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Scheitern der Einigungsstelle

W
willi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Paula und Fayence!

Unsere Betriebsstätte liegt in Berlin und wir gehören einer OHG an. Den Mitarbeitern wird kein neuer Arbeitsplatz angeboten, alle sollen möglichst "billig" und schnell entsorgt werden. Es handelt sich also um einen erzwingbaren Sozialplan. Dem Unternehmen geht es übrigens blendend, wir haben uns dies von 2 unabhängigen Betriebswirten bestätigen lassen. Es geht also wirklich nur darum, Gewinne zu optimieren bzw. Aktionäre zufrieden zu stellen. Bereits dieses Jahr hatte man die Dividende um 100% erhöht.

Paula, nach unseren Informationen soll es recht schwierig sein, nach dem Scheitern des Interessenausgleich vor der Einigungsstelle, überhaupt noch einen vernünftigen Sozialplan auszuhandeln. Wie siehst Du das?

Fayence, wir hoffen natürlich, dass nach dem Scheitern unserer Verhandlungen zu einem Interessenausgleich/Sozialplan, nun die Einigungsstelle einen vertretbaren Spruch fällt. Unsere Frage geht nun dahin, wie nun nach einem totalen Scheitern der Einigungsstelle vorzugehen ist. Ist es wirklich sinnvoll den Kolleginnen und Kollegen zu empfehlen auf eine Kündigungsschutzklage zu verzichten? Man könnte sich vorstellen, dass auf Grund der Situation, das Arbeitsgericht den klagenden Kollegen auf jeden Fall eine Abfindung zuspricht.

Danke Euch!

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Community-Antworten (3)

P
paula

29.12.2006 um 10:27 Uhr

Hallo Willi,

das mit dem Sozialplan wird sicher nicht einfacher, wenn vor der Einigungsstelle der Interessenausgleich gescheitert ist. Aber ein guter Einigungsstellenvorsitzender kann das sicher sehr gut trennen. Es geht ja eigentlich auch um völlig unterschiedliche Sachen. Der Interessenausgleich soll ja nur die Maßnahme beschreiben (wie sie möglichst sozialverträglich umgesetzt werden kann) und der Sozialplan regelt dann die finanziellen Ansprüche. Beides kann man also getrennt betrachtet werden. Ihr solltet Euch hier auch nicht überfahren lassen. Wenn beim AG Geld da ist, solltet Ihr ihn auch für sein Verhalten bluten lassen. Das seid Ihr den Kollegen schuldig.

Das Problem für die Mitarbeiter ist, dass es bei einer Betriebsschließung mit den Kündigungsschutzverfahren eigentlich mau aussieht. Wenn alle gehen müssen, ist meistens nicht viel zu gewinnen. Eine Kündigungsschutzklage geht ja grundsätzlich auf Wiedereinstellung. Aber wo soll er denn beschäftigt werden, wenn kein Job mehr da ist.

Eine Abfindung gibt es dann eigentlich nur noch auf 2 Wegen

  • der BR hat entsprechend einen Sozialplan

oder aber

  • der Nachteilsausgleich nach § 113 betrVG. Aber der ist eigentlich nur eine Krücke.

Daher solltet Ihr aus meiner Sicht kämpfen.

F
Fayence

29.12.2006 um 11:19 Uhr

Willi, eines kurz vorweg! Du solltest Euren Firmennamen aus Deinem Beitrag löschen. So etwas kommt nicht gut und könnte für Dich zu einem sehr unerfreulichen Bumerang werden!

Der Antwort von paula gibt es eigentlich nicht viel hinzuzufügen. Aber eine Frage habe ich noch! Lasst Ihr Euch anwaltlich beraten und durch diesen Prozeß begleiten?

Ergänzend habe ich Dir einmal einen Link rausgesucht, welcher Deine Fragen ganz gut aufgreift: http://www.interessenausgleich.de/

K
Kölner

29.12.2006 um 12:46 Uhr

@Willi Zunächst solltet Ihr Euch dringendst über Eure Unternehmensform im Klaren werden: Eine "OHG" sein und "Aktionäre" befriedigen passt auf Anhieb nicht zusammen.

Übrigens: Wenn es eine reine OHG ist, dann könnte sich das günstiger auf den IA und SP auswirken...

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