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Rueckgruppierung durch krankheitsbedingte Versetzung

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mamko
Aug 2023 bearbeitet

Vorher Kanalarbeiter und LKWFahrer, jetzt durch Erkrankung und nur noch 4 Std. arbeitsfaehig, Versetzung in Labor dort nur noch Hilfsarbeiter, soll jetzt um 3 Gruppen rueckgestuft werden. Nicht selbstverschuldete Krankheit, Arbeitgeber Stadt. Zudem über 70% schwerbehindert. Meine Frage ist, ist diese Rücksendung rechtens ?

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Community-Antworten (11)

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takkus

22.08.2023 um 13:54 Uhr

Ach, is ja ein Ding! Welche Stadt?

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mamko

22.08.2023 um 14:00 Uhr

Schweinfurt

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takkus

22.08.2023 um 14:17 Uhr

Ist ja nicht war!

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mamko

22.08.2023 um 14:20 Uhr

Takkus? ? ??

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enigmathika

22.08.2023 um 15:39 Uhr

Was takkus Dir durch die Blume mitteilen möchte, ist, dass das hier kein Automat ist, in den man ein paar Brocken Information einwirft und dann eine Lösung präsentiert bekommt.

Hier diskutieren Betriebsräte auf Augenhöhe. Daher wäre es freundlich, wenn auch nicht überlebensnotwendig, einen Gruß voranzustellen. Unabdingbar ist aber, dass man schreibt, was man genau wissen will, damit die Kolleg:innen aus dem Forum helfen können. Wenn man nur ein paar Stichworte hingeworfen bekommt, zeigt das, dass der Fragesteller keine Lust hat, auch nur die geringste Mühe zu investieren. Dann bekommt man auch nicht gerade Lust, selbst Mühe in eine Antwort zu stecken.

einen besonders lieben Gruß Enigmathika

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mamko

22.08.2023 um 17:06 Uhr

Völlig richtig und ich entschuldige mich auch für mein unfreundlichens Verhalten. Biedermeier mächtig auf mehreren " Baustellen am rotieren und etwas im Stress, tut mir wirklich leid. Die Frage wurde eingestellt im Originalpost.

M
Muschelschubser

22.08.2023 um 17:09 Uhr

Und nun? Gibt es einen Personalrat? Hat es eine Änderungskündigung gegeben? Ist der Personalrat rechtzeitig gehört worden? Wie lautet die Frage?

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Tagträumer1

22.08.2023 um 18:32 Uhr

Die Frage steht im ersten Post ...

Wie wirkt sich fie Schwerbehinderung aus, welche Einschränkungen gibt es?

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Muschelschubser

22.08.2023 um 20:04 Uhr

https://www.betriebsrat.com/video/73845/kuendigungsschutz-fuer-schwerbehinderte-menschen-einfach-erklaert/177/mjoshinrub4

Schau Dir mal diesen Beitrag an.

Neben der betrieblichen Mitbestimmung wäre nämlich das Integrationsamt im Falle einer Änderungskündigung einzuschalten. Ein anderer Weg als die Änderungskündigung wäre hier auch nicht zulässig.

Solltet Ihr aufgrund der bisherigen Antworten noch unsicher sein ob alles rechtmäßig abgelaufen ist, schaltet mal die Gewerkschaft ein, falls vorhanden.

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mamko

23.08.2023 um 10:44 Uhr

Danke für die Info, werde es lesen.

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enigmathika

23.08.2023 um 15:51 Uhr

@Tagträumer der Eingangspost ist bearbeitet worden; die Frage wurde nachträglich eingefügt.

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