Ist Leistungszulage % von dem Grundentgelt abhängig?
Guten Tag, ich wurde von einem Arbeitgeber an den anderen / neuen Arbeitgeber übergeleitet,samt meinen alten Arbeitsvertrag. In meinem alten Arbeitsvertrag hatte ich individuelle Leistungszulage % zusätzlich zu meinem Entgeld. Nachdem das Tarifentgelt um 5,2% gestiegenen ist, soll eigentlich auch Zulage Prozentual steigen. Neue Arbeitgeber will die Zulage nicht anpassen und verweist auf Überleitungsvereinbarung, wo steht dass" insbesondere die Arbeitszeit und die Vergütung bleiben unverändert". Darf er daß machen? LG Nat
Community-Antworten (3)
09.08.2023 um 16:36 Uhr
wenn die Leistungszulage nicht als feste Summe, sondern als XY % Deines Arbeitsentgeltes, dann steigt sie natürlich automatisch, wenn Du mehr Grundgehalt bekommst. Die Prozentzahl der Zulage muss nicht erhöht werden., es sei denn, dass auch darüber etwas im Tarifvertrag steht.
Beispiel:
ursprüngliches Gehalt 1000€ Leistungszulage 5% = 50€
Gehalt nach Erhöhung: 1052 € Leitzungszulage 5% = 52,60€
10.08.2023 um 09:24 Uhr
Hat der letzte AG dir einfach eine Zulage gegeben weil du gute arbeit machst. Gibt es eine Vereinbarung. Wenn ja gab es da Regeln. Was hast Du beim Übergang genau unterschrieben.
Es ist Schwierig richtig zu antworten da Infos fehlen.
Bei uns gibt es z.B. eine Zulage die an einem System (BV) gekoppelt ist wo ein bestimmter Betrag ausgeschüttet wird. Ebenso eine Regelung(BV) wo eine "Erschwernisszulage" mit dem Tarif entsprechend steigt. Es kommt halt auf die Regelungen an. Von daher ist es schwierig pauschal ja oder nein zu sagen.
20.08.2023 um 15:35 Uhr
Hallo Zusammen, danke für die Antwort. Bei meinem alten Arbeitgeber in der Vertrag stand, dass dieses betriebliche Monatsentgelt ( Tarifentgelt + Leistungszulage+ Statische Zulage) wird so lange gezahlt, wie sich die Voraussetzungen nicht ändern,die zu seiner Festlegung geführt haben.
In meinem Überleitungsvereinbarung steht, dass im Übrigen gelten ab dem genannten Datum alle bisherigen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag zwischen dem "bisherigen Arbeitgeber" und dem "Arbeitnehmer" im Verhältnis zwischen "zukünftigen Arbeitgeber" und "Arbeitnehmer".Insbesondere die Arbeitszeit und die Vergütung bleiben unverändert".
LG Nat
Verwandte Themen
Leistungszulage - Kann bei Streichung oder Kürzung der Leistungszulage der BR mitbestimmen?
ÄlterHallo, ich habe anhängende Frage schon mal gestellt, aber erst deutlich später weitere Informatioen. Vielleicht könnt Ihr mir noch mal weiterhelfen: Kann bei Streichung oder Kürzung der Leistungs
Mitbestimmung BR bei Leistungszulage?
ÄlterKann bei Streichung oder Kürzung der Leistungszulage der BR mitbestimmen? Vielen Dank für die vielen, schnellen Informationen. Ich musste mich erstmal schlau machen. Wir haben keinen Tarifvertr
Leistungszulage wie läuft es bei euch in den Betrieben ?
ÄlterHallo Guten Tag Betriebsrat Forum, Mich würde interessieren wie es bei euch in den Betrieben mit der Leistungszulage handgehabt wird. ich bin jetzt in der EG10 eingestuft wurden und bei uns im Unter
Leistungszulage - andere Modellvorschläge?
ÄlterBei uns gibt es eine jährliche Leistungszulage die immer wieder für Unruhe bei uns im Betrieb sorgt. Die Vorgesetzten sollen die Mitarbieter bewerten. Bei Überschreitung einer festgelegten Punktzahl,
Hat die ERA etwas mit der Leistungszulage zu tun ?
ÄlterHallo ich hätte da eine Frage in unsere Firma geht es grade drauf und drunter man wir angelogen wo es nur geht der Hautteil ist aus der ERA E2 gestuft und bekomme eine Leistungszulage die der FSV verg