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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

WBL läd zum Personalgespräch.

F
frohnau
Aug 2017 bearbeitet

Alle Kolleginnen u..Kollegen werden schriftlich zum Personalgespäch von und mit WBL( keine leitende Funktion) geladen. Selbe Vordruck welches von der Leitung genutzt wird, auf Weisung der Leitung. Meine Frage ist , ist das ein Formfehler und müssen wir dem Personalgespräch folge leisten? Leitung Nutzt die WBL für ein Personalgespräch, welches evtl. nicht Rechtlich ist? Was kann man da machen?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

21.05.2014 um 22:11 Uhr

Wie ein Vorgesetzter zum Gesprächb einläd, sehe ich als unerheblich an. Wenn ansonsten die WBL befugt ist oder den Auftrag hat, solche Gespräche zu führen.

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