Erstellt am 10.08.2009 um 12:16 Uhr von mainpower
Hallo,
da käme der § 87 (1) 8. BetrVG Form, Ausgestaltung und Verwaltung von Sozialeinrichtungen zum tragen.
Erstellt am 10.08.2009 um 12:25 Uhr von HrKaiser
mainpower
Ja der ist gut, aber worauf baut mein Anspruch ? BZW wer muss Beweisen das die UNIsex Toiletten nicht statthaft sind .
Erstellt am 10.08.2009 um 12:30 Uhr von ridgeback
Toilettenräume müssen in der Nähe der Arbeitsplätze sowie in der Nähe von Pausen-, Bereitschafts-, Umkleide- und Waschräumen liegen. Sie sollen - wie auch Waschgelegenheiten - nicht weiter als 100 m oder eine Geschosshöhe vom ständigen Arbeitsplatz entfernt sein. Toilettenräume müssen eine ausreichende Zahl von Toiletten und Waschgelegenheiten (Handwaschbecken) haben. Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen.
Erstellt am 10.08.2009 um 12:34 Uhr von Sascha
Guck mal unter http://www.umweltrecht.de/recht/arbeitss/arbst.vo/arbst.rl/frames/zr37_1f.htm
mfg
sascha
Erstellt am 10.08.2009 um 12:35 Uhr von Immie
@HrKaiser
§6 Abs 2 der Arbeitsstättenverordnung...
(2) Der Arbeitgeber hat Toilettenräume bereitzustellen. Wenn es die Art der Tätigkeit
oder gesundheitliche Gründe erfordern, sind Waschräume vorzusehen. Geeignete
Umkleideräume sind zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit
besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem
anderen Raum umzukleiden. Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume sind für Männer und
Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Bei
Arbeiten im Freien und auf Baustellen mit wenigen Beschäftigten sind Waschgelegenheiten
und abschließbare Toiletten ausreichend.
(
Erstellt am 10.08.2009 um 12:45 Uhr von HrKaiser
@all
Ich Lese also Richtig, er darf KEINE Unisex Toiletten.Bauen? Wir Reden hier von Krankenhäusern.Eines ist sogar gemischt mit der Verwaltung.
Also muss der BR den AG anschreiben,das er die Unisey Toiletten auf den Pflegestationen zurückbauen muss und wieder Geschlechtspezifische bereit stellen. ?
"und Toilettenräume sind für Männer und
Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen"
Stutzig macht der Schlusssatz " eine getrennte Nutzung zu ermöglichen " Herisst das wenn das Uni WC anschließbar ist das es dann doch Rechtens ist ?
Ich hoffe ich nötige keinen hier, weil ich mich nur auf eine Antwort Beziehe?
Aber die anderen haben nicht genug Fleisch an den Knochen und zum Surfen ist mir nicht zu mute.Aber ich würde gerne weitere Informationen Bergrussen .Gerne auch auf den Punkt ohne Ballast und eindeutig .
Erstellt am 10.08.2009 um 12:53 Uhr von ridgeback
Wäre auch eine Angelegenheit für den Arbeitsschutzausschuss in verbindung mit dem Betriebsarzt. Denn auch die Hygiene fällt in den Zuständigkeitsbereich.
Erstellt am 10.08.2009 um 13:52 Uhr von HrKaiser
ridgeback
Schöner ansatz.Aber geht das auch im-nach-hin-nein? Oder heißt es wenn fertig und der BR hatte keinen Einspruch erhoben, glit diese als Stillweigend zugestimmt ?
Erstellt am 10.08.2009 um 14:16 Uhr von ridgeback
HrKaiser,
sollte sich der Arbeitsschutzausschuss mit befassen. Man könnte ja auch einen Sachverständigen hinzuziehen und prüfen lassen ob alles seine Richtigkeit hat.
Erstellt am 10.08.2009 um 14:57 Uhr von waschbär
@ridgeback,
Gröhllll.... Einen Sachverständigen fürs Klo ! JO ! Bitte Bitte ich will Kontakt zu dir .... Bei dir du dafühle ich die Verwandschaft .
Erstellt am 10.08.2009 um 15:40 Uhr von ridgeback
HrKaiser,
ASR 37/1 – Toilettenräume:
http://www.umweltrecht.de/recht/arbeitss/arbst.vo/arbst.rl/frames/zr37_1f.htm
In der Regel sind einzurichten:
1. in Betrieben mit bis zu 10 Beschäftigten eine
Toilette und ein Pissoir für die Männer und eine
Toilette für die Frauen,
2. in Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten eine
Toilette und ein Pissoir für je 15 Männer und
eine Toilette für je 10 Frauen,
3. in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten eine
Toilette und ein Pissoir für je 20 Männer und
eine Toilette für je 12 Frauen,
4. in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten
eine Toilette und ein Pissoir für je 25 Männer
und eine Toilette für je 15 Frauen.
@waschbär,
Der Arbeitsplatz ist im weitesten Sinne eine Versammlungsstätte.
VStättVO Vom 5. August 2003 (HmbGVBl. S. 420)
§ 12
Toilettenräume
(1) 1 Versammlungsstätten müssen getrennte Toilettenräume für Damen und Herren haben.
Erstellt am 11.08.2009 um 07:58 Uhr von waschbär
@ridgeback,
Damit hast du natürlich recht, ich wollte dir auch nicht das FachlicheKit ab erkennen, aber ich fand das verhältnis zum abfordern eines Sachverständigen etwas übertrieben.
zu mal ich den Kaiser (Roland ??)
so Verstanden habe das der Krug schon zerbrochen ist UND das der Bau fertig sein soll ? Ferner lese ich aus den Texten das der BR Ausschuss AS , irgendwie Geschlafen hat ???