Rueckgruppierung durch krankheitsbedingte Versetzung
Vorher Kanalarbeiter und LKWFahrer, jetzt durch Erkrankung und nur noch 4 Std. arbeitsfaehig, Versetzung in Labor dort nur noch Hilfsarbeiter, soll jetzt um 3 Gruppen rueckgestuft werden. Nicht selbstverschuldete Krankheit, Arbeitgeber Stadt. Zudem über 70% schwerbehindert. Meine Frage ist, ist diese Rücksendung rechtens ?
Community-Antworten (11)
22.08.2023 um 13:54 Uhr
Ach, is ja ein Ding! Welche Stadt?
22.08.2023 um 14:00 Uhr
Schweinfurt
22.08.2023 um 14:17 Uhr
Ist ja nicht war!
22.08.2023 um 14:20 Uhr
Takkus? ? ??
22.08.2023 um 15:39 Uhr
Was takkus Dir durch die Blume mitteilen möchte, ist, dass das hier kein Automat ist, in den man ein paar Brocken Information einwirft und dann eine Lösung präsentiert bekommt.
Hier diskutieren Betriebsräte auf Augenhöhe. Daher wäre es freundlich, wenn auch nicht überlebensnotwendig, einen Gruß voranzustellen. Unabdingbar ist aber, dass man schreibt, was man genau wissen will, damit die Kolleg:innen aus dem Forum helfen können. Wenn man nur ein paar Stichworte hingeworfen bekommt, zeigt das, dass der Fragesteller keine Lust hat, auch nur die geringste Mühe zu investieren. Dann bekommt man auch nicht gerade Lust, selbst Mühe in eine Antwort zu stecken.
einen besonders lieben Gruß Enigmathika
22.08.2023 um 17:06 Uhr
Völlig richtig und ich entschuldige mich auch für mein unfreundlichens Verhalten. Biedermeier mächtig auf mehreren " Baustellen am rotieren und etwas im Stress, tut mir wirklich leid. Die Frage wurde eingestellt im Originalpost.
22.08.2023 um 17:09 Uhr
Und nun? Gibt es einen Personalrat? Hat es eine Änderungskündigung gegeben? Ist der Personalrat rechtzeitig gehört worden? Wie lautet die Frage?
22.08.2023 um 18:32 Uhr
Die Frage steht im ersten Post ...
Wie wirkt sich fie Schwerbehinderung aus, welche Einschränkungen gibt es?
22.08.2023 um 20:04 Uhr
Schau Dir mal diesen Beitrag an.
Neben der betrieblichen Mitbestimmung wäre nämlich das Integrationsamt im Falle einer Änderungskündigung einzuschalten. Ein anderer Weg als die Änderungskündigung wäre hier auch nicht zulässig.
Solltet Ihr aufgrund der bisherigen Antworten noch unsicher sein ob alles rechtmäßig abgelaufen ist, schaltet mal die Gewerkschaft ein, falls vorhanden.
23.08.2023 um 10:44 Uhr
Danke für die Info, werde es lesen.
23.08.2023 um 15:51 Uhr
@Tagträumer der Eingangspost ist bearbeitet worden; die Frage wurde nachträglich eingefügt.
Verwandte Themen
Unzulässige krankheitsbedingte Kürzung 13. Monatseinkommen / Weihnachtsgeld
ÄlterGuten Abend, ich eröffne anhand folgender Beschreibung eine Diskussionsrunde: Branche: Bauhauptgewerbe Tarifvertrag: IG BAU Tarifliche Regelung zum 13. Monatseinkommen: Im Bauhauptgewerbe reg
Vorgang in der Einigungsstelle
ÄlterHallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute
Arbeitszeitänderung / Versetzung BR- Mitglied
ÄlterHallo , ich habe mal eine Frage und wäre dankbar , wenn Ihr mir einen Tip geben könntet bzw. eine Enschätzung der Lage. Bin seit 7 Jahren in einer Firma . AT- Vertrag OHNE Angabe der Stundenanzah
Versetzung
ÄlterHallo nochmals, ein weiterer Fall: Ein AN wurde nach Zustimmung des BR im März versetzt (Versetzung von Kantine Stadt X (=Wohnort des AN) in Kantine Stadt Y, Entf. 20 km einfach). Der AN allerdings
Versetzung eines Beamten
ÄlterHallo und guten Abend, wir haben einen Fall eines Beamter wegen einer Versetzung eines Schwerbehinderten im Unternehmen. Der MA soll von Unternehmen A nach Unternehmen B versetzt werden und das zie