Änderung Zeiterfassungssystem / Mitbestimmung BR nach § 87?
Hallo zusammen,
in unseren Zeiterfassungssystem besteht die Möglichkeit, dass unsere Kollegen die erfassten Zeiten nachträglich korrigieren können (falls z.B. vergessen wurde, abends auszustempeln oder das Pausenende nicht gestempelt wurde).
Unser Arbeitgeber möchte diese Änderungsmöglichkeit für unsere Kollegen nun streichen, so dass zukünftig alle Änderungen in der Zeiterfassung über die Personalabteilung (nach Meldung durch die Kollegen) vorgenommen werden.
Inwiefern ist hier die Mitbestimmung für uns nach § 87 Abs. 1 Punkt 1 (Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb) bzw. Punk 6 (Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen)? Da es ja ein bereits bestehendes System ist und nur die Änderungsmöglichkeit vom Kollegen auf die Personalabteilung verlagert wird, sind wir uns nicht ganz sicher, ob wir hier mit im Boot sind.
Für Eure Einschätzungen vielen Dank.
Community-Antworten (3)
14.02.2020 um 14:19 Uhr
Was sagt denn Eure bestehende BV dazu. Das es eine Korrekturmöglichkeit geben muss, sollte jedem klar sein, es kann ja immer vorkommen, das man sich vertan hat (kommt statt Gehen, oder Pause statt Dienstgang etc oder auch das System mal nicht registriert hat. Liegt ja auch an Eurem System bzw. der Software.
14.02.2020 um 14:38 Uhr
BV gibt es noch nicht, da sind wir dran (aber erst in den Startlöchern).
Klar sollte es Korrekturmöglichkeiten geben, und bis dato war es für alle Beteiligten am Effektivsten, wenn die Kollegen hier selber die Zeiten korrigieren.
Aber durch die vom Arbeitgeber gewünschte Änderung wird u.E. nach zusätzlicher Verwaltungsaufwand produziert.
14.02.2020 um 17:11 Uhr
In der Tat ist hier eine Frage des 87.1.1 betroffen. Und was die Nutzung der Stechuhr angeht, steht im 87.1.6.: "Einführung und ANWENDUNG ...."
Verwandte Themen
Elektronisches Zeiterfassungssystem
ÄlterDa ich relativ neu Betriebsrat bin (in einem Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern), ist mir nicht ganz klar, wie ich im folgenden Fall vorzugehen habe. Wir haben in unserem Unternehmen seit
Schnelle Hilfe nötig - dringend
ÄlterEs wurde ein/einige Fehler in der Wahlausschreibung gemacht. Der Wahlvorstand hat bestehend aus 2 amtierenden BR Mitgliedern und einem ehemaligen aber für den neuen BR zur Wahl stehenden Mitarbeiter
Änderung im den neuen Arbeitsverträge
ÄlterGuten Morgen Zusammen Der AG möchte in den zukünftigen Arbeitsverträge die Wochenarbeit ändern. Zur Zeit steht in den Arbeitsverträge unter Wochenarbeit: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich wie folgt
Anrechnung von Pausenzeiten bei Teilzeitkräften?
ÄlterIn unserem Unternehmen setzen wir ein Zeiterfassungssystem ein. Unter 6 Stunden der erfassten Anwesenheitszeit werden automatisch 15 min Pause abgezogen. Ab 6 h und 1 min werden 45 Minuten abgezogen.
Änderung im Zeiterfassungssystem
ÄlterHallo zusammen, Unser Zeiterfassungssystem wurde wieder ohne Informationen an den BR geändert. Wir können jetzt nur noch sehen wann morgens eingestempelt bzw. mittags ausgestempelt wurde. Die Stempelz