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Gleichstellung zur Schwerbehinderung

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dreyer56
Jul 2023 bearbeitet

Durch die Gleichstellung möchte ich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als 8 Stunden Schicht werktäglich arbeiten,.

Dies ist ja laut Gesetz möglich.

Mein Arbeitgeber hat mir dies auch zugesichert.

Nun ist er auf den Gedanken gekommen, eine Schicht von über 9 Stunden Arbeitszeit durch mehrere oder eine "Pseudopause(n)" (die er bezahlt) die Schicht auf 7.30 Stunden zu drücken, somit beginnt meine Arbeitszeit genauso wie z. B. bei über 9 Stunden um 6.00 Uhr und endet um 15.30 Uhr mit einer "ordentlichen Pause" von 30 Minuten, d.h die Sonderpausen heißen dann technischer Umbau. Diese Sonderpause finden oft aber nicht dort statt, wo Pausenräume sind, dass ist doch wohl Voraussetzung für eine "korrekte Pause?! Zur Info. ich bin Zugbegleiter.

Bitte nicht nach BR oder Schwerbehindertenvertreung fragen, gibt es, aber sind dem Arbeitgeber "zugetan"!

Ist der Gang zum Anwalt unablässlich!? Oder wo könnte ich mich hinwenden?

Oder kann ich noch etwas tun, mein Arbeitgeber ist diesbezüglich "taub"!

Gruß und Dank

28403

Community-Antworten (3)

C
celestro

29.07.2023 um 19:39 Uhr

Kannst Du etwas näher beschreiben, wo Du jetzt das Problem siehst? Nicht mehr als 8 Stunden werktäglich arbeiten ... wenn Deine Arbeitszeit weniger als 8 Stunden beträgt, ist das erreicht.

In wieweit diese "Pausen" zulässig sind, wirst Du aber tatsächlich nur mittels Anwalt klären können denke ich.

D
dreyer56

29.07.2023 um 20:08 Uhr

Ich probiere es mal:

Die Schicht hat regulär 9.16 Stunden, durch eingebaute Pseudopausen wird sie auf 7.50 Stunden runter gefahren, also die Differenz zwischen 9.16 Stunden und 7.50 Stunden wird durch diese Pausen vom Arbeitgeber erreicht.

Das sehe ich als Betrug an, denn die Schicht beginnt zur gleichen Zeit und endet um die gleiche Zeit, wie die reguläre Schicht, entsprechend der Schicht mit den "Pseudopausen"!

Muss nicht bei jeder Pause eine Aufenthaltsmöglichkeit für den Arbeitnehmer gegeben sein, wenn ich am Bahnhof X die Pseudopause habe und dies ist ein Minibahnhof, wo nix ist, dann kann das doch nicht als Pause "verkauft" werden", wie bei einem Großbahnhof, wo ein Aufenthaltsraum für die Fahrgastbvetreuer ist, wo sie eine richtige Pause haben können?!

Oder sehe ich das falsch?!

Gruß und Dank

S
sbvfrank

29.07.2023 um 23:35 Uhr

nimm Kontakt mit den für dich zuständigen Integrationsamt auf, die können dir deinen für dich zuständigen Integrationsfachdienst nennen! Die hol ins Boot, sonst wird das wohl nichts!

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