Erstellt am 24.09.2007 um 16:29 Uhr von uhu
Dumm gelaufen für den "Personaler" und den Abteilungsleiter.
Was ist denn mit "abberufen" gemeint? Versetzung? Nee, das geht nicht. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Erstellt am 24.09.2007 um 16:31 Uhr von khel
Hallo bluesis,
als BR bist Du *immer* AN! Im Übrigen kann ich in dem Fall, den Du schilderst, nicht erkennen, worin der Vertrauensmissbrauch bestehen soll.
Der AG kann auch kein BR-Mitglied abberufen. Er kann höchstens beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder gleich die Auflösung des gesamten Betriebsrates wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen (§23 Abs. 1 BetrVG). Aber hier lässt sich auf diesem Wege für den AG wohl nichts machen...
Gruß
khel