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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Messebesuche für Mitarbeiter = Mitbestimmung ?

M
Montagsklaus
Aug 2023 bearbeitet

Hallo, der Herbst kommt ja wieder und mit ihm seine Messen....

Unser AG plant hin und wieder Messebesuche für Mitarbeiter aus Abteilungen, die eben fachlich passen (z.B. Logistik oder Schweißen oder Arbeitssicherheit). Es soll dort ein Überblick geschaffen werden über Maschinen, Verfahren usw., sind immer 1-2 Tage, Fahrt zählt als Arbeitszeit mit dem Firmenauto, Hotel wird gebucht usw., da gibts also keine Streitereien.

Ist der BR da irgendwie in der Mitbestimmung? § finde ich irgendwie nicht so ganz was da passen würde. Betriebliche Ordnung? Naja?

Der BR sieht es ja durchaus positiv, wird aber immer gefragt und wie macht man es richtig?

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Community-Antworten (17)

J
jutti1965

07.08.2023 um 15:53 Uhr

M.E. ist der BR da nicht in der Mitbestimmung. Habt ihr eine BV Dienstreisen? Wenn nicht könntet ihr darüber Regelungen treffen.

I
IlkaB

07.08.2023 um 15:55 Uhr

evtl. mal auf die Gesamtarbeitszeit an den betreffenden Tagen schauen.

M
Montagsklaus

07.08.2023 um 16:56 Uhr

eine BV Dienstreisen haben wir nicht, aber es ist geregelt in einer AG-Anweisung, die ist ok und entspricht halt auch den Auslagen usw. für Essen etc. Die Arbeitszeit wird da eigtl. immer eingehalten, ggf. mal 30 Min. mehr je nach Fahrzeit in ein Hotel, aber die Fahrzeit wird da auch allen bezahlt, auch den Mitfahrern, also keine Diskussion über Ruhezeit = Mitfahrzeit.

P
Pickel

07.08.2023 um 17:36 Uhr

Der Messe-Besuch ist Teil der Arbeitsausführung und unterliegt damit dem Direktionsrecht des AG.

T
Tagträumer1

07.08.2023 um 19:44 Uhr

Mir erschließt sich nicht, weshalb man bei einem hervorragendem Ablauf zwingend eine Mitbestimmung "durchdrücken" möchte. Was genau wollt ihr ändern, es läuft doch perfekt, was du ja selber bestätigst?

M
Montagsklaus

07.08.2023 um 21:53 Uhr

ja es läuft "gut" aber dennoch wollt ich hier fragen! Man kann doch auch fragen wenn es nicht nur Probleme gibt und erfährt so oft auch was neues.

Niemand will durchdrücken, ich hatte geschrieben daß wir vom AG dazu gefragt werden, aber eben es dann auch (möglichst) richtig machen wollen! Ok?

W
WackleDackle

07.08.2023 um 23:58 Uhr

Also Kongress- und Messebesuche dürften wie Dienstreisen allgemein innerhalb des Direktionsrecht des AG liegen, sofern es fachlich in das Tätigkeitsfeld des AN passt. Einzig wenn der Kongress z.B. an nem Samstag stattfindet und ihr aber nur Mo. - Fr. reguläre Arbeitszeit habt, könntet ihr eine BV darüber erzwingen. Kommt denn WE bei euch mal vor? Gibt es da bei euch vllt sogar Zuschläge? Und ist das RP neulich aufs Dach gestiegen wegen ner Messe an nem Sonntag, obwohl Messen ja eigentlich ne Ausnahme vom Sonntagsverbot im ArbZG dargestellt. War ne ziemlich bürokratische und auch irgendwie unverständliche Geschichte. Aber an sich klingt das wirklich danach, dass der AG da relativ nett ist bei dem Thema.

R
rtjum

08.08.2023 um 10:54 Uhr

man könnte so einen Messebesuch auch als Schulung ansehen und da könnte der BR dann zumindest mal prüfen, ob denn alle MA in den entsprechenden Genuss der Schulung kommen oder der AG hier nach Nasenprinzip hinschickt. Versetzung könnte es auch sein, denn es geht einher mit "einer erheblichen Änderung der Umstände ..., unter denen die Arbeit zu leisten ist." Ob das alles Sinn macht und auch vor Gericht durchkommen würde kann ich nicht einschätzen. Aber manchmal kann man auch mal einen raushauen. Wenn bei euch aber alles zur Zufriedenheit der MA läuft, dann lasst es laufen.

