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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AU von 6 Wochen oder mehr als schwerbehindert/gleichgestellt vor Krankengeld

D
dreyer56
Aug 2023 bearbeitet

Hallo, AU bis zur Zahlung von Krankengeld, als schwerbehindert/gleichgestellt!?

  1. auf welchen Zeitraum / Länge der AU, also wenn ich 14 Tage au bin, dann habe ich noch 4 Wochen mit dem gleichen Krankheitsbild oder insgesamt mit allen Krankheitsbildern, wenn ich z. B. drei verschiedene habe (Psyche, Rücken,Tinnitus)?

  2. sechs Wochen "pro" Krankheitsbild, also z. B. 6 Wochen auf "Rücken", 6 Wochen auf "Psyche" etc. oder wird das zusammengefasst, 6 Wochen zusammen auf "alles"!?

  3. auf welchen Zeitraum beziehen sich die 6 Wochen, bzw. wann beginnen sie von vorn an zu zählen, nach 6 Monaten, 1 Jahr...., wieviel Zeit muss dazwischen liegen, zwischen jedem Krankheitsbild, jeder AU oder zusammen addiert bezogen auf alle AU´s aller Krankheitsbilder? Zeitraum dazwischen?!

Gruß und Dank

29703

Community-Antworten (3)

C
celestro

06.08.2023 um 18:07 Uhr

D
dreyer56

06.08.2023 um 18:14 Uhr

Lieben Dank, sehr hilfreich!

S
seehas

07.08.2023 um 10:02 Uhr

Wenn zwischen den einzelnen Erkrankungen jeweils gearbeitet wurde, dann zählen die sechs Wochen für jedes Krankheitsbild. Bei durchgehender Krankschreibung zählen die sechs Wochen ab dem ersten Krankheitstag, auch bei wechselnden Erkrankungen. Bei erneuter Erkrankung innerhalb von 12 Monaten wird da weiter gezählt wo vorher Schluss war.

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