Wir bekommen gemäß Betriebsvereinbarung eine Gratifikation in Höhe eines Brutto-
monatsgehalts. 50 % dieser Gratifikation sind variabel und können bei überdurch-
schnittlichen Fehlzeiten und/oder unterdurchschnittlichen Einzel-/Gesamtleistung
einbehalten werden. Die Entscheidung hierüber trifft das Gremium bestehend aus
der Geschäftsführung, dem jeweiligen Vorgesetzten und der Betriebsratsvorsitzenden.
Bei Stimmengleiichheit entscheidet die Stimme der Geschäftsführung.

Jetzt kommt die GL auf uns zu und möchte dass wir einer Prozentualen Aufteilung
für Abzüge der Gratifikation infolge von Krankheitstagen zustimmen: die wie folgt aussieht:
11-15 Tage 10 % Abzug, 16 – 20 Tage 20 % Abzug, 21-25 Tage 30 % Abzug, 26-30 Tage
40 & und über 30 Tage 50 %.

Wie können wir dagegenwirken, ist dies überhaupt rechtens, bzw. ist dies eine Änderung
und es steht eine Kündigung der Betriebsvereinbarung an?