W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

angemessene Bedenkzeit Aufhebungsvertrag

A
Annemarie86
Aug 2023 bearbeitet

Hat jemand Erfahrung? Was ist eine angemessene Bedenkzeit für die Unterschrift unter einen Aufhebungsvertrag? Unsere GL möchte den betroffenen Kollegen nur eine Woche bedenkzeit einräumen, das finden wir als BR als zu kurz. Gerade wenn m an sich noch Beratung bei einem Anwalt oder der Gewerkschaft einholen möchte... Habt Ihr da Erfahrungswerte?

33801

Community-Antworten (1)

E
Erbsenzähler

22.08.2023 um 09:07 Uhr

Das DGB-Rechtsschutz meint: BAG sieht grundsätzlich kein Erfordernis für eine Bedenkzeit. Das Arbeitsgericht Heilbronn kennt natürlich die Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 24.2.2022 - 6 AZR 333/21). Danach muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keine Bedenkzeit einräumen, auch nicht im Rahmen des Gebots des fairen Handelns. Das bedeutet: keine Bedenkzeit einzuräumen, verstößt grundsätzlich nicht gegen dieses Gebot.

Haufe.de meint jedoch: Die Bedenkzeit sollte so bemessen sein, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, das Arbeitsamt und auch einen Rechtsanwalt aufzusuchen, um sich umfassend beraten zu lassen. Im Regelfall reichen 2 Wochen aus.

Ihre Antwort