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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

4 Wochen ohne Reinigung der Toiletten, Duschräume etc.

A
Annemarie86
Aug 2023 bearbeitet

Unser AG har dem alten Dienstleister der die Reinigung der Toilette, Duschräume etc. gemacht hat gekündigt - und noch keinen neuen gefunden. Jetzt steht im Raum, das diese Reinigung für 4 Wochen ausfällt. Wir haben 230 MA am Standort - das kann doch nicht rechtens sein, oder? Ich habe dazu schon was in der Arbeitsstättenverordnung gefunden, bin aber nicht ganz sicher ob man sich als Arbeitnehmer, oder als BR dagegen wehren kann das das so ist. Hat da jemand Erfahrung?

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Community-Antworten (1)

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rtjum

24.08.2023 um 09:49 Uhr

Erfahrung glücklicherweise keine aber nein, das kann und darf nicht sein. Da würde ich dem AG klar machen (Stichwort vertrauensvolle Zusammenarbeit), dass der BR nach einer Woche nicht säubern/putzen der Sanitär- und Umkleideräume die entsprechende Gewerbeaufsicht/BG informiert und einlädt. Und ausserdem ASR 4.1 Sanitärräume gibt das ja nun ziemlich eindeutig vor: 5.1 (3) zweiter Satz: Bei täglicher Nutzung müssen sie mindestens täglich gereinigt werden. Auch wenn die ASR nur die sogenannten technischen Regeln sind wird jede Gewerbeaufsicht die dem AG um die Ohren hauen.

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