst aber wie ein kleines Weichei rum wenn du mal Gegenwind bekommst! Nagel dir ne Boulette an die Backe-> vielleicht spielen dann die Hunde mit Dir....

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