M
Montagsklaus

08.08.2023 um 21:27 Uhr

danke für euren Input, klar lassen wirs laufen, der Hinweis mit der Dienstanweisung scheint das zu sein was uns irgendwie gefehlt hat. Sofern sowas am Wochenende wäre gibts 50% Stundenzuschlag, ist aber nicht bzw. war noch nie.

C
celestro

09.08.2023 um 11:39 Uhr

"Mir erschließt sich nicht, weshalb man bei einem hervorragendem Ablauf zwingend eine Mitbestimmung "durchdrücken" möchte."

Dann solltest Du Dich mal schulen lassen, was die Aufgaben eines BR sind. Klar "kann" man alles laufen lassen ... aber gerade bei Dir kann ich mir nicht vorstellen, das Du jemandem ernsthaft vorschlagen würdest, seinen Job nicht ernst zu nehmen. Oder?

T
Tagträumer1

09.08.2023 um 16:28 Uhr

BR als Job zu bezeichnen ok ... deswegen gibt es vom Gesetzgeber her keine Verpflichtung, einen BR zu gründen.

Geld verdient wird an anderer Stelle und ohne Einnahmen auch kein BR.

C
celestro

10.08.2023 um 02:25 Uhr

BRM können wegen Pflichtverletzungen aus dem Amt entfernt werden ... also als was willst Du das sonst bezeichnen, wenn nicht als Job? Hobby kann es wohl nicht sein.

Und bezahlt wird es auch. Nicht im Sinne von "extra bezahlt" ... aber man wird ja für die BR-Arbeit (darin steckt ja auch das Wort Arbeit) freigestellt und bekommt weiterhin das Geld, obwohl man in der Zeit nicht seinem "normalen" Job nachgeht.

T
Tagträumer1

10.08.2023 um 06:45 Uhr

Es ist ein Ehrenamt, basierend auf Freiwilligkeit und nix weiter. Auch ohne dieses Amt läuft ein Unternehmen problemlos weiter.

R
rtjum

11.08.2023 um 13:41 Uhr

"Auch ohne dieses Amt läuft ein Unternehmen problemlos weiter." -> für den AG sicherlich. "deswegen gibt es vom Gesetzgeber her keine Verpflichtung, einen BR zu gründen" -> BetrVG §1 (1)In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Das ist die Muss-Form also sieht das Gesetz ganz klar eine Verpflichtung.

bin zwar nicht immer einer Meinung mit celestro aber hier ganz sicher -> träum weiter

T
Tagträumer1

11.08.2023 um 19:21 Uhr

Es gibt KEINE gesetzliche Verpflichtung einen BR zu gründen, bitte aufhören solch Unsinn zu verbreiten

C
celestro

11.08.2023 um 19:27 Uhr

Richtig ... eine Verpflichtung gibt es nicht. Aber die Hürde ist derart niedrig, das man davon ausgehen kann, das der Gesetzgeber davon ausging, das es fast überall einen geben würde.

Wenn sich in einer Firma mit 5000 MA nur 3 finden, die einen BR haben wollen, gibt es am Ende einen. Auch wenn die anderen 4997 MA keinen haben wollen.

Und das es nicht weitaus mehr Firmen mit BR gibt, liegt ja in der Hauptsache in den "hohen Etagen" der Firmen begründet, die mit illegalen Methoden entsprechende Gründungen verhindern.

T
Tagträumer1

11.08.2023 um 20:54 Uhr

Bitte aufhören mit sinnlosen versuchen der Interpretation.

Es gibt keine Verpflichtung, Punkt aus.

Firmen wie z.b. Würth gehen sehr gut mit dem Personal um, ohne BR. Also mit denen, die Leistung abliefern, ist in diesem Forum nicht gerne gesehen. Das in diesem Forum Low Performer geschützt werden, ist ein Armutszeugnis, spricht allerdings für sich ...

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