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Umgruppierung

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Marco2305
Jul 2023 bearbeitet

Guten Tag zusammen, Ich habe folgendes Anliegen. Es geht um den TV Gross und Außenhandel NRW. Im Oktober 2021 wurde ich als „Gruppenleiter Logistik“ in meinem Betrieb befördert. Allerdings bin ich noch Arbeitnehmer geblieben und nicht als Angstellter umgestuft worden. Seit ich mein Grundseminar Betriebsrat Teil 1 gemacht habe, stelle ich mir nun die Frage, ob sich ein höhergruppierungsantrag für mich lohnt? Ist das überhaupt machbar? Ich habe das gefühl, das der alte Betriebsrat damals einfach zugestimmt hat, ohne in die Lohn/Gehalts Gruppen zu schauen. Meine Tätigkeiten sind eher die von einem Angestellten als von einem gewerblichen Mitarbeiter.

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Community-Antworten (10)

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takkus

30.07.2023 um 22:38 Uhr

Ähm - für mich mal, da ich ja nicht allwissend bin: wo ist der Unterschied zwischen Arbeitnehmer und Angestelltem?

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Marco2305

30.07.2023 um 22:41 Uhr

Wenn man sich den aktuellen TV Groß und Außenhandel anschaut, dann sieht man das Lohngruppe ist wesentlich schlechter bezahlt als die Gehaltsgruppen.. kann hier leider kein Foto anhängen..

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jutti1965

31.07.2023 um 08:47 Uhr

Hast du schon mal mit deinem AG wegen einer Umgruppierung geredet? Ich würde das nicht dem BR ankreiden, du hättest mitwirken können indem du sagst: wenn ich mehr Geld bekomme dann mache ich das. Sowas lässt man sich schriftlich geben, und wenn dann die Eingruppierung nicht stimmt hast du etwas in der Hand.

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XYZ68

31.07.2023 um 09:18 Uhr

Wie ist die Stelle, die du hast, denn eingruppiert? (Unabhängig von deiner Person)

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Marco2305

31.07.2023 um 09:31 Uhr

Lohngruppe 5 und bin als Gruppenleiter eingestellt mit ca 12 MA

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Tagträumer1

31.07.2023 um 09:46 Uhr

Aber damals war die Beförderung inkl. Eingruppierung ok für dich? Letztendlich bist du doch selber schuld, wenn du es entsprechend akzeptiert. Jeder kann sich doch vorher schlau machen und ggf. mit dem AG ins Gespräch gehen.

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rtjum

31.07.2023 um 10:05 Uhr

@takkus es gibt leider noch Tarife in D da wird das noch unterschieden, weil es ja früher (ich glaube so vor1000Jahren) mal so war.

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enigmathika

31.07.2023 um 11:26 Uhr

@takkus @rtjum

soweit ich mich erinnere, war die Unterscheidung damals zwischen Arbeiter (Stundenlohn) und Angestellte (Gehalt). Arbeitnehmer sind sie beide.

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takkus

31.07.2023 um 14:30 Uhr

Ahhh- danke.

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XYZ68

31.07.2023 um 17:23 Uhr

Ob sich ein Höher-Gruppierungsantrag lohnt, kann ich nicht beurteilen. Gibt es ähnliche Positionen im Unternehmen? Wie ist dort die Eingruppierung?

Prinzipiell ist das ja kein Thema deiner BR-Zugehörigkeit sondern ein Thema der Eingruppierung. Vielleicht auch mal bei der Gewerkschaft nachfragen.

Bei uns gibt es diese Unterscheidung nicht, alle bekommen Gehalt, ob Mitarbeiter in der Produktion oder Mitarbeiter in der "Teppichabteilung".

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