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Vertrauensmissbrauch - wann ist man Betriebsrat, wann Arbeitnehemer?

B
bluesis
Jan 2018 bearbeitet

Kann der AG einen Betriebsrat wegen Vertrauensmissbrauchs von seiner Stelle im Betrieb abberufen, weil dieser in seiner Funktion als Arbeitnehmer (wann ist man Betriebsrat und wann Arbeitnehmer?) eine Terminanfrage der Personalleitung an seinen Abteilungsleiter (bzgl. Schulung der ALs in Sachen Betriebsrat) an die restlichen Betriebsratsmitglieder weitergegeben hat? Die Terminanfrage war nicht vertraulich gekennzeichnet und gelangte wohl irrtümlich in den Kalender des BR-Mitglieds

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Community-Antworten (2)

U
uhu

24.09.2007 um 18:29 Uhr

Dumm gelaufen für den "Personaler" und den Abteilungsleiter. Was ist denn mit "abberufen" gemeint? Versetzung? Nee, das geht nicht. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.

K
khel

24.09.2007 um 18:31 Uhr

Hallo bluesis,

als BR bist Du immer AN! Im Übrigen kann ich in dem Fall, den Du schilderst, nicht erkennen, worin der Vertrauensmissbrauch bestehen soll.

Der AG kann auch kein BR-Mitglied abberufen. Er kann höchstens beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder gleich die Auflösung des gesamten Betriebsrates wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen (§23 Abs. 1 BetrVG). Aber hier lässt sich auf diesem Wege für den AG wohl nichts machen...

Gruß khel

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