Betriebsvereinbarung: Kürzung Gratifikation - rechtens?
Wir bekommen gemäß Betriebsvereinbarung eine Gratifikation in Höhe eines Brutto- monatsgehalts. 50 % dieser Gratifikation sind variabel und können bei überdurch- schnittlichen Fehlzeiten und/oder unterdurchschnittlichen Einzel-/Gesamtleistung einbehalten werden. Die Entscheidung hierüber trifft das Gremium bestehend aus der Geschäftsführung, dem jeweiligen Vorgesetzten und der Betriebsratsvorsitzenden. Bei Stimmengleiichheit entscheidet die Stimme der Geschäftsführung.
Jetzt kommt die GL auf uns zu und möchte dass wir einer Prozentualen Aufteilung für Abzüge der Gratifikation infolge von Krankheitstagen zustimmen: die wie folgt aussieht: 11-15 Tage 10 % Abzug, 16 – 20 Tage 20 % Abzug, 21-25 Tage 30 % Abzug, 26-30 Tage 40 & und über 30 Tage 50 %.
Wie können wir dagegenwirken, ist dies überhaupt rechtens, bzw. ist dies eine Änderung und es steht eine Kündigung der Betriebsvereinbarung an?
Community-Antworten (1)
20.10.2006 um 15:06 Uhr
Hallo möhre, wenn der BR dem zustimmt, ist es eine Änderung der BV. Stimmt der BR nicht zu, bleibt der GF nur die Kündigung der BV, diese wirkt aber normalerweise solange nach bis eine neue BV abgeschlossen worden ist.
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