Personalgespräch
Hallo
gibt es eine Mindestfrist zur Ankündigung eines Personalgespräches!
Es ist so das der Vorgesetze zum MA geht und sagt, jetzt Personalgespräch und das immer wenn kein BR da ist. Der MA sagt er möchte eine BR dabei haben, aber der AG sagt es ist zur Zeit keiner da, aber er möchte das Gespräche jetzt führen!
Community-Antworten (10)
14.08.2023 um 09:18 Uhr
Der MA hat jederzeit das recht zu sagen : Dann verschieben wir den Termin ich möchte den BR dabei haben. Sollte der Vorgesetze nicht darauf eingehen aufstehen und gehen. Dem Br Bescheid geben der dann wegen Behinderung der BR Arbeit dem AG auf die Füße treten kann!
14.08.2023 um 10:43 Uhr
Kommt auf den Inhalt des Gespräches an, wenn es tatsächlich (ich kann mir zwar irgendwie überhaupt nicht vorstellen wie das funktionieren sollte) nur um dinge geht, die die Ausführung der Arbeit, also z.B. welche Schalter ich in welcher Reihenfolge umlegen muss, dann hat der MA kein Recht auf Begleitung durch einen BR. Wenn aber auch anderes besprochen wird, was m.M.n., eigentlich immer auch der Fall ist, dann muss der AG das Gespräch verschieben. Wenn er es nicht tut, dann hingehen, nix sagen und siehe jutti1965. Nicht hingehen ist, m.M.n., falsch, da gibbet dann evtl. noch mehr Ärger den man aushalten muss.
14.08.2023 um 13:33 Uhr
es geht um den Beurteilung seiner Leistung und um den weiteren beruflichen Wertegang,
Der direkte Schichtleiter kommt und sagt, jetzt hoch zum Produktonleiter, aber immer zur Spätschicht, das die BR auf Tagschicht auch schon weg sind
18.08.2023 um 11:51 Uhr
Hier möchte ich auch nochmal einhaken. Die Frage der Ankündigungsfristen wurde nämlich noch nicht beantwortet.
Auf diversen Anwaltsseiten ist zu lesen, es gebe im Zuge des Weisungsrechts keine derartigen Fristen - wohl aber den Hinweis, dass dem Beschäftigten eine angemessene Zeit zur Vorbereitung gegeben werden sollte, so dass die Einladung mindestens einen Tag vorher erfolgen SOLLTE.
Da wir jetzt einen ähnlichen Fall hatten, würde mich hier tatsächlich mal eine rechtliche Grundlage, ein Kommentar, ein Urteil o.ä. interessieren.
Uns ist nämlich herangetragen worden, dass ein Gespräch ad hoc stattfinden sollte: "kannst Du mal kurz in mein Büro kommen"?
Da es u.a. um abteilungsinterne Konflikte, mutmaßliche Verfehlungen und Arbeitsqualität ging, war der BR der Meinung dass man in diese Art und Weise nicht einladen könne - hier hätten wir sogar die Konsuliterung eines BRM nach §82 (2) gesehen, was in der Kürze der Zeit nicht planbar war.
Allerdings waren uns zunächst die Hände gebunden, da wir keine Rechtsgrundlagen finden konnten.
18.08.2023 um 12:36 Uhr
Die Rechtsgrundlage hast Du doch genannt. Der AN hat das Recht, zu einem solchen Gespräch ein BRM hinzu zu ziehen und dadurch ein solches Gespräch im Keim zu ersticken. Wenn das alle MA wissen und anwenden, hört der AG (oder Vorgesetzte) ganz schnell mit so einem Mist auf.
18.08.2023 um 13:54 Uhr
Noch eine Frage:
Wie vertraulich ist ein Personalgespräch?
Darf ein Arbeitnehmer sich anschließend einem Kollegen anvertrauen, oder ihn vorwarnen dass ihm ggf. ein ähnliches Gespräch bevorsteht?
18.08.2023 um 17:31 Uhr
"Wie vertraulich ist ein Personalgespräch?
Darf ein Arbeitnehmer sich anschließend einem Kollegen anvertrauen, oder ihn vorwarnen dass ihm ggf. ein ähnliches Gespräch bevorsteht?"
Ich sehe nicht, wieso der AN anderen Kollegen nicht davon erzählen dürfen sollte.
18.08.2023 um 18:15 Uhr
also der AN darf sicher auch seinem Gespräch erzählen, der BR hat stillschweigen (auch gegenüber anderen BR (Fitting §79 Rn. 33)) lt. § 82 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 1 BetrVG. Ausser er wird entbunden (§ 82 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 BetrVG)
19.08.2023 um 13:13 Uhr
@Muschelschubser ... anscheinend gibt es interne Konflikte, Verfehlungen.
Sowas MUSS geklärt werden, da sonst alle Mitarbeiter leiden und logischerweise auch der Kunde. Aus welchem Grund soll ein AN nun andere vorwarnen?! Wie soll der AG solch Konflikt klären, wenn nun alle abgestimmte Aussagen tätigen?
19.08.2023 um 18:23 Uhr
Mit "anscheinend gibt es Verfehlungen" wäre ich vorsichtig. Erstmal sind es Mutmaßungen.
"Aus welchem Grund soll ein AN nun andere vorwarnen?!"
Ganz einfach. Weil man ein Personalgespräch nicht mit "Kommst Du mal eben in mein Büro kommen" beginnt. Man muss sich schon zumindest kurz drauf einstellen, und vor allem prüfen können ob die Konsultierung eines BRM zulässig wäre.
Wenn das schon nicht dem Betroffenen vergönnt war, dann sollte es zumindest dem Kollegen möglich sein.
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