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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR Büro für 2 Teilzeitfreistellungen

A
Alexia
Aug 2023 bearbeitet

Hallo,

wir haben seit der letzten Wahl ein 9er Gremium und dementsprechend eine Freistellung. Diese haben wir auf zwei BRM geteilt. Unserem Vorsitzenden und mir. Wir benutzen momentan eine Übergangslösung als BR Büro: ein Meetingsraum der gleichzeitig ein durchgangszimmer ist. Keine schöne Lösung aber dies wurde leider vor meiner Zeit vom BR so akzeptiert.

Nun wollen wir uns endlich unser BR Büro holen und uns wurde jetzt folgender Vorschlag gemacht: eine Besen Kammer die Renoviert werden würde. Lasst mich nicht lügen aber das ding ist 2m x 5m, in der hintersten Ecke und mit Ausblick auf Mulden. Es ist ein Fenster darin und eine Tür sowohl um von den Firma als auch von draußen rein zu kommen.

Meine Frage nun: können wir aufgrund der Lage und Raumaufteilung etwas dagegen tuen? Immerhin müssen da zwei Schreibtische rein Plus Schränke etc.

Liebe Grüße, Alexia

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Community-Antworten (5)

G
GabrielBischoff

23.08.2023 um 10:46 Uhr

Prüfung nach Arbeitsstättenverordnung, ob der Raum grundsätzlich für 2 Büroarbeitsplätze geeignet ist. https://www.haufe.de/arbeitsschutz/sicherheit/arbeitsstaetten-regel-wie-viel-platz-muss-im-buero-sein_96_224924.html

Eine besondere Aussicht ist jetzt nicht verpflichtend und zwei Zugänge finde ich erstmal ganz praktisch. Welche belastbaren Nachteile seht ihr in der Lage?

A
Alexia

23.08.2023 um 10:54 Uhr

Wir haben die Befürchtung das wir untergehen werden weil wir an einem Punkt in der Firma sitzen würden der sehr weit weg vom geschehen ist. Im Nebengebäude sozusagen. Viele würden dies dann wahrscheinlich nicht wahrnehmen weil: außen Augen außen Sinn. Das war vor einiger Zeit auch schon der Fall in dem Gebäude

M
Muschelschubser

23.08.2023 um 11:02 Uhr

Ein Durchgangszimmer ist aufgrund der Vertraulichkeit ungeeignet, und wegen zufälliger Zeugen m.E. auch nicht zulässig. Der Antritt eines Umzugs daher goldrichtig.

Die von Dir genannte Fläche wäre allerdings mal gerade so für ein Einzelbüro ausreichend. Nutzen es beide freigestellten BRM zusammen, wäre die nötige Grundfläche nach ASR schon nicht mehr gegeben (Mind. 14m²). Bei zwei Arbeitsplätzen dürften erst Recht keine adäquaten Fluchtwege mehr vorhanden sein.

Was für ständige Arbeitsplätze der Beschäftigten gilt, gilt somit selbstverständlich auch für das BR-Büro. Die Arbeitsplätze müssen in ihrer Ausgestaltung vergleichbar sein.

Die Unzulässigkeit kann man dem AG auch so mitteilen. Er muss Euch einen Raum zur Verfügung stellen, der auch den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Kann er das nicht leisten, müsste er streng genommen sogar umbauen oder externe Fläche anmieten.

An Lage und Ausblick des Büros werdet Ihr wohl nichts ändern können. Es hat Tür, Fenster, Licht und vermutlich alles an notwendiger Büroausstattung. Auch wenn dann der Ausblick nicht so toll ist - mir persönlich wäre mit einer Kaffeemaschine, einem schönen Bild und ein bisschen Grün geholfen. Und gegen den hässlichen Ausblick behilft man sich mit Lamellen...

Die Lage des BR-Büros halte ich eher für unkritisch. Der Gesetzgeber ist sehr darauf bedacht, dass die Diskretion gewahrt wird. Und das gewährleistet in erster Linie ein Büro, das doch etwas weit vom Schuss ist. Wenn man selbst als BR wünscht, mehr vom Betrieb mitzubekommen, muss man eben damit rechnen dass das umgekehrt eben auch passieren kann. Und das wäre nicht im Sinne der Rechtsprechung. Wenn man das als BR kein dermaßen abseits gelegenes Büro wünscht, könnte man höchstens argumentieren, dass konsultierende Beschäftigte weite Wege von ihrem Arbeitsplatz zum BR-Büro hätten. Rechtlich halte ich das aber alles so für OK (abgesehen natürlich von der zu kleinen Grundfläche).

T
takkus

23.08.2023 um 11:25 Uhr

@Alexia-> dann müsst ihr mit eurer Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass alle wissen wo ihr zu finden und wie ihr zu erreichen seid.

R
rtjum

23.08.2023 um 11:38 Uhr

das mit dem etwas abseits gelegenen Büro sehe ich auch nicht so kritisch, erstens wie @takkus schon schreibt solltet ihr Öffentlichkeitsarbeit machen und zweitens sollte man die Zeit der Freistellung dazu nutzen regelmäßig im Betrieb unterwegs zu sein. Ich versuche, bei knapp 1000 Kolleginnen und Kollegen in 3 Standorten, innerhalb eines Monats überall gewesen zu sein, das klappt nicht immer aufgrund anderer Termine und GBR etc aber weitestgehend schon. Dadurch werdet ihr immer öffentlich da sein und irgendwann fangen die Leute auch an mit euch zu reden. Wenn ihr zwei Teilfreistellungen habt, bedeutet das ja, dass beide auch noch einen anderen Arbeitsplatz haben und sehr wahrscheinlich die Freistellungen nicht gleichzeitig nutzen, dann könnte man in den Raum nur 1 Schreibtisch stellen. Ansonsten muss die 2. Freistellung halt weiterhin in den Meetingraum wobei ich den Durchgangsverkehr für die Zeit der Nutzung nicht zulassen würde. für 2 Personen ist der Raum definitiv zu klein.

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