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Kündigungsfrist

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Marius_B
Jul 2023 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich der Kündigungsfrist. Ich möchte gerne zum 30.09.2023 kündigen, Eintrittsdatum meiner Firma ist der 01.09.2018, sprich ich müsste Ende August 2023 meine 5 Jahre Betriebszugehörigkeit erreicht haben. In meinem Arbeitsvertrag steht beschrieben, dass die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten, allerdings hat der Arbeitnehmer die selben wie der Arbeitgeber. Wenn ich die Kündigung zum 30.09.2023 am 17.08.2023 abgebe, ist diese dann Wirksam wegen 1 Monat Frist oder müssen 2 Monate Frist eingehalten werden, weil das Austrittsdatum nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit liegt?

Vielen Dank für eure Hilfe!

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Community-Antworten (2)

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RudiRadeberger

26.07.2023 um 19:41 Uhr

Meiner Meinung nach kommt es auf die Betriebszugehörigkeit ZUM ZEITPUNKT DER KÜNDIGUNG an. Und am 17.08. wären es eben noch keine 5 Jahre - und damit 4 Wochen Kündigungsfrist.

Vergleichbar und schon erlebt mit der Probezeitkündigung durch den AG. Diese muss innerhalb der Probezeit erfolgen, auch wenn die 14 Tage Kündigungsfrist erst nach der Probezeit enden. Entscheidend ist der Zeitpunkt der Kündigung.

Warum kündigst du denn nicht schon in dieser Woche auf den 30.09.?

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Marius_B

26.07.2023 um 19:47 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort, so verstehe ich das auch.

Bekomme morgen erst den neuen Arbeitsvertrag per Mail zugesendet zur Überprüfung ob so alles vereinbarte stimmt und dann wird ein Termin festgelegt zum unterschreiben. Das könnte sich in die erste August Woche ziehen. Falls es die zwei Monate wären, könnte ich bestimmt versuchen den Termin am Freitag zu vereinbaren.

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