Hallo Paula und Fayence!

Unsere Betriebsstätte liegt in Berlin und wir gehören einer OHG an. Den Mitarbeitern wird kein neuer Arbeitsplatz angeboten, alle sollen möglichst "billig" und schnell entsorgt werden. Es handelt sich also um einen erzwingbaren Sozialplan. Dem Unternehmen geht es übrigens blendend, wir haben uns dies von 2 unabhängigen Betriebswirten bestätigen lassen.
Es geht also wirklich nur darum, Gewinne zu optimieren bzw. Aktionäre zufrieden zu stellen. Bereits dieses Jahr hatte man die Dividende um 100% erhöht.

Paula,
nach unseren Informationen soll es recht schwierig sein, nach dem Scheitern des Interessenausgleich vor der Einigungsstelle, überhaupt noch einen vernünftigen Sozialplan auszuhandeln. Wie siehst Du das?

Fayence,
wir hoffen natürlich, dass nach dem Scheitern unserer Verhandlungen zu einem Interessenausgleich/Sozialplan, nun die Einigungsstelle einen vertretbaren Spruch fällt.
Unsere Frage geht nun dahin, wie nun nach einem totalen Scheitern der Einigungsstelle vorzugehen ist. Ist es wirklich sinnvoll den Kolleginnen und Kollegen zu empfehlen auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten? Man könnte sich vorstellen, dass auf Grund der Situation, das Arbeitsgericht den klagenden Kollegen auf jeden Fall eine Abfindung zuspricht.

Danke Euch!