Betriebsvereinbarung Überstundenkontigent
Hallo zusammen, unser BR Vorsitzender möchte in einer BV ein bestimmtes Kontigent an Mehrarbeitsstunden pauschal freigeben.
Meine Frage : Ist so etwas überhaupt abbildbar, und wenn ja wie ?
Besten Dank für eure Infos
Community-Antworten (3)
01.09.2023 um 15:40 Uhr
Das ist abbildbar und das wie ist Eure Entscheidung. Ihr müsst doch wissen, ob ihr mit pauschal x Stunden / Monat / pro MA oder maximal 5% über die gesamte Firma (oder ähnliches) besser klarkommen würdet.
01.09.2023 um 15:41 Uhr
Hallo ! Das Zauberwort heißt Arbeitszeitkonto. Damit schafft der BR dem AG Luft, dass der nicht mit jeder Überstunde einen Beschluss braucht, aber ihr solltet in einer BV auch den Abbau regeln. Wenn der AG den AN innerhalb dieses Rahmens einsetzen möchte, kann er das tun, ohne nachzufragen. Andererseits solltet ihr dann dafür sorgen, dass der AN dann beim Abbau nicht als Bettler dasteht, sondern auch genau so unkompliziert den Ausgleich dieses Kontos verlangen kann.
Vielleicht macht ihr da noch eine Wochengrenze rein, damit da nicht gleich 6 Tage mit 2 Überstunden zugleich durchgehen.
01.09.2023 um 19:13 Uhr
schön dass der AG Luft bekommt... bei Überstunden gibt es Zuschläge und Co. Daher bitte genau hinschauen.... Arbeitszeitkonten sind sinnvoll, aber ob ich die so für den AG ausgestalten sollte, wie du dir das vorstellst? machbar sind solche Kontigente.... aber ist es sinnvoll? Das kann sein. Wir haben es auch für eine Einheit geregelt, bei der es auf Grund von Unwettern zu besonderen Belastungen kommen kann. Da hagelt es am Freitag und der AG kann dann direkt für Samstag Mehrzeiten ausrufen. Natürlich nur freiwillig, da der Vorlauf so kurz sein kann und auch die AN haben etwas davon, denn so fackeln wir Samstags schon die ersten Kundenanrufe ab und es ballt sich dann nicht am Montag, wo kein Kunde durchkommt und die Kollegen von genervten Kunden genervt sind. Ist es in der Produktion sinnvoll? Vielleicht... in der Verwaltung.... müsst ihr entscheiden
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