W.A.F. LogoSeminare

Thema Neubau / Toiletten für die Angestellten.

H
HrKaiser
Jan 2018 bearbeitet

Thema Neubau / Toiletten für die Angestellten. Hallöchen. Bei uns in den Lokalisationen, gibt es nun schon "Neubauten". Eine Kollegin sagte mir das sie die neuen Unisex Toiletten nicht so gut findet. Grade auch weil sich die Anzahl der Sitzbecken verkleinert hat. Meine Frage ist nun. Darf der Ag einfach Unisex Toiletten bauen ? Und gibt es eine Anzahl im bezug auf die Grösse der Angestellten ? Und wie schaffe ich es das wenn es so ist dieses in die Mitbestimmung zu Packen ?

6.224012

Community-Antworten (12)

M
Mainpower

10.08.2009 um 14:16 Uhr

Hallo, da käme der § 87 (1) 8. BetrVG Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen zum tragen.

H
HrKaiser

10.08.2009 um 14:25 Uhr

mainpower Ja der ist gut, aber worauf baut mein Anspruch ? BZW wer muss Beweisen das die UNIsex Toiletten nicht statthaft sind .

R
ridgeback

10.08.2009 um 14:30 Uhr

Toilettenräume müssen in der Nähe der Arbeitsplätze sowie in der Nähe von Pausen-, Bereitschafts-, Umkleide- und Waschräumen liegen. Sie sollen - wie auch Waschgelegenheiten - nicht weiter als 100 m oder eine Geschosshöhe vom ständigen Arbeitsplatz entfernt sein. Toilettenräume müssen eine ausreichende Zahl von Toiletten und Waschgelegenheiten (Handwaschbecken) haben. Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.

S
Sascha

10.08.2009 um 14:34 Uhr

I
Immie

10.08.2009 um 14:35 Uhr

@HrKaiser §6 Abs 2 der Arbeitsstättenverordnung...

(2) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume bereitzustellen. Wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern, sind Waschräume vorzusehen. Geeignete Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten und abschließbare Toiletten ausreichend. (

H
HrKaiser

10.08.2009 um 14:45 Uhr

@all Ich Lese also Richtig, er darf KEINE Unisex Toiletten.Bauen? Wir Reden hier von Krankenhäusern.Eines ist sogar gemischt mit der Verwaltung. Also muss der BR den AG anschreiben,das er die Unisey Toiletten auf den Pflegestationen zurückbauen muss und wieder Geschlechtspezifische bereit stellen. ?

"und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen" Stutzig macht der Schlusssatz " eine getrennte Nutzung zu ermöglichen " Herisst das wenn das Uni WC anschließbar ist das es dann doch Rechtens ist ?

Ich hoffe ich nötige keinen hier, weil ich mich nur auf eine Antwort Beziehe? Aber die anderen haben nicht genug Fleisch an den Knochen und zum Surfen ist mir nicht zu mute.Aber ich würde gerne weitere Informationen Bergrussen .Gerne auch auf den Punkt ohne Ballast und eindeutig .

R
ridgeback

10.08.2009 um 14:53 Uhr

Wäre auch eine Angelegenheit für den Arbeitsschutzausschuss in verbindung mit dem Betriebsarzt. Denn auch die Hygiene fällt in den Zuständigkeitsbereich.

H
HrKaiser

10.08.2009 um 15:52 Uhr

ridgeback Schöner ansatz.Aber geht das auch im-nach-hin-nein? Oder heißt es wenn fertig und der BR hatte keinen Einspruch erhoben, glit diese als Stillweigend zugestimmt ?

R
ridgeback

10.08.2009 um 16:16 Uhr

HrKaiser, sollte sich der Arbeitsschutzausschuss mit befassen. Man könnte ja auch einen Sachverständigen hinzuziehen und prüfen lassen ob alles seine Richtigkeit hat.

W
Waschbär

10.08.2009 um 16:57 Uhr

@ridgeback, Gröhllll.... Einen Sachverständigen fürs Klo ! JO ! Bitte Bitte ich will Kontakt zu dir .... Bei dir du dafühle ich die Verwandschaft .

R
ridgeback

10.08.2009 um 17:40 Uhr

HrKaiser, ASR 37/1 – Toilettenräume: http://www.umweltrecht.de/recht/arbeitss/arbst.vo/arbst.rl/frames/zr37_1f.htm In der Regel sind einzurichten:

  1. in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten eine Toilette und ein Pissoir für die Männer und eine Toilette für die Frauen,
  2. in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten eine Toilette und ein Pissoir für je 15 Männer und eine Toilette für je 10 Frauen,
  3. in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten eine Toilette und ein Pissoir für je 20 Männer und eine Toilette für je 12 Frauen,
  4. in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten eine Toilette und ein Pissoir für je 25 Männer und eine Toilette für je 15 Frauen.

@waschbär, Der Arbeitsplatz ist im weitesten Sinne eine Versammlungsstätte. VStättVO Vom 5. August 2003 (HmbGVBl. S. 420) § 12 Toilettenräume (1) 1 Versammlungsstätten müssen getrennte Toilettenräume für Damen und Herren haben.

W
Waschbär

11.08.2009 um 09:58 Uhr

@ridgeback, Damit hast du natürlich recht, ich wollte dir auch nicht das FachlicheKit ab erkennen, aber ich fand das verhältnis zum abfordern eines Sachverständigen etwas übertrieben. zu mal ich den Kaiser (Roland ??) so Verstanden habe das der Krug schon zerbrochen ist UND das der Bau fertig sein soll ? Ferner lese ich aus den Texten das der BR Ausschuss AS , irgendwie Geschlafen hat ???

Ihre Antwort